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Versicherungsschutz,

******exa Frau
344 Beiträge
Themenersteller 
Versicherungsschutz,
in der Stadt A steht am Ortsrand ( auf zwei Seiten nur Feld Wald und Wiese ) gelegen ein 5 Parteienhaus.
In diesem Haus sind 4 der 5 Parteien sehr rege auf Auktionsbörsen und in Versandhäusern aktiv.
Um sich den Stress des abendlichen, nämlich nach Feierabend gelegenen Umwegs zur Paket Abholstation zu ersparen haben sich nun 3 der 5 Parteien dazu entschlossen, sollte vom Lieferer eine Nachricht im Briefkasten sein das er wohl da war aber niemand zugegen war der das Paket in Empfang nehmen Konnte, einfach diesem für den nächsten Tag eine Nachricht außen an die Türe zu heften, das Paket bitte in den Flur zu stellen, die Haustüre sei offen.

Wenn derjenige dann morgens das Haus verlässt, wird der Riegel nach oben geschoben und das Haus steht dann den ganzen Tag offen für jeden! Zumindest so lange bis die ersten nach Hause kommen und die Türe wieder schließen.
Jetzt gehen wir mal davon aus, es sind alle aus dem Haus den ganzen Tag bei der Arbeit und abends wenn sie nach Hause kommen stellen sie fest das sämtliche Wohnungstüren aufgehebelt und sämtliche Wertgegenstände entwendet sind!
a. wer haftet ?
g. greift in dem Fall irgend eine Versicherung?

vielen Dank im vorraus
A & K
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Für einen Schaden haftet, wer einen Schaden verursacht. Das dürfte in diesem Fall der Einbrecher sein *zwinker*

Ob die Hausratversicherung dafür aufkommt, dürfte von deren Bedingungen abhängen. Steht in diesen nichts davon, dass die Haustür tagsüber verschlossen sein muss ...
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es besteht soweit vorhanden Versicherungsschutz
über die Hausrat. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt kann den einzelnen kein Vorwurf der Vorsätzlichkeit gemacht werden, da er keinen Einfluss auf das Verhalten der Mitbewohner hat. Solange seine Wohnungstür verschlossen ist besteht bei Einbruch Versicherungsschutz.
****di Frau
25 Beiträge
Eigentumswohnung oder.....
wohnst du zur Miete?

Falls Eigentum würde ich bei der nächsten Eigentümerversammlung beantragen, dass der "Riegel nicht nach oben geschoben werden darf" - die Tür also ständig verschlossen sein muss (Ausnahme evtl. zum Be- u. Entladen etc.).

Falls Miete würde ich den Eigentümer bzw. Hausverwalter anrufen, das Problem schildern und nachfragen, ob es eine Hausordnung gibt.
******aul Mann
44 Beiträge
Mitverschulden?
Aus Sicht der Versicherer würde ich jedenfalls ein Mitverschulden, zumindest wegen grober Fahrlässigkeit, der Hausbewohner prüfen. Ganz böse Versicherer könnten sicher auch auf Beihilfe, wenigstens bei dem Zettelschreiber, kommen. Eventuell trifft es auch alle Bewohner, da es ja augenscheinlich eine unter den Bewohnern abgestimmte Verfahrensweise war/ist und jedem bewusst sein musste, dass die Tür tagsüber nicht ge-/verschlossen ist.

Eventuell sollten die Bewohner mal über ihre eigene "Paketstation" vor dem Haus nachdenken. Möglichkeiten gibt es da sicher einige.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dass der HR-Versicherer da ggf. versucht, ein Mitverschulden unterzujubeln, mag sein.

Aber mehr als ein Versuch kann das nicht werden - dumm, wer sich darauf einlässt.

Denn die Wohnung und damit der Ort für die Versicherung beginnt in einem Mehrfamilienhaus mit der Wohnungstür und nicht mit der Haustür. Nebenorte wie eigener Keller, Dachdammern und ggf. abgeschlossene, nur für den Mieter zugängliche Räume in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück sind in der Regel eingeschlossen, solche Räume auf anderen Grundstücken (z.B. Garage auf einem weiteren Grundstück in der Nähe) müssen manchmal explizit mit angegeben werden, wenn sie mit eingeschlossen werden sollen.

Wenn also nicht ausdrücklich eine Klausel in der HR-Versicherung enthalten ist, nach der die Haustür stets verschlossen sein muss (also ein ungehinderter Zugang durch unberechtigte verhindert wird), dürfte die Versicherung damit kein Glück haben.

Und selbst wenn so eine Klausel in den AGB steht, dürfte die kaum rechtlich haltbar sein - außer, sie ist bewusst von Versicherungsnehmer so eingeschlossen worden, zum Beispiel, um die Prämie dadurch zu senken.
****65 Paar
10.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eigentumswohnung oder wohnst du zur Miete?

Ist hier nicht relevant

.
Aus Sicht der Versicherer würde ich jedenfalls ein Mitverschulden, zumindest wegen grober Fahrlässigkeit, der Hausbewohner prüfen.

Selbst bei grob fahrlässig wäre es noch versichert.
****di Frau
25 Beiträge
Für den Versicherungsschutz ist diese Frage sicherlich nicht relevant - aber damit die Türe künftige geschlossen bleibt, schon.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
****di:
... aber damit die Türe künftige geschlossen bleibt, schon.
Danach wurde aber nicht gefragt.

Und für die rein virtuellen Hausbewohner ist diese Frage auch völlig irrelevant. Es geht einzig um die rechtliche Bewertung dieser fiktiven Situation: Ist jemand dafür haftbar zu machen und welche Versicherung kommt für diesen Schaden auf. *ja*
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