Alle Gebäude sind irgendwie privat; das ist kein Kriterium.
Für eine Geschäftstätigkeit mit Gewinnabsicht in Gebäuden mit Getränke- und vielleicht auch -essensverzehr gelten zahlreiche Vorschriften aus der Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung... Im Detail hängt das etwas an dem betreffenden Bundesland, da manche Vorschriften jeweils in den Bundesländern zu berücksichtigten wären.
Wir sehen das mal so:
Die Räumlichkeiten müssten für eine Vergnügungsstätte incl. Schankbetrieb konzessioniert werden. Hierfür wären dann insbesondere die Vorschriften aus dem Baugesetzbuch, dem Landesbaurecht und den Baunutzungsverordnungen (insbesondere Brandschutz, Rettungswege undsoweiterundsoweiterundsoweiter) zu beachten.
Weitere Dinge ergeben sich insbesondere auch für den Betreiber aus dem Gaststättengesetz und der Gewerbeordnung.
Und im Vorfeld sollte man vielleicht auch mal einen Blick in den örtlichen Bebauungsplan werfen.
Obwohl ja nun grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, gibt es auf den ersten Blick eine kaum zu überschauende Anzahl von Regelungen auf vielen Ebenen.