Wenn die imaginäre Frau I das Fahrzeug wissentlich mit falschen Reifen gekauft hat, dann ist sie selbst Schuld.
Wenn es für dies Fahrzeug nur einen Satz Reifen/Räder gibt/gab und dieser zum Zeitpunkt der Prüfung schon nicht mehr gebrauchsfähig war, dann hätte kein Prüfer das Fahrzeug ohne Mängelliste und Nachbesserungsforderung eine Zulassung erteilt. Sich die Bereifung anzuschauen ist doch so das Erste was sie machen, kurz vor Rostklopfen....
Durch Abschluß des Kaufvertrages Privat von Privat nimmt man den Gegenstand so wie er ist und nicht wie er vielleicht sein sollte. Bei einem Kauf von einem Händler sähe die Sache anders aus. Dieser müßte für gegebene Zusagen anders haften, als ein unwissender Privatverkäufer.
An der Stelle nachgehakt: was ist ein Tragfähigkeitsindex. Wenn Ottonormalverbraucher Reifen kauft, dann fährt er mit dem Auto vor, legt ggf. den KFZ-Schein vor und sagt ich brauch 'nen Satz neue Schlappen. Nach Tragfähigkeitsindex hat mich noch niemand gefragt, ob ich lieber den oder doch den anderen hätte. Aber das nur Nebenbei.
Eine Schuldfrage nur durch Belege und andere Beweise zu klären.
Solange man da nichts vorweisen kann, daß dem Verkäufer Absichtliches handeln beweist, wird es schwierig den vorgeblichen Schaden einzuklagen, denke ich.
Der Kaufvertrag sichert dem Verkäufer auch genau diese Schadensfreiheit zu.
Es heiß dort "Das Auto wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft...". Also gekauft wie gesehen.
Der TÜV hat mit dem Verkauf des Fahrzeugs mal so rein gar nichts zu tun. Dieser Bescheinigte genau zum Zeitpunkt der Prüfung, also als das Auto auf dem Prüfstand stand, daß es in einem verkehrstüchtigen Zustand war. Es sagt rein garnichts über den Zustand 10 Minuten davor und danach aus. Sollte man den Prüfer befragen, wird immer auch genau Dieses bestätigt bekommen.
Welche Reifen wann und wo in der Zwischenzeit am Fahrzeug waren, interessiert doch keinen. Der jeweillige Fahrzeughalter hat für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu sorgen/zu haften und niemand sonst.
Diese Geschichten passieren doch in ähnlicher Form andauernd, mal sind es Reifen, sehr oft wird der Tachostand zurückgedreht, dann wird ein Unfall kaschiert und nicht angegeben und so weiter...
Erst Prüfen - dann Kaufen ist die Devise. Das ist bei allen Verkäufen von Privat so.
Ich denke, da keine sachdienlichen Beweise vorliegen und wohl auch nicht herbeigeschafft werden können, wird Frau I auf dem imaginären Schaden sitzen bleiben.
Und mit dem Wissen darum, darf Frau I das imaginäre Fahrzeug auf keinen Fall in den Straßenverkehr bringen, sonst hat sie nicht nur den Schaden sondern auch noch mit Strafen zu rechnen. Da wäre dann eine neue Baustelle.