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Bondage im öffentlichen Raum

*******nep Frau
15.849 Beiträge
Themenersteller 
Bondage im öffentlichen Raum
Ich weiß nicht ob das Theme hier richtig ist, wenn nicht, bitte verschieben.

Eine Stammtischgruppe die sich mit Bondage beschäftigt, trifft sich regelmäßig in einer öffentlichen Gaststätte, jedoch in einem großen Seminarraum im hinteren Teil der Gaststätte.
Die Mitglieder wollen nun Fesselungen durchführen. Z.B. Oberkörperfesselungen oder auch die Hände fesseln. Da jeder Teilnehmen interesse hat sowas zu sehen und zu lernen, ist das von jedem freiwillig.

Wie sieht es da mit dem Recht aus, also das man sowas in öffentlichen Gaststätten machen darf? Ist sowas erlaubt oder nicht? Wenn nicht, wer ist dann Haftbar wenn was passiert, z.B. jemand vom Kreislauf her oder Unterzuckerung zusammen klappt..... Der Gaststättenbesitzer oder der Veranstalter der Stammtischgruppe?

Es kann trotz allem auch passieren, das sich ein Gast aus der Gaststätte sich in dem Hinterraum verirrt und somit den Besitzer und/oder die Polizei informiert.

Ich hoffe, ich hab es richtig und verständlich erklärt.....
*********ichy Paar
10.219 Beiträge
Zunächst mal empfinde ich das Vorhaben etwas bedenklich, zumindest, solange in der Gaststätte auch normaler Schankbetrieb ist.
Für solche Treffen sind Privaträume oder Swingerclubs sicherlich besser geeignet.

Gaststätte als Raum für BDSM-Treffen:
Eine Gaststätte ist kein wirklich öffentlicher Raum und stellt der Inhaber seine Räumlichkeit für Sexspielchen zur Verfügung, so stellt das solange keinen besonderen Genehmigungsbedarf dar, wie keine Prostitution stattfindet (Bordellbetrieb). Ein Swingerclub ist auch nur ein Gaststättenbetrieb und unterliegt keiner besonderen Genehmigungspflicht (außer den allgemein üblichen für einen Gaststättenbetrieb).
Ein Hotelinhaber ist auch nicht verpflichtet zu prüfen, was in seinen Zimmern stattfindet.
Alles muß aber in einem Rahmen stattfinden der keinen Dritten stört. Man sollte den Betreiber des Lokals auch unbedingt darauf hinweisen, was da passiert und den Raum verschließen. Der Betreiber/Inhaber hat Hausrecht und kann letztlich bestimmen, zu was seine Räume genutzt werden.

Recht und BDSM:
Beim BDSM begeben sich die Akteure immer auf einen relativ schmalen Grad. Zum einen möchte man ja fesseln und Schmerzen zufügen/ertragen. Andererseits können durch BDSM-Praktiken die §§ 177, 179 ( Sexualdelikte ), die §§ 223-233 StGB ( Körperverletzungsdelikte ) und die §§ 239, 240 StGB ( freiheitsberaubungs- und Nötigungsdelikte ) berührt werden!

Mehr vielleicht hier: http://www.sm-paradise.de/arbeitsrecht.htm


BDSM und Gesundheitsrisiken:
Alle Akteure müssen körperlich und geistig in der Lage sein, die durchgeführten Praktiken zu ertragen. Also Menschen mit Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen oder auch psychischen Störungen sollten generell die Finger davon lassen.
Die Schuldfrage stellt sich durch die o.g. Paragraphen dar. Andererseits ist es so: Wer ist haftbar, wenn man beim Joggen im Wald unterzuckert, oder einen Herzanfall o.ä. bekommt, und umfällt?
Gesunde Menschen bekommen keine Unterzuckerung.
Generell ist bei BDSM-Spielen immer ein Safe-Wort/-Zeichen zu vereinbaren, bei dem das Spiel sofort ohne Wenn und Aber abgebrochen wird. Bei Fesselspielen muß auch immer ein scharfes Messer/Schere bereitliegen um Fesselungen schnellstmöglich öffnen zu können. Kenner des Bondage arbeiten so, daß Fesselungen mit wenigen Handgriffen zu öffnen sind. Sie knoten niemals so, daß feste, einzwängende und schwerlösbare Knoten entstehen, sondern immer so, daß Befestigungen leicht geöffnet werden können und eine gute Blutzirkulation gewährleistet ist.

Laßt Euch am Besten von sachkundigen BDSMern Unterrichten. Fachkundige finden sich in den Joyclub BDSM-Gruppen. Es gibt auch BDSMer, die für kleines Geld Kurse in Swingerclubs geben.
Interessantes Thema
Der Besitzer der Gaststätte sollte auf jeden Fall nicht nur informiert sondern von Euch gefragt werden. Vielleicht noch ein Schild an euren Raum mit der Aufschrift geschlossene Veranstaltung und ihr solltet keine Probleme bekommen mit Polizei .....
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung zum obigen Text der Einwilligung: in das Rechtsgut muss man freilich einwilligen können.

Es gibt Fälle, da kann man erst gar nicht einwilligen, weil in die Beeinträchtigung des Rechtsgutes nicht eingewilligt werden kann - und das unabhängig von der Sitten-Klausel.


Bei dem Bondage-Fall müsste man zunächst einmal zwischen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterscheiden.

Gaststättenrecht, Jugendschutz, Polizei- und Ordnungsrecht, GewO, usw. - StGB und OWiG lasse ich mal weg.

Ich bin jetzt kein Experte im Gaststättenrecht usw., aber am ehesten sehe ich hier die Wahrung des Jugendschutzes, der muss gewährleistet sein. Dh., dass das ganze "abgeschlossen" stattfindet ist gut.

Ein Schild "geschlossene Gesellschaft" kann auch nichts schaden.

Inwiefern diese Veranstaltung mit einer "Gaststätten"-Konzession nicht zu vereinbaren ist, dazu kann ich ad hoc so gar nichts sagen. Aber der Inhaber sollte das mal in Erfahrung bringen.

Inwiefern das jeweilige Polizeirecht (hier wohl in BaWü) einschlägig ist und die Polizei ins Spiel kommen könnte, ist natürlich immer so eine Sache und hängt auch so ein wenig von der Verletzung der jeweiligen Rechtsgüter und Vorschriften ab. In der Regel denke ich aber, dass das nicht passieren wird. Zumindest ist Bondage per se keine Legitimation für so etwas.

Nur ein paar Gedanken.

Liebe Grüße *g*
******lau Mann
709 Beiträge
Öffentliche Sichterheit / Ordnung
Erstmal sind (bekleidete) Fesselübungen nicht jugendgefährdend und auch nicht unbedingt ein "öffentliches Ärgerniss"... daher sehe ich die Sache nicht ganz so eng.
Sobald es sexuell (z. B. Nackt) oder gewaltverherrlichend (SM) wird, wird der Jugendschutz ein Thema und es sind geeignete Maßnahmen zu veranlassen, das die Öffentlichkeit / Minderjährige nichts zu sehen bekommen...
Da dürfte dann das einfache schild an der Tür ohne zus. Überwachung nicht reichen.

Hausrecht
Der Wirt hat uneingeschränktes Hausrecht, auch wenn er den Raum einer Gruppe zur verfügung stellt. er sollte unbedingt wissen, was da geplant ist, da es nicht das ist, was übliche Stammtische im Nebenzimmer vberanstalten und er evtl Angst um seinen Ruf hat. Sobald es in die Sexuelle / Gewaltverherrlichende Richtung geht, kann er auch Probleme bekommen, da er als Betreiber auch verpflichtet ist die Geschehnisse in seinen Gast-Räumen zu überwachen.

Zwischen den Beteiligten
Maßgeblich ist die Frage, wer als Veranstalter auftritt bzw. wie das Treffen organisiert ist. Bei einem Workshop mit einem "Lehrer" und Teilnahmeentgeld ist der Veranstalter für die Sicherheit der Veranstaltung zuständig und muss daher die Tätigkeit der Teilnehmer überwachen. (Vertragsverhältniss Veranstalter - Teilnehmer)
Bei einem klassischen Stammtisch treffen sich die Interressenten und nur die beiden Handelnden sind gegenseitig "Vertragspartner" Der Organisator, der den Raum gemietet hat, ist da ggf Raus. Um vür allem in Nachhinein Streitigkeiten zu vermeiden, empflieht es sich, z.B. im Rahmen der Einladung (ggf beweisbar) auf die Rolle des Organisators und auf allg. Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.
Stimmt eigentlich mit der Nacktheit. Wie siehts denn da faktisch aus? *g* Was habt ihr denn da vor?
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
Es gibt Dinge, die muss/will ich nicht sehen
Dazu zählt für mich auch, dass ich nicht jedem SM "aufdrücken" muss.

Wenn ich mich in einem öffentlichen Raum befinde, lass ich das bleiben. Für mich ist das nicht zwingend eine rechtliche Frage, sondern eher eine ethische.

Auch wenn ich einen sehr lockeren Umgang mit meiner Lebensart habe und jeder in meinem persönlichen Umfeld (inkl. Familie) weiß, wie ich gestrickt bin, muss ich es nicht wildfremden Menschen aufzwingen.

Und auch im angezogenen Zustand finde ich, dass Kinder absolut nicht sehen müssen, dass Erwachsene (wenn auch freiwillig) gefesselt werden.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Der Gesellschaftsraum einer Gaststätte verfügt im Allgemeinen über eine Tür - und solange die geschlossen gehalten wird sollte das ja nicht wirklich öffentlich sein - und somit völlig legal solange der Wirt nix dagegen hat....
Wobei der nach abgeschlossenem Mietvertrag eh kaum noch aus der Sache rauskommt....

Angezogenes Bondage ist nicht sittenwidrig und gilt auch nicht als jugendgefährdend - insofern sehe ich das Problem so nicht....


Wenn jemand in einer Gaststätte umkippt - dann ist das normalerweise sein privates Problem so wie sonst auch wenn einem der Kreislauf versagt....
Solange niemand die Blutzufuhr mindestens grob fahrlässig abgebunden hat - dann könnte der natürlich haften müssen.
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
*******itch:
Angezogenes Bondage ist nicht sittenwidrig und gilt auch nicht als jugendgefährdend - insofern sehe ich das Problem so nicht....

es geht nicht um sittenwidrig. wenn es in keinem separaten Raum ist, stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob ich jeden zwingen muss, das anzuschauen... darum gehts mir...
spezifiziere
*********ichy Paar
10.219 Beiträge
Nur mal so, wenn man den Eingangspost der TE liest, dann kann man feststellen, daß es sich bei dem Raum um einen Seminarraum handeln soll. Seminarräume sind in aller Regel mit Türen zum schließen versehen. Somit sollte wohl der Zwang zum zuschauen nicht gegeben sein.

Wenn die Dinge im Beiderseitigen bzw. Allseitigen Einvernehmen stattfinden, ist hier auch nichts strafrechtlich relevantes festzustellen.

Da dies hier das Rechtsforum ist, geht es auch weniger um das persönliche Moral- und Sittenempfinden, sondern um das, was vor einem Richter zu Problemen führen könnte.

Der hier konstruierte hypothetische Fall ist nur von rechtlicher Relevanz, wenn der Gaststättenbetreiber die Art der Zusammenkunft nicht genehmigt hat. Der Betreiber hat Hausrecht und kann für sein Lokal bestimmen Wer dort Was und Wann tun oder lassen kann/muss. Das ganze unter Berücksichtigung der Betriebsgenehmigung für diesen Gaststättenbetrieb.
Bei einem Gruppentreffen ist nicht davon auszugehen, daß dort Jedermann(-frau -kind) Zutritt erhält.
Eine Gaststätte ist kein öffentlicher Raum, sondern privater Raum.


Also bitte nicht übertreiben und am Ziel vorbeischießen.
Das spräche für einen problemloses Treffen...
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