Kürzung der Stundenverrechnungssätze bei Schadensregulierung
Jetzt habe ich mir auch mal einen fiktiven Fall überlegt.Jemand hat beim Ausparken z.B. die Stoßstange eines anderen Autos beschädigt. Der Geschädigte lässt von der Vertragswerkstatt bei der er immer den Service machen lässt (also keine Wald- und Wiesenwerkstatt, sondern bspw. direkt bei BMW, Audio oder Mercedes) einen Kostenvoranschlag machen.
Dieser wird von der Versicherung akzeptiert und es wird gesagt, dass man entweder den Wagen in Reparatur geben soll oder sich den Betrag auch auszahlen lassen kann. Der Geschädigte entscheidet sich für die Auszahlung des Betrages.
Darauf hin meldet die Versicherung, dass sie von den veranschlagten Reparaturkosten die Stundenverrechnungssätze gekürzt hat.
Nehmen wir an 800,- € geschätzte Reparaturkosten,
Kürzung der Stundenlöhne um 250,- €
Restbetrag der überwiesen wird 550,- €
Weitere Annahme: In der Begründung wird ein alternativer Reparaturbetrieb angegeben, der die Instandsetzung des Fahrzeuges zu einer günstigeren Reparaturmethode durchgeführt hätte und der geschädigte eine Schadenminderungspflicht hätte, hätte dieser Hinweis nicht dann schon erfolgen müssen, als eine Deckungszusage für den Schaden erteilt wurde und der Geschädigte den Wagen ohne Weiteres zu seiner Vertragswerkstatt hätte bringen können, wo die Versicherung dann ja auch den höheren Stundensatz bezahlt hätte.
Dass eine Schadenminderungspflicht besteht stelle ich nicht in Frage.
Nur sieht es in dieser fiktiven Konstellation so aus, als ob die Versicherung nur Geld sparen will, was sie bei einer sofortigen Schadensregulierung bei der Vertragswerkstatt ja nicht gemacht hätte.
Könnte der Geschädigte mit Aussicht auf Erfolg der Kürzung oder einem Teil der Kürzung widersprechen?
Mit welcher fundierten Begründung?
Wie gesagt, dass ein Teil bei Auszahlung gekürzt würde und bspw. nicht die Mehrwertsteuer an den Geschädigten ausgezahlt wird, leuchtet mir ja noch ein, aber eine Kürzung der Stundensätze?
Kann jemand von euch Licht ins Dunkel bringen, falls so ein Fall mal bei jemandem von uns im Forum hier eintreten sollte? Herzlichen Dank schon mal im voraus.