beide vereinbaren den Termin:
Also Mieter und Vermieter,...
Grundsätzlich muss die Wohnung/Schlüssel am letzten oder am 1. Werktag danach abgegeben werden.
Die meisten Vermieter lassen sich auch auf den ersten Werktag im Folgemonat ein, insbesondere dann, wenn ein Wochenende dazwischen liegt....
Üblicherweise arbeiten Hausmeister oder Mitarbeiter aus der Vermietung von Montag bis Freitag und müssen auch nicht bis 20 Uhr arbeiten. Es gelten da quasi normale Arbeitszeiten am Tag...
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man Schlüssel am Wochenende oder eben nach 18 Uhr abgeben kann...
Sollte durch Mieterverschulden (aus zeitlichen Gründen) zum Beispiel erst Mitte des Folgemonats stattfinden, dann kann der Vermieter einen Mietausfall in Höhe der Grundmiete zusätzlich der Nebenkosten verlangen. sollten Folgekosten anfallen, weil der Nachmieter nicht rechtzeitig einziehen kann und muss womöglich in Hotel und die Möbel einlagern, kann der Vermieter diese Folgekosten ebenfalls dem aus ziehenden Mieter zur Last legen.
Sollte der Vermieter aus Zeitgründen keine zeitnahe Wohnungsabnahme regeln können, dann kann der Vermieter keine weiteren Kosten "verlangen". Aber: hier herrscht Beweispflicht.
Ergänzung zur Abgabe ohne vor Ort zu sein:
Fotos machen auf denen möglicherweise auch Details erkennbar sind...
gerade bei kaputten Fliesen, den Hinweis geben, dass diese ja bereits bei Einzug vorhanden waren (So etwas lässt man sich immer in dem Übernahmeprotokoll schriftlich fixieren. Ansonsten ggf. Zeugen benennen, sinnvoll wenn es nicht nur Familienangehörige sind.) sich den Zustand der Wohnung von Zeugen bestätigen lassen.
Sich erkundigen, wohin Schlüssel abzugeben sind: Adresse des Hausmeisterbüros? oder ggf. die Adresse der Verwaltung????? (Würde mir den Namen des Mitarbeiters aufschreiben, der die Auskunft erteilt.)