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Fahrerlaubnis 25km/h Auto

*********_2013 Mann
111 Beiträge
Themenersteller 
Fahrerlaubnis 25km/h Auto
Ich habe bereits versucht mich diesbezüglich etwas schlau zu machen. Jetzt bin ich aber an einem Punkt wo ich mir wirklich nicht mehr sicher bin.


Es geht um die sogenanten "Mofa Autos". Das sind PKW´s (meist Fiat Panda oä) bei denen der 3 und 4 Gang mechanisch gespert wurden und auf 25km/h gedrosselt sind.

Diese Fahrzeuge konnten früher mit einer Sonderzulassung als Krankenrollstuhl gefahren werden. Diese Sonderzulassung würde man heute für diese Fahrzeuge nicht mehr bekommen (wegen Motorleistung, Motorart, Gesamtgewicht, ect). Die die aber noch von früher eine haben, haben Bestandsschutz.


Die eigendliche Frage die sich mir jetzt stellt ist folgende: Wenn man zum fahren eines motorisierten Krankenrollstuhls keinerlei Prüfungen bedarf, kann ich dann mit einer Mofaprüfbescheinigung ein "Mofa Auto" fahren.

Ja ich weis das es sich bei Mofas im rechtlichen Sinne um einspurige Fahrzeuge handelt und ja ich weis das die Rollstühle auf 300kg Gesamtgewicht ect. beschränkt sind.
Daher ja die Frage mit Sonderzulassung und Bestandsschutz.

Noch am Rande erwähnt, man muss nicht körperlich behindert sein um einen dieser Rollstühle fahren zu dürfen, wurde bereits per Gerichtsurteil bestätigt. Das wäre ja sonst diskriminierend.
*******enxx Paar
812 Beiträge
Mit 25 km/h geht’s los

Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung. Sie besagt, dass Sie die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert haben. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische Prüfung.

Der Aufwand ist relativ gering. Auch die Kosten halten sich im kleinen Rahmen. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.


Quelle: TüV Nord

M.E. reicht die Prüfbescheinigung für ein 25 Km/h Verkehrshindernis aus.
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Themenersteller 
wenn es doch so einfach wär
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum fahren von Mofas
(einspurig, einsitzig, max 49ccm, max 25km/h)

Krankenfahrstühle sind (heute) nur noch elektrisch zu haben und sind begrenzt auf 300kg Gesamtgewicht, 6-10 oder 15 km/h.

Wenn ich mich nicht täusche dürfte ich mit einer Prüfbescheinigung so ein motorisierten Rollstuhl fahren (eventuell sogar ohne).

Die 65ger Jahrgänge klammern wir hier mal aus, so alt bin ich nicht *g*

Jetzt kommt die Problematik!

Diese gedrosselten Pandas und Co. entsprechen, nach heutigen Normen, nicht den Bedingungen eines Krankenfahrstuhls. Sie sind zu groß, zu schwer, haben zuviel ccm.
Aber durch den Bestandsschutz bleibt die 25 km/h Zulassung als Sonderfahrzeug erhalten.

Daher die Frage, darf man oder darf man nicht. Auf der einen Seite Ja, da es ein zugelassenes Sonderfahrzeug ist. Auf der anderen Seite nein, da es mehr als 49ccm hat, Mehrspurig ist und mehr als 300 kg wiegt.
Ohne
Führerschein sind max. 6 Km/H erlaubt . Die Pandas und sonstige sind und wahren nie mit MOFA Bescheinigung zu Fahren . Für Alle die es trotzdem machen hoffe ich das nie ein Unfall geschieht und auf Polizei die nicht die Besten sind .
Landratsamt
Ich würde mich am Landratsamt das für Dich zuständig ist informieren.
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Themenersteller 
Hab bei der Führerscheinstelle angefragt und die haben mich gebeten ihnen doch eine Woche zeit zu geben um eine Verbindliche Antwort zu finden.


Man sieht also das es nicht so einfach ist wie es auf den ersten Blick scheint.
*********e_123 Frau
325 Beiträge
bin mir nicht 100%ig sicher,
aber ich glaube - früher war dies die Klasse S und heute benötigt man wohl die Klasse AM dafür.

Bin mal gespannt, was die zuständige Führerscheinstelle dazu schreibt. Wäre toll, dann hier die Antwort lesen zu können. Danke *zwinker*

lg
Tine
****_be Mann
20 Beiträge
Führerschein weg
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist ( auch in Form eines zeitweiligen Fahrverbotes ) ist die Führung jedweden motorisierten Fahrzeugs verboten. Das gilt auch für Mofa´s und ähnlicher Fahrzeuge !
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Themenersteller 
@ jimm
das ist doch garnicht das Thema.
*******ueen Frau
18.180 Beiträge
**mm:
Das gilt auch für Mofa´s und ähnlicher Fahrzeuge !


Falsch!!!


Wenn du vor dem 1.4.1965 geboren bist, dann darfst du mit einem Mofa fahren, denn da brauchte es noch keine Fahrerlaubnis für diesen Führerschein. Weiß ich definitv von einem Bekannten, denn ich wunderte mich auch, als er mit einem Mofa ankam, ohne Führerschein *zwinker*

Aber wie der TE schreibt, ist das nicht das Thema, ich wollte diese falsche Aussage nur nicht unkommentiert im Raum stehen lassen.
Ich
*******itch
13.530 Beiträge
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist ( auch in Form eines zeitweiligen Fahrverbotes ) ist die Führung jedweden motorisierten Fahrzeugs verboten. Das gilt auch für Mofa´s und ähnlicher Fahrzeuge !
Das ist falsch! Alles was nicht schneller ist als 6 KmH ist erlaubt - inklusive Trecker und normale Autos wenn sie dementsprechend gedrosselt sind..... *mrgreen*
Hatte ich mal in Form eines Opel Manta in der Nachbarschaft - der hat ein Jahr lang den gesamten Stadtverkehr aufgehalten - bis die Sperre endlich vorbei war und die Drossel wieder rauskam....
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