Schadensersatzforderung
Folgenden, natürlich fiktiver Fall, möchte ich zur Diskussions tellen:Herr Mustermann besucht seine Freundin, die im Bereich einer Fußgängerzone wohnt, wo aber Parkplätze für Bewohner reserviert sind. Da seine Freundin kein Kfz besitzt, darf er, mit Zustimmung der Hausverwaltung, dort sein Fahrzeug abstellen. Beim rückwärtigen Herausfahren aus dieser Zone kann Herr M. einen im Ausfahrtbereich stehenden Granitpoller nicht sehen und touchiert diesen leicht. Da er sichtbar in eine Richtung geneigt ist, informiert er ordnungsgemäß die Polizei. Am darauffolgenden Tag setzt er sich mit der zuständigen Stelle bei der Stadtverwaltung in Verbindung, um die Schadensregulierung zu klären. Es fühlt sich jedoch niemand zuständig.
Kurze Zeit später, bei einem anderen Besuch seiner Freundin, stellt Herr M. fest, dass offenbar ein weiterer Passant aus anderer Richtung den Poller geschubst hat, da dieser nun in ganz andere Richtung geneigt ist (mit Hand ließ er sich jedoch nicht bewegen). Monatelang passiert nichts.
Dann, 11 Monate nach dem Vorfall, meldet sich die städtische Behörde und verlangt Reparaturkosten.
Nun fragt sich Herr Mustermann, ob a) hier eine Verjährungsfrist greift (ähnlich der bei einer Geschwindigkeitsübertretung) und b) ob er auch für die zweite Beschädigung, die den Schadensumfang vergrößert hat, haftbar ist oder er die Rechnung anteilig kürzen kann.
Grundsätzlich ist er natürlich bereit, seinen Anteil des Schadens zu leisten und möchte dies nicht über die Versicherung laufen lassen wegen der unverhältnismäßig starken Höherstufung.
Bin auf die Diskussionsbeiträge gespannt.