Gewohnheitsrecht bei Stellplatznutzung?
Folgender Sachverhalt:Ein Mieter wohnt seit 1998 in einer Wohnung, auf dem zum Haus gehörenden Grundstück befinden sich Pkw Stellplätze, die den Wohnungen zugeordnet sind (im Mietvertrag wird nichts über die Nutzung der Stellplätze erwähnt, auch nicht gesondert) und unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Anfang Januar 2014 gab es einen Vermieterwechsel (Hausverkauf) mit der Übernahme aller bestehenden Mietverträge und einer persönlichen Ansage, das sich nichts am Mietverhältnis ändert!
So.... Nun das, Post vom Vermieter:
Zitat: die Nutzung der Stellplätze ist nur den Mietern gestattet, die auch einen Stellplatz angemietet haben. Die bestehenden/älteren Mietverträge beinhalten keine Stellplatznutzung. Wenn der Mieter einen Stellplatz anmieten möchte, muss dieses beim Vermieter angemeldet werden. Zu bedenken ist, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt und ein Hinweis auf die Miete hierfür.
Dann ein Nachsatz:
Fahrzeuge die weiterhin ohne Mietvertrag auf dem Stellplatz stehen sind zeitnah zu entfernen.
So...
Die Stellplätze wurden bereits in der örtlichen Tageszeitung inseriert, bevor der ganze Sachverhalt dem Mieter bekannt gegeben wurde!!!
Jetzt die Fragen:
Gibt es ein Gewohnheitsrecht in diesem Fall ?
Hat der Mieter nicht ein Mietvorrecht ?
Kann der Mieter sich gegen die jetzt entgeltliche Nutzung wehren ?
Was sagt das Mietrecht dazu ??