Outdoor-Fotografie im öffentlichen Raum
Viele von euch wollen es und machen es:Outdoor-Fotografie im öffentlichen Raum.
Aber ist das eigentlich erlaubt? Würde vielleicht eine Auffangregelung wie Störung der "öffentlichen Ordnung" oder "Sicherheit" zum Einschreiten greifen, auch wenn keine Publikumsaufläufe stattfinden?
Die primären Geschlechtsteile werden nicht entblößt (also zur Konkretisierung nach JOY FSK >18 Regeln). Es finden auch keine eindeutig sexuellen Handlungen statt. Aber bis auf den Slip wird alles ausgezogen bzw. mit erotisch wirkender Wäsche versehen (Lack, Leder, ein Hauch von nichts...). Und auch die Damen knutschen vielleicht; sind aber vielleicht auch "oben ohne" unterwegs - auch die Männer natürlich.
Wir unterscheiden jetzt mal den öffentlichen Raum für die Diskussion wie folgt:
a) belebte Orte in Städten, geschlossenen Ortschaften, vor Kirchen, auf Baustellen, in Fußgängerzonen, vor Supermärkten...
b) eher nicht belebte Orte außerhalb geschlossener Ortschaften wie Waldwege, Ackerflächen, Steinbrüche, Flussauen, Waldwiesen...
Klar ist: sollte der Grund und Boden privat und mit einer Einfriedung versehen sein, dann gelten andere Dinge, die wir hier aber nicht wissen wollen.
Was meint ihr dazu?