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Party mit sexuellem Hintergrund und Gewinnabsicht

***1G Mann
104 Beiträge
Themenersteller 
Party mit sexuellem Hintergrund und Gewinnabsicht
Liebe Forummitglieder,

ich möchte hier folgende Fallbeispiel anbringen.

Person A möchte gerne in einem privaten Gebäude eine Party mit sexuellem Hintergrund veranstallten und dabei auch noch Gewinn erwirtschaften.

Welche Vorschriften müssten beachtet werden und welche Genehmigungen müssten bei welcher Insitution beantragt werden?

Was sind Eure Meinungen und Einschätzungen?

Gruß an die Gruppenmitglieder
**********uende Paar
8.961 Beiträge
EINE (1) Party ?
***1G Mann
104 Beiträge
Themenersteller 
Party mit sexuellem Hintergrund und Gewinnabsicht
1ne und ggf. auch 2 oder 3
**********uende Paar
8.961 Beiträge
Alle Gebäude sind irgendwie privat; das ist kein Kriterium.

Für eine Geschäftstätigkeit mit Gewinnabsicht in Gebäuden mit Getränke- und vielleicht auch -essensverzehr gelten zahlreiche Vorschriften aus der Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung... Im Detail hängt das etwas an dem betreffenden Bundesland, da manche Vorschriften jeweils in den Bundesländern zu berücksichtigten wären.

Wir sehen das mal so:

Die Räumlichkeiten müssten für eine Vergnügungsstätte incl. Schankbetrieb konzessioniert werden. Hierfür wären dann insbesondere die Vorschriften aus dem Baugesetzbuch, dem Landesbaurecht und den Baunutzungsverordnungen (insbesondere Brandschutz, Rettungswege undsoweiterundsoweiterundsoweiter) zu beachten.

Weitere Dinge ergeben sich insbesondere auch für den Betreiber aus dem Gaststättengesetz und der Gewerbeordnung.

Und im Vorfeld sollte man vielleicht auch mal einen Blick in den örtlichen Bebauungsplan werfen.

Obwohl ja nun grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, gibt es auf den ersten Blick eine kaum zu überschauende Anzahl von Regelungen auf vielen Ebenen.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da spielt eine Menge rein:
Wenn Gewinnerziehlungsabsicht, dann auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung.

Wenn mit Bewirtung / Ausschank, dann die entsprechenden Genehmigungen.

Wenn gewerblich (das folgt aus der Gewinnerzielungsabsicht) wird der private Bereich verlassen und es gibt dann auch Auflagen bezüglich des Brandschutzes, der sanitären Anlagen, ggf. arbeitsrechtliche Fragen, wenn Angestellte beschäftigt werden, ...

Das beste ist: Frag einen Anwalt. Oder erst einmal beim zuständigen Gewerbeamt *g*
***1G Mann
104 Beiträge
Themenersteller 
Party mit sexuellem Hintergrund und Gewinnabsicht
Vielen Dank,

das klingt nach ziemlich viel Papierkrieg und Arbeit *g*
***1G Mann
104 Beiträge
Themenersteller 
Party mit sexuellem Hintergrund und Gewinnabsicht
Lageergänzung *g*

Gehen mir mal davon aus das sich Person A über die organisatorischen Maßnahmen und Genehmigungen im Bereich Gewinnabsicht, Getränkeausschank etc. schlau gemacht hat.

Der Schwerpunkt jetzt auf der privaten Loacation liegt und sich die Frage stellt ob man in einer privaten Location z.B. einer Villa einfach so eine Party durchführen darf.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Lies dir noch einmal genau die Antwort von Paar_der_Suende durch.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen und zu diskutieren.
Alles andere muss dann A persönlich vor Ort klären - dazu gibt es zu viele örtliche Gegebenheiten, um das allgemein zu diskutieren.

Deshalb mache ich hier jetzt auch zu.
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