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Fragen zur Übergabe einer Wohnung

Fragen zur Übergabe einer Wohnung
Nehmen wir mal an Frau Steiner hat 6 Jahre lang in einer Wohnung gelebt, musste diese frisch gestrichen übergeben. Sie hat die ganze Wohnung gestrichen, Was auch im Übergabeprotokoll vermerkt wurde. Und eine Woche später schreibt ihr die Vermieterin eine E-mail, dass dem Nachmieter aufgefallen sei wie fleckig die Decke in einem Zimmer sei. Frau Steiner müsse das nun ausbessern bzw ihm Farbe zur Verfügung stellen damit er dies in Ordnung bringen könne. Ist Frau Steiner nun dazu verpflichtet obwohl dies nicht während der Übernahme im Protokoll vermerkt wurde?
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Wenn die Wohnung ausdrücklich als "in Ordnung" befunden wurde, dann dürfte sie aus dem Schneider sein.

Wäre es ein von ihr zu verantwortender "verdeckter" Mangel, dann evtl. nur bei Haftungsausschluss.

Bei Flecken an der Decke muss man wohl davon ausgehen, dass sie bei der Wohunngsabnahme sichtbar waren.

Allerdings dürfte da wohl eher die Frage sein, wie kommen die da hin? Ist das Dach undicht? Ist der Mieter darüber der Verursacher? Und wenn ja, hätte die Mieterin den Vermieter ggf. rechtzeitig informieren müssen?
****nLo Mann
3.707 Beiträge
Re: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
http://www.joyclub.de/my/1543506.sweetestpoison1.html Recht: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
Ist Frau Steiner nun dazu verpflichtet obwohl dies nicht während der Übernahme im Protokoll vermerkt wurde?
Meine bescheidene "rechtliche Würdigung":

Frau Steiner macht einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Vermieter.
Sofern alle Obliegenheiten des Mietvertrages, Weißen der Wände, eingehalten und vom Vermieter bestätigt wurden, kann die Wohnung übergeben werden.
Wurde die Weißung im Übergabeprotokoll vermerkt und in diesem selbst nicht die Pflicht zur nachträglichen Mängelkorrektur festgehalten, dürfte dem Mieter keine Verpflichtung treffen, spätere Auffälligkeiten zu beseitigen.

Das Mietverhältnisg zwischen (Nach-)Mieter und Vermieter begründet ein neues Vertragsverhältnis mit dem der alte Mieter nichts zu tun hat.
Kulanz, um Streitigkeiten auf dem Weg zu gehen, wäre zwar möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist die Sache mit Übergabe der Wohnung und unterschriebenem, möglichst durch Zeugen testiertem, Übergabeprotokoll erledigt.
Alles Andere muss der Vermieter mit dem neuen Mieter klären.

FelixxBln Recht: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
Wäre es ein von ihr zu verantwortender "verdeckter" Mangel, dann evtl. nur bei Haftungsausschluss.
Da kenne ich mich nicht aus, ginge aber für mich davon aus, dass auch das nur bei arglistiger Täuschung oder grobem Mangel gülte.
Die Güte einer Wandbemalung kann der Vermieter ja im Tageslicht oder bei entsprechend selbst hergestellten Lichtverhältnissen prüfen.
Die Flecken an der Decke kommen durch wohl nicht Perfekt deckende Farbe. Dies wurde bei der Wohnungsübergabe auch kurz angesprochen, Aber nicht protokolliert.
Abnahme und Übergabe
Also, wenn die Abnahme und Übergabe der Wohnung ohne Mängel erfolgt ist, ist Frau Steiner m. E. durch.

Das Abnahmeprotokoll dient ja gerade der Feststellung des Zustands der Wohnung für die Parteien. Und diese Feststellungen sind durchaus bindend.

Wäre vermerkt worden: Mieter hat die Decke überzustreichen o.ä. sähe das ganz anders aus...
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