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Unfall durch Anhupen

studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
Unfall durch Anhupen
Radfahrer, die sich nach Ansicht überholender Autofahrer vorschriftswidrig verhalten oder ihnen einfach nur im Wege sind, werden immer wieder auf gleicher Höhe angehupt.
Dies kann dazu führen, dass sich der Radfahrer erschrickt und stürzt oder versehentlich ein anderes Fahrzeug (z.B. parkendes Auto) streift.

Abgesehen davon, dass bei Autofahrern oft ein Verbotsirrtum herrscht (z.B. Unkenntnis der Tatsache, dass nicht alle Radwege benutzungsplichtig sind) stellt sich die Frage nach der Haftung für die Folgen.

(Bin gespannt ob das Thema erörtert werden kann, ohne in allgemeine Radfahrer vs. Autofahrer - Vorwürfe auszuarten.)
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Die Haftung teilt sich, wie bei jedem Verkehrsunfall anhand der Betriebsgefahr und weiterer Faktoren auf. Es gibt keine Besonderheiten, bloss, weil ein Fahrrad involviert ist.

Typisches Beispiel: Betriebsgefahr Auto 75%, Betriebsgefahr Fahrrad 25%, Erhöhung durch Anhupen +50%, Erhöhung wegen Nichtbenutzung des Fahrradweges + 50% usw. usf.

Ein Verbotsirrtum ist übrigens etwas vollkommen anderes *ggg* Der taucht im Strafrecht bei der Frage nach Rechtfertigung und Schuld auf.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Themenersteller 
Moment, hier geht es aber nicht um einen abstrakte Betriebsgefahr, sondern um ein absichtliches Verhalten,
und zwar nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr, also vorher Hupen "mach Platz!", sondern häufig auf gleicher Höhe, was erstens unnütz, weil sowieso zu spät und zweitens angemaßt pädagogisch und auch vermutlich vorsätzlich Schreck auslösend ist.

Wäre das nicht ggf. als fahrlässige Körperverletzung zu werten?
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