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Gültige Verträge für Aufgaben (BDSM)

es gibt sicher Anwälte
...die auch so einen BLÖDSINN regeln, nur ob der Vertrag in letzter juristisch wasserdicht ist, entscheiden hierzulange immer noch die Gerichte. Vielleicht haben diese "Spaß" dran nicht nur die zulässige Höhe der Hecke zu verhandeln:-)

Habe persönlich mit BDSM wenig am Hut, kann mir aber kaum vorstellen, dass jemand so devot ist um so einen Vertrag zu schließen. Und falls doch, könnt ihr doch einen Vertrag auf dem Bierdeckel formulieren, bei der Unterwürfigkeit wird die Dame doch kaum ein Gericht bemühen, sondern liebend gerne zahlen, nach dem Motto: Darf es noch ein bisschen mehr sein?!
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Also: Ein wenig Geld ansparen, ab zum unterbeschäftigten Anwalt (die guten werden sich dem Blödsinn kaum abgeben, der potentielle Streitwert erscheint auc nicht wirklich hoch), klagen und schauen was bei rauskommt.

Oder mal beim zust. Ordnungsamt fragen ob es als öffentliches Ärgernis gilt wenn die Sub nicht hört. Dann käme ein Bußgeld dass Vater Staat zugute kommt, in Frage:-)
**********tlich Mann
453 Beiträge
Gewisse Fragen sind wie Kaugummi am Schuh
.... sie kleben irgendwie an diesen Foren und man wird sie nicht los.

Also, Sklavenverträge sind erst einmal grundsätzlich möglich, dies nennt man Vertragsfreiheit. Man kann fast alles in einem Vertrag vereinbaren.

Selbst der Vertrag zwischen Freier und Prostituierter (oder zwischen Freierin und Prostitutiertem) ist nach Änderung des ProstG grundsätzlich wirksam.

ABER: Der Vertrag zwischen Dom und Sub ist fast immer unwirksam weil sittenwidrig. Sobald darin mehr als nur unverfängliches bla bla steht, muss sich eine Klausel am Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden (Juristische Definition für Sittenwidrigkeit) messen lassen. Und, - und das ist wenn man es ganz genau nimmt die wahre Hürde- auch am Prinzip von Treu und Glauben. Bei der Anwendung beider Generalklauseln müssen dann auch die Wertungen der Grundrechte beachtet werden. Spätestens bei der Anwendung der Grundrechte ist dann aus SM Sicht Schluss mit Lustig (oder müsste es hauen heißen *gg*)....

Wenn man nun also eine solche Klausel formuliert, dann ist die unwirksam, und Dom kann nicht Sub oder umgekehrt bei Nichtebachtung verklagen. Vertragsstrafen wegen nicht artigem befolgen einer Aufgabe sind also unwirksam.

So, und nun bin ich mal gespannt, wann der nächste Dom, die nächste Sub, die nächste Dom, der nächste Sub mit der gleichen Frage kommt. Es kann sich nur noch um Tage handeln *gg*
toque la pregunta
Also, Sklavenverträge sind erst einmal grundsätzlich möglich, dies nennt man Vertragsfreiheit. Man kann fast alles in einem Vertrag vereinbaren.

Möglich ... nur nicht rechtswirksam. Vertrauen und Absprache mit Vertrauen sind die Zauberwörter ... und ...

@****rle,
es scheint fast sicher, dass Dritte schon wieder grübeln, wie sie ihre diesbezüglichen Fragen an den/die Mann/Frau bringen können und eigentlich wissen, dass es sich um eine Sackgasse handelt.
Mit wachsender Belustigung...
... habe ich soeben alle vier Seiten dieses Freds gelesen - und er gerät irgendwie außer Kontrolle, verselbständigt sich, führt ein Eigenleben..... interessant m.E., dass der Fragesteller die Sache offensichtlich abgehakt hat.

So vom Kopfzerbrechen her wäre es eine Aufgabe, die man sich mal an zwei Wochenenden vornehmen könnte.

Da ich gerade frei habe und mich irgendwie dieser Fred nicht gerade loslässt (Kaugummi??), nehm ich mir die Zeit - da ich sie heute habe - und kommentiere das Ganze mal... wobei:

Alleine schon herauszufinden, was denn genau das Begehr des potentiellen Mandanten ist, ist sicher schon eine Detektivarbeit, zitiere:

"eine Frage habe bezüglich der Rechtmäßigkeit von Verträgen. Also folgende Situation:

Dom und Sub wollen einen Vertrag machen über 12 Monate, Dom kann damit Sub Aufgaben erteilen, diese Aufgaben sind zu erledigen ansonsten setzt es (vereinbarte) Vertragsstrafen, die jetz nix weiter zur Sache tun. Ne andere Vertragsstrafe wären 300 Euro bei Nichterfüllung einer Sache. Ich denk mal, da sowas bei Unternehmen Gang und Gäbe ist, wäre das auch grundsätzlich möglich, nun meine Frage.

Wenn eine Aufgabe wäre, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die aber mit gestelltem Auftrag, alles Notwendige zu treffen, damit es legal wird erfüllt werden soll, kann der Dom dem Sub dann bei Nichterfüllung an die Karre fahren oder hat er da keine weitere Handhabe?

Bspw. Sub bekommt den Auftrag, sich nackt innem Waldstück oder so abzulichten, noch dazu soll er sich erstens etwas weitab suchen, damit niemand belästigt wird und er soll (theoretisch) mit Beantragung und Behörden bequatschen dafür sorgen, dass das Shooting dann doch rechtlich einwandrfei ist. Dann macht der Sub das aber doch nicht und der Dom verhängt die Vertragsstrafe, sagen wir die 300 Euro, hat der Dom dann soweit Handhabe, dass die Forderung berechtigt ist?"


Verwendet werden Begriffe (Dom, Sub, BDSM), die eine eindeutige Bedeutung haben, deren Begrifflichkeit festgelegt ist - aber sie werden vom Initiator nicht in dieser Bedeutung oder Begrifflichkeit verwendet - offensichtlich, wenn ich dem Fred richtig folge.

In welche Richtung soll es denn dann gehen, wenn nicht Dom, Sub und BDSM in ihrer eigentlichen Bedeutung gemeint sind?? Da komm ich irgendwie nicht weiter.... wurde es erklärt - hab ich es überlesen oder wurde es nicht erklärt?

(........)

Zitiere weiter:
"Nächstes Problem, also es soll kein "Sklavenvertrag" werden, ich bin nicht auf absolute Abhängigkeit aus. Er soll nur dafür da sein, dass Sub die Aufgaben halt erfüllen muss, diese Aufgaben sollen natürlich nicht gegens Gesetz verstoßen etc. ebensogut könnten die Fotos ja auch in den eigenen vier Wänden erfolgen.

Kennt denn jemand schon iwelche Klauseln, die in einem ähnlich gearteten Vertrag schon benutzt wurden und rechtlich Bestand haben?"


Mir jedenfalls sind keine bekannt. Nichts, was nicht schon meine Vorredner gesagt haben: wenn die Pflicht, die erfüllt werden soll, gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, kann ich bei Nichterfüllung dieser Pflicht die Vertragsstrafe oder die Gegenleistung nicht fordern, ganz einfach.

Man muss also nur genau schauen, für welche Pflicht(-erfüllung) soll was die Gegenleistung sein oder die Vertragsstrafe - verstößt die zu erfüllende Pflicht gegen Gesetz oder gute Sitten, dann verstößt der andere Part auch dagegen, ganz einfach. Das eine kann nicht ohne das andere bestehen - man nennt das Synallagma, das sogenante "Do ut des"-Verhältnis zweier Pflichten zueinander.

Zitiere weiter:
"Dann wäre die Idee, dass der Vertrag immer 3 Monate zu Ende der Laufzeit gekündigt werden kann, andere Möglichkeit (wenn man nicht so lange warten WILL), wäre, die 300 Euro zu bezahlen und damit den Vertrag sofort zu kündigen, wäre denn so etwas zulässig? Bei Handysperren geht es ja auch, dass man entweder das Geld bezahlt oder ne bestimmte Frist abwartet und an den Vertrag gebunden ist."

Hmmmmm. Im Prinzip machbar - ob's Bestand hat? Käme auf den Versuch an. Kommt eben genau darauf an, was Sub für den Dom tun soll, siehe oben.

"Das Nächste wäre die Art des Vertrages, welchen zivilen Vertrag (Werkvertrag, Dienstvertrag etc.) kann man da als Grundlage nehmen und wie muss der dann aussehen, damit er Gültigkeit erlangt und wie muss es für den Sub aussehen, denn jede Vertragspartei bekommt ja was für seine Arbeit. Meine Idee: die Produkte der Aufgaben (Fotos, Videos etc.) gehen zum Dom, der macht was damit (bearbeiten etc.) und schickt sie zum Sub zurück, damit wäre der Lohn für den Sub praktisch das bearbeitete Produkt und wenn Sub nich liefert, kann Dom die Strafe verhängen, weil er ja ohne den "Rohstoff" seine Pflicht in dem Sinne auch nicht einhalten kann. Das muss ja nich eingehalten werden soll nur sicherstellen, dass keine Vertragspartei einseitig belastet wird und dass es eben nich zu ner Ausbeutung wird."

Das wäre noch das leichteste: das Grundgerüst ist ein Dauerschuldverhältnis - sonst bräuchte man die Kündigungsfristen nicht. In dieser Dauer eingebettet sind die einzelnen Aufgaben, die im Vertrag selber gar nicht auftauchen sollten, sondern per "Extrablatt" (Pflicht und Gegenleistung mit drinnen) aufgegeben werden.

Zitiere weiter:
"achja, Dom und Sub wohnen 400km entfernt also mal eben rüberkommen, nen Klatscher mit der Neunschwänzigen, das geht nicht, weil ich immer solche Tipps bekomm und die 98% Vertragsgegner hier haben es bisher noch nich begriffen, dass mir "symbolische" Verträge zu schwammig sind und dass es mir im Grunde nur um die theoretische Rechtssicherheit geht, ein Gang vors Gericht, weil Subbie nich zahlen will, soweit solls garnich kommen und wird es wohl auch nicht aber die theoretische Möglichkeit, dass die Strafe eben einforderbar ist, sollte bestehen.

Zudem befinden sich Dom und Sub in keiner Beziehung also dieses "wenn man sich liebt brauch man doch keinen Vertrag" kann auch eingespart werden und Sub hat nen inneren Schweinehund, der durch symbolische Verträge nicht überwunden werden könnte."


Die Neunschwänzige.... hmmmmm. Vielleicht werden die Begriffe Dom, Sub und BDSM doch ihrer Bedeutung entsprechend verwendet?? Fragen über Fragen......

Nun ja.... gegen den inneren Schweinehund bin ich auch machtlos. Manchmal zumindest.

Nicht immer jedoch:

Meine Ideen hier waren bis dato kostenlos. Kostenpflichtig ist alles weitere - 250,-- € die Stunde - Verträge mit Extrablättern kompletto: noch ne 1 davor und die USt. würde ich mal sagen.... nach oben wie immer keine Grenzen.... auf der nach oben offenen "Richter"-Skala!

GRINS......

.... und ich habe mir jetzt doch - zwischen Lachen und Schmunzeln - die Mühe gemacht, und die Sache ernst genommen - meine persönliche Meinung aber ist das - expressis verbis - nicht!! - Ich konnte nur nicht anders.....
Da stellt sich einem doch die Frage ob dieser Thread noch die produzierte Serverlast wert ist?

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