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Wohnungsübergabe Termin

*********kiss Frau
10.796 Beiträge
Themenersteller 
Wohnungsübergabe Termin
Hallo ihr lieben,

Ich würde gerne wissen, wer den Übergabe Termin nach Mietzeitende festlegt oder bestimmt?

Wer muss sich nach wem richten oder hat da nur der VM das sagen und der Mieter muss sich beugen ?


unabhängig von einem konkreten fixen Zeitpunkt, der in der regel ja am letzten des Monats bzw. am 1. des folge Monats (sofern kein WE oder Feiertag dazwischen liegt) stattfindet,

es gibt ja auch zeitliche Faktoren, die genau solche fixen Tage verhindern wie z.b. Urlaub, Krankheit ect. mal konkret auf des VM seite ...

ich hoffe, ich komm ein bissel klar rüber, schwer was zu erklären wenn es nur fiktiv ist

danke im vorraus
liebe Grüsse
Steffi
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Folgende Aktion wäre zu empfehlen:
1. schriftlicher Vorschlag an den VM mit drei Vakanzen in den letzten zwei Tagen ( wenn die Wohnung schon leer und geputzt/gestrichen usw. lt. Mietvertrag ist .... am besten als letzten Satz im Kündigungsschreiben
2. Freundliche Ankündigung, dass die Wohnung pünktlich übergeben werden soll - VM hat dabei eine Mitwirkungspflicht daher, die drei Vakanzen, damit er sich nicht herausreden kann
3. wenn er erscheint, ist alles gut, wenn nicht
4. jemand Neutrales mit durch die Wohnung nehmen, um zu bezeugen, dass das Mietobjekt ok ist , Wasser, Gas, Elektrizität usw. ablesen .... ein kleines - oder großes - Protokoll ausfüllen und von dem/der Zeugen/ Zeugin mitunterzeichnen lassen - Fotos von den Zählerständen machen
5. Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein an VM senden mit der Bitte den korrekten Eingang umgehend zu bestätigen
6. Falls diese nicht kommt, der Gang zu Anwalt, damit der verhindert, dass eine Nutzungsentschädigung verlangt wird, weil keine korrekte Übergabe stattgefunden hat
*********kiss Frau
10.796 Beiträge
Themenersteller 
hm, wenn aber nun schon ein Termin zur Übergabe vom VM vorgeschlagen wurde, der Mieter aber es zeitlich nicht auf die Reihe bekommt, 2 gegenvorschläge zu einem anderen Termin gemacht hat und der VM aber auf seinem bisherigen Termin beharrt und nur die Uhrzeit erweitert hat , was dann?

der ursprüngliche Termin aber sehr willkürlich gewählt wurde, vielleicht um ev. Zeugen fernzuhalten, arbeitende Bevölkerung usw.

*****ney:
4. jemand Neutrales mit durch die Wohnung nehmen, um zu bezeugen, dass das Mietobjekt ok ist , Wasser, Gas, Elektrizität usw. ablesen .... ein kleines - oder großes - Protokoll ausfüllen und von dem/der Zeugen/ Zeugin mitunterzeichnen lassen - Fotos von den Zählerständen machen
5. Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein an VM senden mit der Bitte den korrekten Eingang umgehend zu bestätigen

sowas funktioniert auch ??? und da gibt es keinerlei rechtliche Konsequenzen für den Mieter ?
fast nicht zu glauben
*********l1966 Mann
411 Beiträge
Übergabe
Das mit dem "Zeugen" funktioniert nur in Verbindung mit dem VM!
Sonst könnte dieser immer behaupten es wäre eine Gefälligkeitsaussage das alles in Ordung ist.
Der Termin kann auch 2 Wochen nach Beendigung stattfinden wenn es nicht gleich ein Nachmieter für die Räume gibt.
Eine Verpflichtung den Termin in die Abendstunden zu legen gibt es natürlich nicht, wer möchte eine Wohnung zur Abnahme schon im dunkeln machen? Oft werden ja auch die Lampen demontiert.

So wie sich das anhört gibt es doch eine gewisse Spannung zwischen den Parteien, den sonst findet man eine Möglichkeit!
Es ist auch möglich das der VM einen Vertrauten zum Termin der Abnahme schickt, wenn er selbst nicht teilnehmen kann.
Wichtig für beide ist nur alles zu notieren und möglichst in Bildern festhalten..

Viel Erfolg
*********kiss Frau
10.796 Beiträge
Themenersteller 
der zeitraum würde zwischen 10.00Uhr morgens und 19.00Uhr abends stattfinden z.b.

der VM würde desfinitiv keinen Vertrauten schicken, denn er ist der Herr über gut und böse, denn er handelt immer sehr willkürlich z.b.

der Termin würde 1 woche nach Mietende stattfinden z.b.

Der Mieter muss aber deshalb noch lange keine Zeit an besagten fix Tag haben, da er vom VM anberaumt wurde und auch auf diesem bestanden wird ...z.b.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Das mit dem "Zeugen" funktioniert nur in Verbindung mit dem VM!
Sonst könnte dieser immer behaupten es wäre eine Gefälligkeitsaussage das alles in Ordung ist.

Das funktioniert immer, jedenfalls wenn es eben eine neutrale Person ist .... wird gegebenenfalls vom Richter als Zeuge gefragt und ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen .... nicht nur unter Eid strafbewehrt

Viel problematischer ist eine spätere Übergabe, da dann das Argument kommen kann, es sei der Zustand gegenüber dem korrekten Mietzeitende geändert ...

Zum anderen kann ich zustimmen .... VM kann Vertreter bestimmen und Fotos sind Pflicht , schon zur Beweissicherung

bzgl. des Termins ist es natürlich eine Frage, was man als Vermieter und Mieter priorisiert....
und .... Herr über gut und böse .... gibt's nicht mehr .... solche werden nur zu gerne vor Gericht eingebremst ....
****di Frau
25 Beiträge
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

Ich denke, hier wirst du fündig.

Und natürlich solltest du einen Zeugen zu der Übernahme mitnehmen - und Fotos machen von Zählerständen, evtl. Beanstandungen etc. Liegt dir das Übergabeprotokoll von deiner Wohnungsübernahme vor? Dann dieses auch mitnehmen, damit du nachweisen kannst, wie viele Schlüssel du erhalten hattest etc.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Meine letzte Wohnungsübergabe hab ich kurzerhand mit einem vereidigten Bausachverständigen gemacht - der einzige, der nicht erschien, war der Vermieter, obwohl der den Termin vorher bestätigt hatte...
Hab die Schlüssel dann gegen Quittung persönlich an den Hausmeister übergeben.
Vermieter versuchte dann die Kaution einzubehalten und mußte mir deswegen später sogar Verzugszinsen zahlen *ggg*
**********r2015 Mann
37 Beiträge
@ needlewitch
Dein Vermieter hatte wohl Angst, von Dir gepiekst zu werden ... *gg*
*********kiss Frau
10.796 Beiträge
Themenersteller 
****di:
Ich denke, hier wirst du fündig.

dankeschön, da war ich auch schon am lesen, was ich suche, allerdings nicht gefunden

****di:

Und natürlich solltest du einen Zeugen zu der Übernahme mitnehmen - und Fotos machen von Zählerständen, evtl. Beanstandungen etc.

immer 2-3 erwachsene Zeugen

und immer in Bild und Video , alles wird da dokumentiert

****di:
Liegt dir das Übergabeprotokoll von deiner Wohnungsübernahme vor?

hab ich leider nicht mehr ... aber an der Anzahl der Schlüssel sollte es nicht scheitern, haben alle die selbe Anzahl im Haus

das ist alles viel komplexer als ich hier schildern kann ... aber danke Euch für Eure vielen Tips *knicks*

bin schon an die 10x in meinem ganzen Leben umgezogen aber so ein Sodom und Gomorra hab ich noch nie erlebt ...

*****ney:
und .... Herr über gut und böse .... gibt's nicht mehr .... solche werden nur zu gerne vor Gericht eingebremst ....

doch die gibt es noch, hier bei uns auf dem Land auf jeden Fall

die Aussage : Private Vermieter dürfen alles .....und danach wird auch gehandelt, sagt eigentlich schon alles

wie ein böser Film *roll*
*********ampyr Frau
956 Beiträge
beide vereinbaren den Termin:
Also Mieter und Vermieter,...

Grundsätzlich muss die Wohnung/Schlüssel am letzten oder am 1. Werktag danach abgegeben werden.

Die meisten Vermieter lassen sich auch auf den ersten Werktag im Folgemonat ein, insbesondere dann, wenn ein Wochenende dazwischen liegt....

Üblicherweise arbeiten Hausmeister oder Mitarbeiter aus der Vermietung von Montag bis Freitag und müssen auch nicht bis 20 Uhr arbeiten. Es gelten da quasi normale Arbeitszeiten am Tag...

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man Schlüssel am Wochenende oder eben nach 18 Uhr abgeben kann...

Sollte durch Mieterverschulden (aus zeitlichen Gründen) zum Beispiel erst Mitte des Folgemonats stattfinden, dann kann der Vermieter einen Mietausfall in Höhe der Grundmiete zusätzlich der Nebenkosten verlangen. sollten Folgekosten anfallen, weil der Nachmieter nicht rechtzeitig einziehen kann und muss womöglich in Hotel und die Möbel einlagern, kann der Vermieter diese Folgekosten ebenfalls dem aus ziehenden Mieter zur Last legen.

Sollte der Vermieter aus Zeitgründen keine zeitnahe Wohnungsabnahme regeln können, dann kann der Vermieter keine weiteren Kosten "verlangen". Aber: hier herrscht Beweispflicht.


Ergänzung zur Abgabe ohne vor Ort zu sein:

Fotos machen auf denen möglicherweise auch Details erkennbar sind...
gerade bei kaputten Fliesen, den Hinweis geben, dass diese ja bereits bei Einzug vorhanden waren (So etwas lässt man sich immer in dem Übernahmeprotokoll schriftlich fixieren. Ansonsten ggf. Zeugen benennen, sinnvoll wenn es nicht nur Familienangehörige sind.) sich den Zustand der Wohnung von Zeugen bestätigen lassen.

Sich erkundigen, wohin Schlüssel abzugeben sind: Adresse des Hausmeisterbüros? oder ggf. die Adresse der Verwaltung????? (Würde mir den Namen des Mitarbeiters aufschreiben, der die Auskunft erteilt.)
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