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Neues Sexualstrafrecht

studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
Neues Sexualstrafrecht
Der Entwurf des neuen Sexualtrafrechts wirft doch Fragen auf in Hinblick auf sexuelle Spielarten,
bei denen ein Nein eben doch ausdrücklich kein Nein ist und erst wirksam wird, wenn es sogenanntes Safewort ( das den Beteiligten bekannt sein sollte) vereinbart wird.
Wie ist das rechtlich zu würdigen?
Was sagen die Strafrechtsexperten?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich bin kein Strafrechtler, ich denke aber, dass es ja auch bei den genannten Spielarten um einvernehmlichen Sex geht. Von daher kann ich das Problem nicht erkennen.

Davon abgesehen, ist ja leider "Nein ist nein" nicht umgesetzt worden. Ich hätte das sehr begrüßt.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Die Reform ist ziemlicher Unsinn. Das
Problem war noch nie der rechtliche Rahmen. Es wurde schlicht nicht ausgeschöpft. Das ist abe Sache des Richters, daher ist es mehr als zweifelhaft, dass sich an der Rechtsprechung irgendetwas ändert.
Der Entwurf schafft eher neue Grauzonen.
Auf lto gibt's ne gute Analyse dazu.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
Wo? Setz doch mal einen Link, da es zum Thema gehört, geht das auch.
Ein nein
Ich Glaube jeder vernünftige Bewohner Deutschlands hat doch ein ernst gemeintes nein beachtet . Meine Frage zu dem Thema ist doch ,die Sprache in der das NEIN kommen muss oder ? Muss Jeder in Jeder Sprache in Zukunft ein NEIN verstehen ?
****60 Paar
1.218 Beiträge
In einem Land, wo vor einem Jahr (und allseits bewußten "Ereignissen", die im "freiheitlichen Europa" sich kaum noch jemand traut, diese bei'm Namen zu nennen*wuerg*) diskutiert wurde, ob es "strafwürdige Belästigung" ist, einem Minirock hinterher zu *floet* braucht plötzlich ein schärferes Sexualstrafrecht???!!!*skeptisch*
Das Ganze zeigt nur, für wie blöd das "höchste Souverän" von den Regierenden gehalten wird.*lol* Die neu-hinzugekommenen "höchsten Souveräne" werden entspannt auf "Rücksicht, wegen anderem kulturellem Hintergrund" hoffen können.*pimper**liegestuhl*

Unsere Hoffnung ist, daß das Gesetz, in buchgebundener Form "schlagkräftig" genug ist, damit sich Frauen damit gegen Macho's (oder Paschas*gruebel*), outdoor wehren können.*barbar*...Wir favorisieren die Hardcoverausgabe.*top*
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Das Ganze zeigt nur, für wie blöd das "höchste Souverän" von den Regierenden gehalten wird.*lol* Die neu-hinzugekommenen "höchsten Souveräne" werden entspannt auf "Rücksicht, wegen anderem kulturellem Hintergrund" hoffen können.

Dieser Satz zeigt deutlich auf, warum es sinnvoll ist, über ein neues Sexualstrafrecht zu diskutieren. Man tut das übrigens schon seit 2014, und das aus gutem Grund. Mehr als 90 % aller angezeigten Sexualdelikte werden strafrechtlich überhaupt nicht verfolgt, weil die Straftatbestände nicht hinreichend eindeutig definiert sein. Das soll sich nun ändern. Und darin besteht die Hauptveränderung, in der präzisen Defintion von Straftatbeständen, aus denen kein Verteidiger mehr ein Einverständnis ableiten kann. Unter Strafe stehen übrigens im allgemeinen nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlungen.

Das Werfen von Büchern aller Art ist nicht strafbar, es sei denn, das Buch gehört dem Werfer nicht oder es verletzt Menschen oder beschädigt Sachen. Machos oder Paschas sind nicht die Übergriffigen, das nur nebenbei.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
Ich konstruiere jetzt mal einen "Fall" aus der BDSM-Szene (der so in der Szene durchaus vorkommt).

Als Folge übereinstimmener Phantasien haben Herr X und Frau Y einen sogenannten (und ausdrücklich nicht justiziablen) "Sklavinnenvertrag" abgeschlossen, wonach Frau Y Herrn X entsprechend SEINEN Vorstellungen ihm auf jede von ihm erdachte Weise vorbehaltlos zur Verfügung zu stehen hat. Dazu gehören auch inszenierte "Vergewaltigungen", die, damit es "echt" wirkt, unvorhersehbar bleiben.
So weit so gut.
Aber - manche Dinge ändern sich und beide leben sich unmerklich auseinander.
Sachen, die mal einvernehmlich waren, fühlen sich plötzlich nicht mehr stimmig an. Frau Y fühlt sich häufig nicht mehr wahrgenommen, das ursprünglich lustvolle Gefühl benutzt zu werden, wird mehr und mehr fade und einfach nur schmerzhaft.
Wenn Beziehungspartner logisch handeln würden (können sie aber meistens nicht), wäre es jetzt Zeit, den Vertrag zu beenden und die Beziehung neu zu verhandeln. Oder zu beenden.
Aber Frau Y traut sich das nicht, dazu kennt man sie in der "Szene" zu gut, sie sind zu sehr vernetzt, ein ganzer Freundeskreis hängt daran.
Sie will mit ihm reden, aber wenn sie es versucht, hat sie nur einen dicken Kloß im Hals.
Eigentlich macht sie das wütend - auf sich, aber das kann sie nicht sehen. Stattdessen wird sie auf ihn wütend. Und nun - ein Nein ist plötzlich ein Nein? Das Nein war doch immer nur ein Stilmittel, um ihren Widerstand zu brechen.

Sie versucht es trotzdem und zeigt Herrn Y an.

Staatsanwalt und Richter halten BDSM für eine krankhafte Perversion....
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Wenn du sagst, es gibt einen Vertrag, dann wird sich das ja belegen lassen. Ansonsten gibt es Risiken, die selbst gewählt sind. Im Rahmen einer BDSM-Beziehung auch, selbst dann, wenn du hier nur datest, ganz ohne den Unterwerfungskram.


Ich würde so einen Vertrag schriftlich fixieren.
@FelixBln
Spannendes, interessantes Beispiel. Konstruiere mal bitte weiter - z. B., wenn Frau Y ihre Bedenken nicht mündlich, sondern schriftlich artikuliert? Wie reagiert Herr X dann?
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
@*******y_bb
Ich will die Fiktion hier nicht auf die Spitze treiben.

Aber: Bei allem was schriftlich (scheinbar zu "Ungunsten" der Unversehrtheit einer Person) fixiert wurde, braucht man ja wohl eine notarielle Beglaubigung, dass beide freiwillig und in geistiger Klarheit gehandelt haben. Und wer holt die schon ein bzw. welcher Notar beglaubigt denn sowas?

Sonst könnte nämlich Frau Y daherkommen und sagen, "ja das habe ich wohl unterschrieben, aber ich fühlte mich erpresst / war betrunken/ sittenwidriges würde ich nie unterschreiben" usw. usw.

Würde sie Bedenken schriftlich artikulieren, könnte er immer noch behaupten, sowas nie gelesen/ erhalten zu haben.
@FelixBln
Das war ein Missverständnis. Ich dachte nicht an einen notariell beglaubigten Vertrag, sondern, dass Frau Y das, was ihr auf dem Gemüt lastet und was sie nicht ausspricht, als Brief niederschreibt. ... Aber auch auf diese Idee bist Du ja schon eingegangen. - Das Argument von Frau Y, man kenne sie in der Szene zu gut, kann ich nicht nachvollziehen. Aber das führt nun echt zu weit.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Eure Gedankenspiele in allen Ehren, aber solche Fälle sind sicher a) eher die Ausnahme und b) im Bereich des selbstverschuldeten Risikos. Das Sexualstrafrecht kümmert sich nicht vorrangig um uneinige SM- Paare. Vielmehr soll es Menschen gegen ungewollte Übergriffe schützen. Dazu zählt dann in Zukunft auch die Hand im Slip in der Ubahn. Und so.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
(Nicht)Einvernehmlichkeit
Der Kern des Problems dreht sich imho um die Äußerung und Wahrnehmung von Einvernehmlichkeit und Nich-Einvernehmlichkeit.

Wenn ein "Nein" nicht wirklich eines ist, dann ist es ein Widerspruch ein sich, evtl. ein Paradoxon, ein Double-Bind. Der Empfänger dieser Botschaft steht immer in der Not, das "richtig" zu interpretieren, und der Sender hat immer die Macht, dem Empfänger vorzuhalten, dass er es eben nicht richtig verstanden hat.

In solch einer Situation bleibe ich stets auf der menschlich und strafrechtlich sicheren Seite und interpretiere eine abwehrende Handbewegung oder ein Wegdrehen des Körpers als "Nein", auch wenn es nicht ausgesprochen wird.

Ich lasse mich lieber einen Schlappschwanz nennen, als einen Übergriffigen.

Tom
@gentletom58
Leider habe ich schon wieder mein Komplimente-Kontingent verschossen. Deshalb in dieser Form DANKE für Deinen Beitrag.
Verschärfung
Eine Verschärfung des Sexualstrafrecht ist in meinen Augen nicht zwingend nötig , aber sinnvoll genauer zu unterscheiden wann ein sexueller Übergriff zustande kommt . In unserer Gesellschaft ist es oft schon sehr eng durch manche Personen ausgelegt , da reicht ein Gespräch das nicht für Ihre Ohren bestimmt war schon aus um von Jemanden dumm angemacht zu werden .
Bei dem Kulturenmix in Deutschland und der Welt ist für Manche vieles nicht im Sinne des Deutschen Strafrecht .
Vor einiger Zeit ...
... wandte ich mich in eigener Sache mit einer sehr konkreten Frage an eine BDSM-Internetseite. Die Antwort war kurz und knackig: "BDSM ist kein Freifahrtschein, ein Idiot oder Straftäter zu sein ..."
So lange es aber Täter gibt, die BDSM als Deckmantel für ihre Persönlichkeitsstörungen oder ihre Kriminalität benutzen - so lange ist unsere Rechtsprechung nicht streng genug.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
In solch einer Situation bleibe ich stets auf der menschlich und strafrechtlich sicheren Seite und interpretiere eine abwehrende Handbewegung oder ein Wegdrehen des Körpers als "Nein", auch wenn es nicht ausgesprochen wird.
Ein solches Verhalten wäre allerdings auch der Tod jeglichen BDSMs...
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Bei dem Kulturenmix in Deutschland und der Welt ist für Manche vieles nicht im Sinne des Deutschen Strafrecht .

Solche Pauschalen will ich hier nicht lesen. Straftaten stehen in keinem Zusammenhang zu Herkunftsländern, sie sind vielmehr Ausdruck der Persönlichkeitsstruktur.

Insbesondere Sexualstraftaten beherrschen auch Einheimische ganz gut. Jede dritte Frau kann davon berichten.
Solche
Solche Pauschalen ,will ich schreiben und zum Nachdenken anregen . Ich klinke mich aus diesem Forum aus .
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Du musst hier niemanden zum Nachdenken anregen. Und schon gar nicht so.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
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