Re: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
http://www.joyclub.de/my/1543506.sweetestpoison1.html Recht: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
Ist Frau Steiner nun dazu verpflichtet obwohl dies nicht während der Übernahme im Protokoll vermerkt wurde?
Meine bescheidene "rechtliche Würdigung":
Frau Steiner macht einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Vermieter.
Sofern alle Obliegenheiten des Mietvertrages, Weißen der Wände, eingehalten und vom Vermieter bestätigt wurden, kann die Wohnung übergeben werden.
Wurde die Weißung im Übergabeprotokoll vermerkt und in diesem selbst nicht die Pflicht zur nachträglichen Mängelkorrektur festgehalten, dürfte dem Mieter keine Verpflichtung treffen, spätere Auffälligkeiten zu beseitigen.
Das Mietverhältnisg zwischen (Nach-)Mieter und Vermieter begründet ein neues Vertragsverhältnis mit dem der alte Mieter nichts zu tun hat.
Kulanz, um Streitigkeiten auf dem Weg zu gehen, wäre zwar möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist die Sache mit Übergabe der Wohnung und unterschriebenem, möglichst durch Zeugen testiertem, Übergabeprotokoll erledigt.
Alles Andere muss der Vermieter mit dem neuen Mieter klären.
FelixxBln Recht: Fragen zur Übergabe einer Wohnung
Wäre es ein von ihr zu verantwortender "verdeckter" Mangel, dann evtl. nur bei Haftungsausschluss.
Da kenne ich mich nicht aus, ginge aber für mich davon aus, dass auch das nur bei arglistiger Täuschung oder grobem Mangel gülte.
Die Güte einer Wandbemalung kann der Vermieter ja im Tageslicht oder bei entsprechend selbst hergestellten Lichtverhältnissen prüfen.