Auto Besitzer Eigentümer Zulassung Versicherung
Nehmen wir an: Person A kauft ein (neues) Auto, welches er Person B zur Verfügung stellen mag.Was bräuchte Person B an "Vollmachten" um den Kauf für Person A in bar zu tätigen?
Muss das Auto dann auf Person A, die ja Eigentümer ist zugelassen werden oder ginge dies auch auf Person B (die ja dann quasi Besitzer ist)?
Kann sowohl A als auch B das Auto jeweils auf sich versichern?
Gibt es Unterschiede, wenn Person A & B verwandt bzw. (nicht eingetragene) Lebensgefährten sind oder nur "Nachbarn"?
Wenn Person B in Konkurs ginge/Offenbarungseid leistet, wäre dann das Auto (Eigentümer ja Person A) in der Masse, des an die Gläubiger zu Verteilenden?