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Sex in der Therme

****ri Paar
1.266 Beiträge
Themenersteller 
Sex in der Therme
hallo liebe Rechtler,

vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.

Folgender Fall:

Ein Pärchen vergnügt sich im Becken eines schwimmbads, an einer nicht einsehbaren Grotten. Ergo werden keine anderen Gäste belästigt und es beschwert sich auch niemand.
Einzig allein sind in dieser Grotte Kameras installiert.

Kann der Bademeister rechtliche Schritte dem Paar gegenüber einleiten wenn er es auf dem Monitor sieht? Oder ist er in diesem Fall machtlos, solange sich niemand beschwert?

Im vorraus schon mal Danke für eure Antworten.

glg heiuri
Na ...
... was habt ihr denn vor?

Im Zweifel dürfte der Bademeister das sog. Hausrecht ausüben und charmant darauf hinweisen, soweit er es kann, wo der Ausgang zu finden sein wird.
*****e39 Mann
709 Beiträge
Hat ja irgendwie auch was mit Hygiene zu tun
Oder nicht?

Also Knutschen, Fummeln etc. finde ich ja noch in Ordnung, aber auf den eigentlichen Akt würde ich dann doch verzichten.
Ich möchte nicht der Nächste sein, der dann erst die Spermafäden rausfischen muss, um den Pool nutzen zu können.

Rein rechtlich gesehen, schließe ich mich meinem Vorredner an.

LG Ronnie
****iko Mann
11.369 Beiträge
ich denke auch das der haus/Bademeister von dem hausrecht gebrauch machen kann/sollte....wenn er es will *ggg*

Könnte ja auch ein "verkappter" Spanner sein und das fiktive Pärchen findet sich evtl im internet wieder *ggg*
Caballito hat es schon angesprochen............das hausrecht kann natürlich umgesetzt werden.*lol*
muss nicht sein aber die möglichkeit besteht schon.
kommt drauf an wie der bademeister drauf ist.wenn der seinen spass hat,wird er eh nix sagen.wenn es ein mürriger zeitgenosse ist,dann ist es was anderes.
manchmal erfolgt nur eine verwarung und ein gehoberner zeigefinger.lach.

ich würde mal sagen,geht doch in ein pärchenclub.da seit ihr auch für euch.
****ri Paar
1.266 Beiträge
Themenersteller 
danke für die tips.

Hat uns nur mal so interessiert. Man weiß ja nie wann es einen überkommt. *ggg*

lg heiuri
*******sFfm Mann
41 Beiträge
BDSG?
Laut § 6b II BDSG (Bundes-Datenschutzgesetz) muss erkennbar auf die Videoüberwachung des Bades hingewiesen werden.

Inwieweit die Missachtung dieser Hinweise zu einem, Verwertungsverbot der Aufnahmen für private Zwecke (Hausverbot, Schadensersatzforderung wg. Wasserreinigung, etc) führt, kann ich jedoch nicht sagen.
Sicheres Baden
Vorweg: Ich würde niemals auf die Idee kommen, in irgend einer Form Rechtsberatung durchzuführen. Das ist Juristen vorbehalten und infolge der möglichen Konsequenzen für Nicht-Juristen ein allgemeines Problem dieser Gruppe.

Ich würde zwar auch gerne mal schwimmend Stöpseln, sehe das allerdings aus der negativistischen Perspektive nicht in öffentlichen Bädern umsetzbar, also:

1. Ich glaube, dass sich fast jede/r hier gestört fühlen würde, wenn er/sie Ejakulat Wildfremder Leute zugeführt bekommt. Das ist grundsätzlich nicht beim GV im Wasser auszuschließen. Es gibt nun mal kaum Menschen, die nicht beim schwimmen Wasser in irgend eine ihrer Körperöffnungen aufnehmen.

2. Öffentliche Badeanstalten sind zu beaufsichtigen. Wie die Beaufsichtiung erfolgt, kann auch in der Hausordnung vermerkt sein. Ergo muß vermultich nicht zwingend auf die Existenz einer Kamera in der Grotte hingewiesen werden.

3. kann der Bademeister als dazu genötigte Person (Aufsichtspflicht) vieleicht sogar die Polizei zur Beseitigung des Mißstandes heranziehen. Die müsste sogar anzanzen, wenn eindeutige sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vollzogen werden (Der Unterschied zwischen Öffentlichkeit und Privatheit ist doch wohl nicht so schwer zu verstehen, oder?) Es könnten ja auch Leute ohne Wissen zusehen (z.B. Kinder, die eine Taucherbrille nutzen).
Mal ne Frage .....
Könnte da nicht vllt sogar eine Anzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) " oder wegen "exhibitionistischer Handlungen (§ 183 StGB)" in betracht kommen, wenn man erwischt wird???? *frage* *frage*
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