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Was ist eigentlich Betrug?

********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
Was ist eigentlich Betrug?
Der §263 StGB (Betrug) äußert sich dazu wie folgt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Bin ich ein Betrüger, wenn ich fremdgegangen bin?

Als IT-Systemanalytiker beschäftige ich mich oft mit hochgradig emotional belasteten Themen aus einer rationalen Position heraus. Dies hilft mir oft, mir meiner Gefühle bewusst zu werden und konstruktiv mit diesen umzugehen. Deshalb stellt sich mir seit längerem die Frage, warum sich die "Betrogenen" als Opfer darstellen und dem "Betrüger" eine kriminelle Verhaltensweise vorwerfen, obwohl dieser nur von seinem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung Gebrauch gemacht und der Sex mit diesem/dieser Dritten einvernehmlich geschah.

Bin ich schon mal fremdgegangen? Ja
Habe ich schon mal meine Partnerin betrogen? Nein.

Mit der rationalen Überzeugung, gespeist aus der o.g. Argumentation würde ich auch - angeschlossen an einen Lügendetektor - antworten und mich würde natürlich schon interessieren, ob und bei welcher Frage mich der Lügendetektor einer Lüge überführen. Wie tief sitzt noch in meinem Unterbewusstsein tatsächlich die Scham ob meines Verhaltens.

Kann ich mich juristisch im Sinne der §185 / 186 zur Wehr setzen, wenn ich in der Öffentlichkeit als Betrüger bezeichnet werde. Juristen nach vorn! In einer Reaktion auf einer meiner Antworten wollte mich tatsächlich jemand "mit juristischem Fachverstand" glauben machen, Fremdgehen sei juristisch wie Betrug zu werten, aber es stellte sich heraus, er/sie hatte keinen juristischen Abschluss. Besser so für alle Betroffenen, einen solchen Dilettanten nicht auf die Menschheit loszulassen. Wäre es aber tatsächlich so, dass ein solches Begehren vor Gericht wegen Nichtigkeit scheitern würde, obwohl es Dutzende Kanzleien gibt, die mich schon wegen formaler Fehler im Impressum auf einer Webseite abmahnen würden. Es wäre mir ein innerer Vorbeimarsch, mal zu lesen, dass ein "Betrüger" sich erfolgreich wegen Beleidigung und übler Nachrede zur Wehr setzen konnte, unter Androhung von Geldstrafe weiterhin öffentlich des Betrugs bezichtigt zu werden.

Vielfach wird auf das Treueversprechen referenziert, welches oftmals nur stillschweigend erfolgte - genauso wie das Versprechen vor dem Standesamt oder dem Altar abgegeben wurde, "einander zu lieben, zu achten und zu ehren, solange ich lebe". Ich bin fremdgegangen, weil ich mich sexuell vernachlässigt fühlte und mir in schlaflosen Nächten auch immer wieder die Frage gestellt habe, wieso meine Ex von sich behaupten kann, mich zu lieben, obwohl sie doch gar nicht das Bedürfnis hatte, mit mir zu schlafen. Hat sie ebenfalls ihr Versprechen gebrochen, mich betrogen?

Natürlich käme es mir dabei nicht in den Sinn, mich auf den § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft beziehen, in dem es heißt:

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

Manch einer möge daraus immer noch die Verpflichtung zum ehelichen Beischlaf herleiten wollen, aber für mich war das schon immer Schnee von vorgestern. Inzwischen ist mir klar geworden, dass es völlig legitim war, dass meine Ex nur 1..2mal monatlich Sex wollte, ich aber 2..3 wöchentlich. Mir ist aber ebenso klar geworden, dass ich ein Recht auf die Befriedigung meiner Wünsche habe, die nicht unbedingt in Erfüllung gehen müssen, ich mir aber dennoch nicht mehr verbieten lassen würde, nur weil mein(e) Partner(in) glaubt, einen Besitzanspruch auf meinen Körper geltend machen zu können.
Besser wäre, einen.klaren Schlussstrich
zu ziehen. Man muss sich im Klaren sein, dass eine Beziehung zu Ende ist,wenn man aus dieser ausbricht. Aber Männer tun sich da schwer, weil sie nur das Finanzielle sehen. Sie betrügen sich selbst.
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Oha!
Was willst du denn definitiv wissen?

Dein von die rezitierter Gesetzestext beinhaltet zwar alles, aber doch nichts.

Der von dir erwähnte §263 StGB, den du so schön rezisierst ist DER §, der sich im Strafprozessrecht und dem Strafprozessrecht am meisten dehnen und quetschen lässt.
Wenige Zeilen im StGB aber nach Schöncke/Schroeder mehr als 68 Seiten Ausführungsbestimmungen!
Bitte konkreter!
Auch gerne ü0ber CM, ich antworte IMMER!

Gruß!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Betrug im Sinne von § 263 StGB ist ein Vermögensdelikt und setzt einen Vermögensschaden voraus.

Fremdgehen an sich kann mithin diesen Tatbestand nicht erfüllen.

Systematisch ist das Strafrecht so aufgebaut, dass ein irgendwie geartetetes Opfer (das kann eine Person, aber auch ein Rechtsgut sein) geschädigt wird.
Die einzige Durchbrechung dieser Systematik stellt der Inzesttatbestand dar. Dieser ist rein moralischer Natur.
Fremdgehen ist eine reine Frage der jeweiligen individuellen Moral und damit - in Deutschland - gar nicht eines Straftatsbestands fähig.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
Ist es nicht so, dass der Begriff "Betrug" nicht eigentlich nur deshalb im Zusammenhang mit dem Fremdgehen verwendet wird, um das Verhalten des "Betrügers" zu kriminalisieren? Natürlich ist Fremdgehen kein Straftatbestand, mithin auch kein Betrug, nur ist es so möglich, den anderen ins Unrecht zu stellen, obwohl gar kein Unrecht begangen wurde.

Ist es also wirklich Zufall, dass der Begriff "Betrug" synonym benutzt wird oder hat es Methode?

Oft genug wird in verwandten Fragestellungen argumentiert, ER/SIE habe meine Gefühle verletzt, er solle Verantwortung für sein Handeln übernehmen.

Ich übernehme jeden Tag Verantwortung für mein Handeln. Ich steige jeden Tag in öffentliche Verkehrsmittel und fahre nicht schwarz, gebe im Beruf mein Bestes und lasse die Kollegen nicht hängen, mache mich auch nicht anderweitig schuldig (im Sinne des Gesetzes), auch dann nicht, wenn ich meinen Wünschen nach sexueller Befriedigung folge. Meine Beziehung zu meiner Partnerin bleibt davon unberührt, ein Schaden ist nur eingebildet. Im Gegenzug möchte ich die/den vermeintlich "Betrogene(n)" auffordern, Verantwortung für seine Gefühle zu übernehmen, die/der sich aggressiv äußert, wenn er/sie einem/r anderen hinterherschaut, den Anblick eines knackigen Männer-/Frauenhintern bewundert, offen droht, "mir" dir Koffer vor die Tür zu stellen, Türschlösser auszuwechseln, die Kinder vorzuenthalten. Mir ist das alles nicht passiert, aber rechtswidrig würde ich dieses Verhalten schon bezeichnen.
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
*panik*
Was willst du damit BITTE ausdrücken?

Betrug ist Straftatbestand, aber keinesfalls rechtlicher/juristlicher Tatbestand im Sinne des StGB!
Er war es mal!
Fremdgehen wurde sogar mit Freiheitsstrafe belegt.
Und den Scheidungsgrund durfte man auch nicht heiraten,las ich gerade im Net.


Eine Ehe war als Wirtschaftsgemeinschaft anzusehen... Liebe und Gefühle als solches nicgt maßgebend.
Sex diente nur der Fortpflanzung.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
du meinst
sicher Ehebruch.... und der Ehebrecher war natürlich ein Krimineller.... wie der Betrüger... korrekt.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
Sex diente nur der Fortpflanzung
und war deshalb auch überhaupt nur in einer Ehe zulässig. Die Pille wurde nur an verheiratete Frauen abgegeben.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Betrug ist Straftatbestand, aber keinesfalls rechtlicher/juristlicher Tatbestand im Sinne des StGB!

Betrug im Sinne von § 263 StGB ist etwas anderes, als "Betrug" im Sinne von Ehebruch.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
tja...
Ehebruch existiert gar nicht mehr als Straftatbestand und ja... Fremdgehen ist auch nicht strafbar... und eben: KEIN Betrug! *g*
Aber ist ein Vorwurf
Betřüger ein Straftatsbestand und ahnbar?
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
im allgemeinen
wird das Fremdgehen mit dem Begriff Betrug assoziiert, so meine Wahrnehmung... ja
ist diese Assoziation zulässig?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Fremdgehen ist strafrechtlich kein Betrug (das wurde ja schon hinreichend erklärt und ergibt sich sogar schon aus dem Eingangsposting).

Moralisch gesehen ist Fremdgehen (also der Sex mit einer dritten Person ohne Wissen und Einverständnis des Partners in einer monogamen Beziehung) ein Vertrauensbruch und ein Hintergehen des eigenen Partners.

Umgangssprachlich kann man das auch Betrug nennen, wenn es wurde ein Trugbild aufgebaut, um sich einen "sexuellen Vorteil" (wenn man das so nennen kann *zwinker* ) gegenüber dem Partner zu verschaffen.

Ggf. kann man noch heranziehen, dass ein Versprechen gebrochen wurde (so es denn nachweisbar gegeben wurde). Ob man daraus direkt eine rechtliche Konsequenz ableiten kann, vermag ich nicht zu beantworten.

Ein klarer Vertrauensbruch kann aber durchaus zu einer Härtefallentscheidung bei einer Ehescheidung führen. Ob dafür aber einfaches Fremdgehen ausreichend ist ... ? *gruebel*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Und ich hatte schon gehofft,...
... dass den Verrückten die Aluhüte ausgegangen wären.

Durch ständiges Wiederholen wird dieser himmelhochschreiende Schwachsinn nicht wahrhaftiger.

Und Vorsicht! Eltern haften nicht für Garderobe...
_____
Nachtrag von Sorbas42 (mod):
Der Beitrag, auf den sich dieser hier bezog, wurde vom Mod-Team entfernt. :)

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Beitrag von maritza über "D ist doch gar kein Staat"-Geschwurbel wurde gelöscht und User abgemahnt.

*modda*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich finde nur, man sollte die moralische und juristische Definition nicht durcheinander werfen.
Jemand mag sich wohl zurecht betrogen "fühlen", justiziabel ist das in Beziehungen jedoch nicht.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
mag sein,
dass er sich betrogen fühlt, aber darf er jemanden in der Öffentlichkeit dann trotzdem als Betrüger beschimpfen und diffamieren?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Das dürfte - juristisch - in dem Fall noch als sozialadäquat durchgehen.
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
@kaffeetrinker79
Das sehe ich genau so.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*

Den erneuten themenfremden Beitrag von maritza habe ich ebenfalls gelöscht.

@****tza:
Über solche Themen wie das angeschnittene kann man leider sachlich und inhaltlich nicht sinnvoll diskutieren, das ist so ähnlich wie eine Diskussion über die Einordnung der Einhörner in die biologischen Klassifikationen der Tierwelt.

Wenn Ihr Probleme mit der Moderation in dieser Gruppe habt, so schreibt uns Moderatoren gern privat an. Vorher empfehle ich aber das Lesen der Joy-Club-Spielregeln, auf die ich auch bereits in meiner Mail an euch mit einem direkten Link hingewiesen habe.

Weitere Diskussionen hierzu in diesem Thread werde ich ebenfalls löschen, einen Ausschluss aus der Gruppe werde ich dann ggf. auch in Erwägung ziehen.
Es gibt hier einfache Regeln, die vom Joyclub aufgestellt wurden und an die sich jeder zu halten hat - auch Menschen, die der Meinung sind, die BRD wäre eine GmbH.
Manchmal drücken wir als Moderatoren mal ein Auge zu - aber irgendwann ist Schluss.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
im allgemeinen wird das Fremdgehen mit dem Begriff Betrug assoziiert, so meine Wahrnehmung... ja ist diese Assoziation zulässig?

Selbstverständlich ist diese Assoziation zulässig - sie gilt in der Gesellschaft sogar als ganz normal.
Ein Fremdgeher ist ein Betrüger und darf natürlich auch so benannt werden. Andernfalls wäre es eine offene Beziehung die von allen Beteiligten Personen vorher auch so ausgehandelt wurde.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Betrug



Meine Beziehung zu meiner Partnerin bleibt davon unberührt, ein Schaden ist nur eingebildet.
Wer so mit seiner Partnerin umgeht und den Vertrauensbruch in einer Beziehung (der jedenfalls in einer normalen Beziehung durch Fremdgehen entsteht) als "eingebildet" bezeichnet, der muß sich nicht wundern oder beschweren, wenn die Partnerin daraufhin
offen droht, "mir" dir Koffer vor die Tür zu stellen, Türschlösser auszuwechseln, die Kinder vorzuenthalten.
Damit übernimmt die Betrogene ja Verantwortung für ihre Gefühle und leitet ihre vermutlich vorhandenen Aggressionen ist eine konstruktive Richtung, indem sie den Verursacher dieser unschönen Gefühle aus ihrem Leben verbannt.

Mir ist das alles nicht passiert, aber rechtswidrig würde ich dieses Verhalten schon bezeichnen.
Die Wahrheit zu sagen ist doch nicht rechtswidrig, ein Betrüger muß damit leben auch so bezeichnet zu werden.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Es gibt keinen "eingebildeten Schaden" auf Beziehungsebene. Gefühle sind real und bestimmen die Wahnehmung der Wirklichkeit.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Themenersteller 
@needlewitch
du hast oben den Begriff Betrug aus dem Duden zitiert, aber ich konnte darin keinen Bezug zu Sex, Fremdgehen oder Monogamie entdecken... und schon gleich gar nicht ein Synonym zwischen Fremdgehen und Betrug herleiten, das war doch dein Ziel? Und wer ist "die Gesellschaft"? Besteht diese nicht aus Individuen, die diesen Sachverhalt durchaus kontrovers bewerten? Von Allgemeingültigkeit oder "Normalität" kann doch hier schon lange keine Rede mehr sein. Normal ist m.E. hier nur, dass Menschen eben nicht monogam sind. Insofern stelle ich auch den Vertrauensbruch infrage, denn "normal" weiß jeder, dass Männer und Frauen fremdgehen. Wer da darauf vertraut, "mir" könne das nicht passieren (auch wenn das - angeblich - so abgesprochen ist), der ist ziemlich naiv, blauäugig und/oder dumm. Das gilt besonders für all diejenigen, denen das schon einmal passiert ist.
Wenn man heiratet und dem Partner die Treue schwört, dann ist Fremdgehen ein Betrug.

Führe ich von Anfang an eine klar kommunizierte offene Beziehung, dann ist es das m. E. nach nicht, da der Partner davon ausgehen muss, dass der andere fremdschläft.

Ob Deine Sicht der Dinge nun das "Normale" ist oder ob, in einem Großteil der Bevölkerung, doch eher noch davon ausgegangen wird, dass man Sex nur mit dem Partner und nicht mit Drittpersonen hat, ließe sich wohl nur durch eine Volksbefragung definitiv klären.
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