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Solar/Wind Strom

Solar/Wind Strom
Herr A will seinen Wind und Solar Strom Speichern und sein Haus von der öffentlichen Stromversorgung trennen ,also Selbstversorger . Das ist nicht die Frage , Er darf es . Aber in dem Haus hat Er noch 5 Wohnungen Vermietet und auch diese will Er versorgen , nun die Frage muss Er für den Strom den Er erzeugt und ja selbst verbraucht wenn auch mit Hilfe der Mieter Versteuern oder sonstige Abgaben wie erneuerbare Energie bezahlen . Den Stromverbrauch würde Er in den Mietpreis einrechnen und so ja Steuer bezahlen .
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Damit wird er zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach EEG. Das erfordert eigene Lieferverträge und Abgaben nach EEG und diverse Meldepflichten....

http://www.deutschlandfunk.d … .html?dram:article_id=288745

https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, das EEG greift ja nur am Rande - er agiert ja völlig unabhängig vom Strommarkt.

Eventuell wäre es eine Option, einen Verein zu gründen (bei 5 Mietern ja kein Problem), der die Anlage betreibt und den Strom ausschließlich selbst verbraucht.

Im Gegenzug könnte er ja trotzdem die Miete anheben, die Mieter würden ja durch die wegfallenden Stromkosten dennoch sparen *g*

Nur so als gedankliche Anregung ...
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Ich hatte das mit meinem Vermieter der in meiner Wohnung gegen meinen Willen einen Zwischenzähler für seine Garage anbringen wollte...
Hab mich deswegen ausführlich anwaltlich beraten lassen...
Einhellige Auskunft von Anwalt, Mieterschutzverein und örtlichem Stromversorger: egal wie man jemandem anderen stationär Strom "liefert", dadurch wird man automatisch zum Energieversorgungsunternehmen - mit allen (nicht nur steuerlichen) Rechten und Pflichten.
Dafür gibt es etliche Gesetze die das auch mit abdecken.
Na Ja
Wie schon von Einigen befürchtet , es wird ein langer und steiniger Weg werden bis die Eigenversorgung klappt . Die Mieter währen alle dafür . Soviel über erneuerbare Energie gesprochen wird so schwierig ist sie umzusetzen . Das hat Herr A schon bei der Erdwärme für das Haus erfahren .
*****e01 Paar
17 Beiträge
Es ist einiges zu beachten . . . .
In dem Augenblick wo Du elektrische Energie erzeugst und an Dritte verkaufst, bist Du nach den einschlägigen gesetzl. Bestimmungen formell 'Stromerzeuger' und 'Stromlieferant' und hast somit diverse Pflichten. Im Rahmen der Direktvermarktung kannst Du den selbst erzeugten Strom vermarkten - hier in dem vorliegenden Beispiel im engen räumlichen Umfeld - das ist schon mal gut.
Wichtig ist, dass der Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz transportiert wird, denn dann fallen u.a. Netznutzungsgebühren an. Bei der Lieferung an Dritte ist ein formeller Stromliefervertrag erforderlich und auch diverse Meßstellen, da u.a. bestimmte Mitteilungpflichten an die Netzagentur bestehen. Selbstverständlich ist der gelieferte Strom zu versteuern! Also alles nicht so ganz einfach, aber es lohnt sich und das nicht nur der guten Sache wegen.

Wenn Deine Photovoltaikanlage jedoch eine Leistung von < 10kWp hat, brauchst Du keine EEG-Umlage zahlen, denn die fällt erst anteilig bei PV-Anlagen ab 10kWp an.
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