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Nicht verkehrssicheres Auto verkauft

*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
Nicht verkehrssicheres Auto verkauft
Noch mal ein rein theoretischer Fall...

Nehmen wir an Frau I hätte sich ein gebrauchtes Auto (von privat) gekauft.
Im Vertrag würde der Standardsatz (ADAC Kaufvertrag) stehen:

"Das Auto wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten"

Folgendes Problem hätte das Auto: Laut KFZ Schein wäre ein Tragfähigkeitsindex von 88 Minimum bei den Reifen. Alternative geringere Werte wären nicht erlaubt.
Das Auto wäre aber nur mit 84er Reifen bereift (Winterreifen). Eine Rechnung über die Reifen würde nicht vorliegen, wodurch man nicht wüsste, welcher Händler die verkauft hätte und wann. Der TÜV wäre gerade mal 7 Monate alt und daher wären die Reifen trotz des zu niedrigen Wertes beim TÜV fälschlicherweise durchgekommen.

Hätte der neue Besitzer jetzt einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, da ihm ein nicht verkehrstüchtiges/-sicheres Auto verkauft worden wäre?

Danke vorab wie immer *g*
******lau Mann
709 Beiträge
Frau I müsste belegen können, das der Verkäufer von dem Mangel gewusst hat oder ihn absichtlich verursacht hat. Bei einem Laien, der keine weitergehenden KFZ-Technik-Kenntnisse besitzt, dürfte das schwierig sein.

Auch ist nicht belegbar, wie der Reifenkauf abgelaufen ist, so das nicht zwingend ein Fehlverhalten des Händlers belegbar ist.... z. B. bei Online-Bestellung und selbst-Montage.
*********ichy Paar
10.223 Beiträge
Es handelt sich doch um einen fiktiven Verkauf von Privat an Privat.
Der Verkäufer muß also keine tiefergehenden Kenntnisse über die technischen Anforderungen an ein Fahrzeug haben.
Der Tüv wurde vor 7 Monaten durchgeführt, das dürfte ggf noch vor dem Winterreifenwechsel gewesen sein, daher wird das Fahrzeug da noch Verkehrstüchtig gewesen sein.

Und welcher Hobbyschrauber da Reifen gewechselt hat???
Grobe Fahrlässigkeit will da erstmal bewiesen werden, denke ich.

Es bestätigt sich auch hier: Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob er nicht was besseres findet.
Oder: Eine Fahrt zum ADAC/TÜV zur Vorabbeschau kostet ein paar €uro und ist billiger als danach das Leben oder die Nerven.
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
da das auto nur ein satz reifen hätte und die ältzer als 1 jahr wären, wäre das auto auch mit diesen falschen reifen über den tüv gekommen.....
ob diesen fehler dann ein anderer tüv prüfer entdeckt hätte, wäre alles nur nicht sicher
******lau Mann
709 Beiträge
wenn die Historie so unklar ist...
vielleicht waren die Sommerreifen nur abgefahren und deswegen nicht mit verkauft.???
Eine Haftung des TÜV für ein Übersehen von Mängeln sehe ich Schwierig.
Auch ist derzeit nur ein überschaubarer Schaden für den Käufer entstanden (Preisunterschied zwischen 84er und 88er Reifen in gleichem Zustand + Montage)
Festgestellt
Wer hat festgestellt das die Reifen nicht die Richtigen sind ? Es kann ja sein das 84 mit höherer Geschwindigkeit mehr Tragen als 88 und das sieht der TÜV und so ist alles iO .
Ich kann mir nicht vorstellen das der Verkäufer nicht weis wo die Reifen herkommen .
*********ichy Paar
10.223 Beiträge
Wenn die imaginäre Frau I das Fahrzeug wissentlich mit falschen Reifen gekauft hat, dann ist sie selbst Schuld.

Wenn es für dies Fahrzeug nur einen Satz Reifen/Räder gibt/gab und dieser zum Zeitpunkt der Prüfung schon nicht mehr gebrauchsfähig war, dann hätte kein Prüfer das Fahrzeug ohne Mängelliste und Nachbesserungsforderung eine Zulassung erteilt. Sich die Bereifung anzuschauen ist doch so das Erste was sie machen, kurz vor Rostklopfen....

Durch Abschluß des Kaufvertrages Privat von Privat nimmt man den Gegenstand so wie er ist und nicht wie er vielleicht sein sollte. Bei einem Kauf von einem Händler sähe die Sache anders aus. Dieser müßte für gegebene Zusagen anders haften, als ein unwissender Privatverkäufer.

An der Stelle nachgehakt: was ist ein Tragfähigkeitsindex. Wenn Ottonormalverbraucher Reifen kauft, dann fährt er mit dem Auto vor, legt ggf. den KFZ-Schein vor und sagt ich brauch 'nen Satz neue Schlappen. Nach Tragfähigkeitsindex hat mich noch niemand gefragt, ob ich lieber den oder doch den anderen hätte. Aber das nur Nebenbei.

Eine Schuldfrage nur durch Belege und andere Beweise zu klären.
Solange man da nichts vorweisen kann, daß dem Verkäufer Absichtliches handeln beweist, wird es schwierig den vorgeblichen Schaden einzuklagen, denke ich.
Der Kaufvertrag sichert dem Verkäufer auch genau diese Schadensfreiheit zu.
Es heiß dort "Das Auto wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft...". Also gekauft wie gesehen.

Der TÜV hat mit dem Verkauf des Fahrzeugs mal so rein gar nichts zu tun. Dieser Bescheinigte genau zum Zeitpunkt der Prüfung, also als das Auto auf dem Prüfstand stand, daß es in einem verkehrstüchtigen Zustand war. Es sagt rein garnichts über den Zustand 10 Minuten davor und danach aus. Sollte man den Prüfer befragen, wird immer auch genau Dieses bestätigt bekommen.

Welche Reifen wann und wo in der Zwischenzeit am Fahrzeug waren, interessiert doch keinen. Der jeweillige Fahrzeughalter hat für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu sorgen/zu haften und niemand sonst.

Diese Geschichten passieren doch in ähnlicher Form andauernd, mal sind es Reifen, sehr oft wird der Tachostand zurückgedreht, dann wird ein Unfall kaschiert und nicht angegeben und so weiter...

Erst Prüfen - dann Kaufen ist die Devise. Das ist bei allen Verkäufen von Privat so.
Ich denke, da keine sachdienlichen Beweise vorliegen und wohl auch nicht herbeigeschafft werden können, wird Frau I auf dem imaginären Schaden sitzen bleiben.

Und mit dem Wissen darum, darf Frau I das imaginäre Fahrzeug auf keinen Fall in den Straßenverkehr bringen, sonst hat sie nicht nur den Schaden sondern auch noch mit Strafen zu rechnen. Da wäre dann eine neue Baustelle.
*******s_U Mann
961 Beiträge
Diese Geschichten passieren doch in ähnlicher Form andauernd, mal sind es Reifen, sehr oft wird der Tachostand zurückgedreht
Schon. Nur dass ein nicht passender Reifen auch auf Unwissenheit / Schusseligkeit / Arglist eines Dritten (in diesem Fall des Reifenverkäufers, der die Chance hatte einen Ladenhüter loszuwerden) zurückzuführen sein kann. Ein zurückgestellter Tacho nicht.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Das Internet macht es möglich!
Zum ersten der TI (Trägerindex) 84 sagt max. Gewicht je Reifen 500 Kg
der TI 88 sagt 560.
Denke auch wie meine Vorschreiber da die Zeit zwischen TÜV und Ano doch erehbliche Zeit ist das man dem TÜV nichts nachweisen kann. Vlt waren ja andere eingetragene Alufelgen und Reifen drauf. Es gibt ja viele die sowas dann extra verkaufen weil es mehr einbringt. Auch kann es sein, das dann Reifen im Internet gekauft wurden mit felgen und leider dem falschen Index! Für VW Golf zum Beispiel gibt es auch verschiedene Indexe je nach Ausführung des Golfes bei einem Diesel ist das leergewicht zum Beispiel höher als bei einem normalen Benziner. Wenn man die Papiere einen Verkäufer vorlegt und der bestellt dann falsche Reifen, dann muss der dafür haften. Aber so ohne Belege danke ich kann man nichts! Nächste Frage wäre auch, steht im Kaufvertrag Kauft Auto marke mit und mit und und und Reifen der Marke Rollschnell 195/65 R 15 84 T oder ist es wie ich vermute garnicht beschrieben?? Da könnte ja jeder Reifen austauschen und behaupten da waren falsche drauf, so würde ich spätestens als Verkäufer agumentieren. Also hilft nur eins sich ärgern und neue Reifen kaufen.
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