Sicheres Baden
Vorweg: Ich würde niemals auf die Idee kommen, in irgend einer Form Rechtsberatung durchzuführen. Das ist Juristen vorbehalten und infolge der möglichen Konsequenzen für Nicht-Juristen ein allgemeines Problem dieser Gruppe.
Ich würde zwar auch gerne mal schwimmend Stöpseln, sehe das allerdings aus der negativistischen Perspektive nicht in öffentlichen Bädern umsetzbar, also:
1. Ich glaube, dass sich fast jede/r hier gestört fühlen würde, wenn er/sie Ejakulat Wildfremder Leute zugeführt bekommt. Das ist grundsätzlich nicht beim GV im Wasser auszuschließen. Es gibt nun mal kaum Menschen, die nicht beim schwimmen Wasser in irgend eine ihrer Körperöffnungen aufnehmen.
2. Öffentliche Badeanstalten sind zu beaufsichtigen. Wie die Beaufsichtiung erfolgt, kann auch in der Hausordnung vermerkt sein. Ergo muß vermultich nicht zwingend auf die Existenz einer Kamera in der Grotte hingewiesen werden.
3. kann der Bademeister als dazu genötigte Person (Aufsichtspflicht) vieleicht sogar die Polizei zur Beseitigung des Mißstandes heranziehen. Die müsste sogar anzanzen, wenn eindeutige sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vollzogen werden (Der Unterschied zwischen Öffentlichkeit und Privatheit ist doch wohl nicht so schwer zu verstehen, oder?) Es könnten ja auch Leute ohne Wissen zusehen (z.B. Kinder, die eine Taucherbrille nutzen).