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Gültige Verträge für Aufgaben (BDSM)

*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Gültige Verträge für Aufgaben (BDSM)
Moin

Ich wurde von woanders an diese Gruppe empfohlen, weil ich eine Frage habe bezüglich der Rechtmäßigkeit von Verträgen. Also folgende Situation:

Dom und Sub wollen einen Vertrag machen über 12 Monate, Dom kann damit Sub Aufgaben erteilen, diese Aufgaben sind zu erledigen ansonsten setzt es (vereinbarte) Vertragsstrafen, die jetz nix weiter zur Sache tun. Ne andere Vertragsstrafe wären 300 Euro bei Nichterfüllung einer Sache. Ich denk mal, da sowas bei Unternehmen Gang und Gäbe ist, wäre das auch grundsätzlich möglich, nun meine Frage.

Wenn eine Aufgabe wäre, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die aber mit gestelltem Auftrag, alles Notwendige zu treffen, damit es legal wird erfüllt werden soll, kann der Dom dem Sub dann bei Nichterfüllung an die Karre fahren oder hat er da keine weitere Handhabe?

Bspw. Sub bekommt den Auftrag, sich nackt innem Waldstück oder so abzulichten, noch dazu soll er sich erstens etwas weitab suchen, damit niemand belästit wird und er soll (theoretisch) mit Beantragung und Behörden bequatschen dafür sorgen, dass das Shooting dann doch rechtlich einwandrfei ist. Dann macht der Sub das aber doch nicht und der Dom verhängt die Vertragsstrafe, sagen wir die 300 Euro, hat der Dom dann soweit Handhabe, dass die Forderung berechtigt ist?

Und wenn der Sub dann bezahlt, aber später eine Rückbuchungmachen will, kann er das so einfach, oder verweist man ihn dann auf diesen Vertrag und sagt ihm, dass zwar die Bezahlung hätte nicht sein müssen, aber eine Rückbuchung nun nichtmehr möglich ist?

Nächstes Problem, also es soll kein "Sklavenvertrag" werden, ich bin nicht auf absolute Abhängigkeit aus. Er soll nur dafür da sein, dass Sub die Aufgaben halt erfüllen muss, diese Aufgaben sollen natürlich nicht gegens Gesetz verstoßen etc. ebensogut könnten die Fotos ja auch in den eigenen vier Wänden erfolgen.

Kennt denn jemand schon iwelche Klauseln, die in einem ähnlich gearteten Vertrag schon benutzt wurden und rechtlich Bestand haben?

Dann wäre die Idee, dass der Vertrag immer 3 Monate zu Ende der Laufzeit gekündigt werden kann, andere Möglichkeit (wenn man nicht so lange warten WILL), wäre, die 300 Euro zu bezahlen und damit den Vertrag sofort zu kündigen, wäre denn so etwas zulässig? Bei Handysperren geht es ja auch, dass man entweder das Geld bezahlt oder ne bestimmte Frist abwartet und an den Vertrag gebunden ist.

Das Nächste wäre die Art des Vertrages, welchen zivilen Vertrag (Werkvertrag, Dienstvertrag etc.) kann man da als Grundlage nehmen und wie muss der dann aussehen, damit er Gültigkeit erlangt und wie muss es für den Sub aussehen, denn jede Vertragspartei bekommt ja was für seine Arbeit. Meine Idee: die Produkte der Aufgaben (Fotos, Videos etc.) gehen zum Dom, der macht was damit (bearbeiten etc.) und schickt sie zum Sub zurück, damit wäre der Lohn für den Sub praktisch das bearbeitete Produkt und wenn Sub nich liefert, kann Dom die Strafe verhängen, weil er ja ohne den "Rohstoff" seine Pflicht in dem Sinne auch nicht einhalten kann. Das muss ja nich eingehalten werden soll nur sicherstellen, dass keine Vertragspartei einseitig belastet wird und dass es eben nich zu ner Ausbeutung wird.


Hmmm weiß nich, ob ich nochwas vergessen hab......achja, Dom und Sub wohnen 400km entfernt also mal eben rüberkommen, nen Klatscher mit der Neunschwänzigen, das geht nicht, weil ich immer solche Tipps bekomm und die 98% Vertragsgegner hier haben es bisher noch nich begriffen, dass mir "symbolische" Verträge zu schwammig sind und dass es mir im Grunde nur um die theoretische Rechtssicherheit geht, ein Gang vors Gericht, weil Subbie nich zahlen will, soweit solls garnich kommen und wird es wohl auch nicht aber die theoretische Möglichkeit, dass die Strafe eben einforderbar ist, sollte bestehen.

Zudem befinden sich Dom und Sub in keiner Beziehung also dieses "wenn man sich liebt brauch man doch keinen Vertrag" kann auch eingespart werden und Sub hat nen inneren Schweinehund, der durch symbolische Verträge nicht überwunden werden könnte *g*

Wäre euch schonmal dankbar, wenn einer in der Richtung Genaueres weiß, wie gesagt ich plane nicht, irgendwelche Straftaten im Vertrag zu fordern oder unterzubringen, es soll im Rahmen der Gesetze sein aber trotzdem sollen Sub und Dom zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet sein.
*****itt Frau
1.352 Beiträge
*crazy* *heul2* *hackfresse* *vogel* *crazy* *huch* *hypno* *frage* *ko* *schock* *hae*

Ja, heute is´ ganz schön heiß draußen.

Ich hab´s jetzt dreimal gelesen und werde bei jedem Mal verwirrter.

Ich würde ja empfehlen, den Beitrag eher ins Dom&Dev-Forum zu posten, wenn er sich dort nicht schon befinden würde.
Rechtsverbindlicher Vertrag
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Naja mir gings ja darum, dass vllt jemand ne Klausel kennt oder zusammenstellen kann, die Bestand vorm Recht hat.
********RinG Mann
357 Beiträge
@gilbmlrs
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um es gleich klarzustellen:

solche "verträge" -nicht nur im bereich SM- sind juristisch in deutschland immer sittenwidrig, und daher null und nichtig, und schon gar nicht einklagbar ... !!!

lg, der K_i_R
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*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Jaja das weiß ich ja schon...

Wenn du meinst, ich wäre auf einen Sklavenvertrag aus, dann lies nochmal und denke ein zweites mal nach.

Wenn du einem Maler den Auftrag gibst, deine Wohnung zu malern, ist das dann sittenwidrig?



Is nämlich ne Dienstleistung, die erbracht wird. Und nix anderes habe ich vor, einfach Aufgaben zu finden, die nicht gegen das Gesetz verstoßen und den Vertrag so zu gestalten, dass es eben nich auf das rausläuft, was du dir da grad denkst.

War das klar genug?

Nein?

Dann nochmal, es geht darum, einen rechtsgültigen Vertrag zwischen zwei Privatpersonen zu finden, der zwar im Sinne des Rechts ein gültiger Werkvertrag/Dienstvertrag etc. ist aber halt aufgrund seiner Form, welche auch im Baugewerbe so ausgelegt ist, dass nicht erbrachte Leistung bestraft wird, geeignet ist, zwei Personen so gegenseitig zu verpflichten, dass ein Verstoß gegen den Vertrag gültige Konsequenzen nach sich zieht.

Also ein Vertrag, welcher nicht darauf basiert, einem alle Rechte wegzunehmen sondern in dem Tätigkeiten geregelt sind, die weder gegen Sittlichkeit noch gegen anderes geltendes Recht verstoßen.

Und wenn man deine Meinung auf mein Vorhaben auslegt, ist sogar das Tapezieren einer fremden Wohnung sittenwidrig.


Und ich sags nochmal

NAAHAAAIIIIIIIN kein 0815 Sklavenvertrag sondern etwas Ordentliches. Über die Aufgaben kann man streiten, es geht um die reine Form und das Rahmenwerk des Vertrages.
********RinG Mann
357 Beiträge
@gilbmlrs
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und ich bleibe dabei:

da die ausgangsbasis für einen solchen vertrag aus dem bereich SM kommt, ist der vertrag sittenwidrig ... !!! *basta

K_i_R
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*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Es is ne Willenserklärung zweier mündiger Menschen, nen Vertrag, den einer unterschreibt, der tausendmal auf evtl. Strafen hinweist und gegen den der Unterschreiber dann zu klagen versucht, der is auch gültig, obwohl die Ausgangsbasis eines solchen Vertrages aus dem Betrügertum kommt man erinner sich an die Firmen, welche in der Fußgängerzone völlig legal ihre Geschäfte abschließen nach denen die eine Partei monatliche Zahlungen zu leisten hat um irgendnen Katalog zu bekommen. Wenns danach geht wäre jeder Vertrag sittenwidrig, weil ein nixahnender Richter sagt "Ach die Ausgangsbasis ist doch BDSM (welches vor Gericht noch nichmal scharf abgegrenzter relevanter Ausdruck ist) also war der Vertrag nichtig"

Klar, kann auch ne Frau sagen, sie verkauft dem Kunden jede Woche Möhren und er bezahlt sie dann sagst du Vertrag da Mann da Frau, einer muss zahlen, der is doch bestimmt Geldsklave also sittenwidrig.

Kannst mir sicher sagen, welche Handlungen so alles dem SM zuzuordnen sind oder?

und

Ich hoffe dir is klar, dass ich die Sache nich auf sexuelle Handlungen versteife ok?
********RinG Mann
357 Beiträge
@gilbmlrs
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so, meine letzte äußerung dazu [sind doch nicht im ersten semester jura hier :

auch solche willenserklärungen sind sittenwidrig in deutschland ... !!!

K_i_R
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*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Welche Willenserklärungen denn, wie muss sie denn klingen um sittenwidrig zu sein? Nenn mir doch mal Beispiele und nich son schwammiges "Alles sittenwidrig, nichts geht"


Nehmen wir doch mal den Fotografen, der per Vertrag Aufnahmen einer Person macht.

Die Person möchte diese Aufnahmen haben, der Fotograf macht sie. Keine Sittenwidrigkeit. Warum?

Nächstes Beispiel:

Ulla H. und Mike U. gehen einen Vertrag miteinander ein, dass Mike Fotoaufnahmen macht und Ulla diese Aufnahmen bearbeitet/verarbeitet etc. Also macht er FÜR Ulla Aufnahmen, genau, wie der Fotograf, der FÜR den Auftraggeber die Aufnahmen macht.

Wo hört das normale Rechtsgeschäft auf und wo fängt die Sittenwidrigkeit an? Wer garantiert, dass im ersten Falle nicht ein sexuelles Interesse verfolgt wird? Warum ist der Vertrag auf einmal sittenwidrig, wenn die ein Vertragspartei nicht professioneller Fotograf ist? Die Leistung soll ja nur erbracht werden, wenn keine offiziellen SM-technischen Hintergründe dahinter stehen, warum soll es dann sittenwidrig sein und warum ist es nur dann sittenwidrig, wenn sich die Vertragsparteien kennen? (hab nämlich das Gefühl, du schaust nur, ob sich A und B kennen....tun sie das, implizierst du sittenwidrige Absichten, tun sies nicht, denkst du, alles normales Geschäft)

Was ist daran sittenwidrig, wenn ich jemanden beauftrage, ein Landschaftsfoto zu machen und mir zukommen zu lassen und er diesen Auftrag unterschreibt?

Du kennst dich doch aus, dann leg mal Fakten auf den Tisch und nich einfach nur ein fettgedrucktes "Das sist so".

Scheinbar bist du nicht in der Lage, zu differenzieren.
Kopfschüttel
das ist glaub ich noch vor dem 1. Semester

aber es gilt der Grundsatz:
Inpari turpitudine melior est causa possidentis *ja* *engel2*
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Ähm ja dass es vor dem ersten Semester is wissen wir nun und dass alles sittenwidrig is und wir eh alle sterben werden, das hat man mir jetz auch in allen erdenklichen Varianten...ähm nicht erklärt aber mitgeteilt nur dass diejenigen, die ja den ganzen Sachverhalt ohne genaue Kenntnis (konkrete Details fielen ja noch nicht) als noobiges Anfängeraufgäbchen hinstellen scheinbar nicht in der Lage sind, ihre Äußerungen zu begründen (ein unter Anwälten verbreiteter Irrglaube: begründen und wiederholen bedeuten NICHT das Selbe), verleitet mich zu dem Gedanken, dass sich eben diese nur mit einem plumpen

"Is nich hamwa nich krischmer nichmehr rein"

in Szene setzen wollen. Woran haperts denn? Meine Texte unterliegen alle der ISO-Norm, habt ihr nen anderen Zeichensatz, seht ihr da, wo ich detailreiche Begründugen fordere, nur Hyroglyphen und Steuerzeichen oder sind die Buchstaben auf euren Bildschirmen nur ganz einfach wiiiild durrrcheinandergewirrrrbelt?

Also nochmal, anstatt euch zu wiederholen wie eine fehlgeleitete GOTO-Anweisung könnte mir ja einer von euch mal auf die Sprünge helfen und mir meinen Denkfehler aufzeigen und kommt nicht mit "Ja das is halt so", denn das is keine Begründung und auch keine wirkliche Hilfe, das is lediglich schon so oft betont wurden, dass es ausreicht, um diesen Thread 223 Seiten lang werden zu lassen ohne eine weitere Wiederholung nötig werden zu lassen und welches Semester das nun is und welches nicht, das geht mir herzlich nur am Rande vorbei, ich habe weder Jura studiert noch habe ich das vor und nu schau einer an, könnte vllt nen Anliegen von mir sein, hier HILFE zu finden und keine seitenlangen Antworten, dass etwas nich geht, ebensogut hätte ich ja auch schreiben können, dass 1+1=3 ist, wenn ich gewollt hätte, dass mir jeder schreibt, wie falsch ich doch liege aber keiner sich dazu berufen fühlt, auch mal ne Erklärung zu liefern.

P.S. Latein hatte ich auch nich aber aus der Ahnung heraus, dass der Satz mich übersetzt als kompletten Vollidioten dastehen lässt, werde ich auf Babelfish und andere Sprachtools verzichten und den Spruch mal so stehen lassen.
*****_be Mann
170 Beiträge
Sorry, aber welches Wort von "...solche willenserklärungen sind sittenwidrig in deutschland" verstehst Du nicht?

Oder soll Dir jetzt jemand einen Kursus in Jura geben?
Der Satz
stellt niemanden als kompletten Idioten hin!!
Er beantwortet nur die gestellten Fragen
mehr gibt es dazu nicht zu sagen
ach, außer.
es gibt Rechtsanwälte die bestreiten ihren Lebensunterhalt damit, für jedermann, der sich ihrer Dienste bedienen will, gegen ein kleines Honorar, Verträge zu gestalten, die der gerichtlichen Prüfng im Regelfall standhalten.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
""aber welches Wort von "...solche willenserklärungen sind sittenwidrig in deutschland" verstehst Du nicht?""

SOLCHE


hmmm solche also.....solche eben es gibt diese es gibt jene aber eben solche.

solche Willenserklärung kann auch sein:

Ich gebe einem die Vollmacht, ein Paket für mich von der Post abzuholen. Is seltsamerweise Gang und Gäbe.


SOLCHE Willenserklärungen?

Das Wort "solche" muss sich auf etwas Definiertes beziehen, ein pauschales "solche" kann JEDE Willenserklärung beinhalten.

Wenn ich einen Vertrag unterschreibe und eine Dienstleistung in Anspruch nehme....sagen wir Wahrsager. Die lügen, dass sich die Balken biegen nach meinem Geschmack völlig sittenwidrig trotzdem legal.

Handyverträge, welche Knebelklauseln enthalten, nach eurem Bekunden auch sittenwidrig trotzdem legal.

Muss denn ein Unternehmer ein Vertragspartner sein, dass es nichmehr sittenwidrig ist?

Nehmen wir das Beispiel mit den Landschaftsfotos:

Ulla verlangt von Peter solche Fotos, um sie zu bearbeiten oder sonstwas und Peter möchte die bearbeiteten Fotos dann haben. Also machen sie nen Vertrag, dass Peter Fotos macht und Ulla sie bearbeitet.

Praktisch das Selbe als ginge Ulla zu einer Fotografin, diese macht das Foto und Ulla zahlt dafür. Nun, wo is der Unterschied, ob nun Peter das Foto macht oder die Fotografin?

jajaja alles sittenwidrig ich weiß die Fotografin wahrscheinlich auch und überhaupt und die ganze Welt und George Bush is auch sittenwidrig soweit waren wir schon aber nennt mir doch mal den Unterschied in vorangegangenem Beispiel, wo is der Unterschied ob nun Peter das Foto macht oder die Fotografin? Die zu erbringende Leistung ist DIESELBE.
ICh hab auch ne Frage
weiß hier jemand was Zitonenfalter machen
und ist das möglicher weise Sittenwidrig
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
""es gibt Rechtsanwälte die bestreiten ihren Lebensunterhalt damit, für jedermann, der sich ihrer Dienste bedienen will, gegen ein kleines Honorar""

Hhhhhhhhh

Na gugge einer an wozu dann also diese Gruppe? Gibt doch Anwälte, die man bezahlen darf :D:D:D





Jaaaaaa nee is klar, ich such in einem Erotikforum Hilfe, wenn ich doch Hunderte Euronen für nen Anwalt übrig hab....wäre dem so, hätt ich das schon längst getan. War ja nur die Frage, ob jemand sowas kennt und die Möglichkeit in den Raum geworfen, etwas zu ersinnen, dass der Vertrag eben nich als SM-Vertrag im eigentlichen Sinne entworfen wird sondern so hingebogen, dass er einem zivilen Vertrag so gleichgestellt ist, dass er von den Aufgaben und den Bedingungen her auch OHNE diesen Hintergrund aufgesetzt werden könnte......hätte nich gedacht, dass das in so einer Gruppe so schwer zu verstehen is und dass man tausendmal mit ein und derselben Aussage konfrontiert wird und dann noch gefragt werden muss, ob man die Aussage nicht verstanden hätte. Wobei selbst das nur ne Gegenfrage auf die Frage nach nem Grund war.

Und nein, ne Begründung is immernoch keine Wiederholung der Aussage, das nennt man nämlich Wiederholung.

Wenn ich frage, warum ein Blatt grün is, dann will ich nich hören, dass ein Blatt nunmal grün sei und wenn ich nach der Begründung frage, warum das Blatt denn grün sei, dann will ich nich gefragt werden, was ich denn an "Das Blatt ist grün" nicht verstanden habe.
*****_be Mann
170 Beiträge
Kann es sein, daß Du Dich gerne schreien siehst?

Das Problem habe ich von meinem meinem 8 jährigen Sohn, wenn er die Antwort nicht mit seiner eigenen Frage in Verbindung bringt...

Was soll man sonst beantworten?
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
""weiß hier jemand was Zitonenfalter machen
und ist das möglicher weise Sittenwidrig""

Frag unsern King, der wird dir sagen, dass die Einverständniserklärung eines Zitronenfalters (egal zu was) in Deutschland sittenwidrig ist. Und wenn du fragst warum, ist die Begründung "basta".

Noch Fragen?

Und wenn ja dann:

RAe König und Klüngel
Rechtsanwaltskanzlei
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
""Was soll man sonst beantworten?""

Vielleicht...hmm mal überlegen nicht ein "Warum" mit einem "das ist so" beantworten? Bin sicher alle, die "das ist so" schreiben können auch Fakten auf den Tisch legen so wie:

Der Artikel sowieso verbietet das sowieso

Nach Urteil des Gerichtes sowieso sind sowieso unzulässig


Sowas zum Beispiel und nicht "das ist so"


Desweiteren wird Schreien im Schriftverkehr durch Großbuchstaben und übermäßige Verwendung von Satzzeichen symbolisiert, ein mehrfaches "hhhh" dagegen symbolisiert ein erstauntes tiefes Einatmen, welches anders nicht im Schriftverkehr darzustellen ist, ein mehrfaches "a" bei Wort "Ja" ist lediglich eine Betonung, dass man etwas bereits zum wiederholten Male zur Kenntnis genommen hat und nur eine Begründung haben möchte, meine Verwendung von Großbuchstaben hingegen erstreckt sich auf das einzelne Hervorheben mir wichtig vorkommender Satzteile.

Also wie du siehst, schreibe ich kein Schreien sondern die mehrmalige Verwendung von Buchstaben kann auch durchaus andere Bedeutungen haben als du es von achtjährigen Kindern gewohnt bist und demzufolge musst du mich auch nich behandeln wie einen Achtjährigen, denn mit einem "Das ist so" kann ich nicht abgespeist werden auch nich, wenn man "das ist so" bis zum Erbrechen wiederholt.
Jetzt
paß mal auf mein Süsser:

Wenn ein Pornodarsteller einen Vertrag mit einem Studio unterschreibt, in dem er sich verpflichtet, 10 Damen vor der Kamera zu verwöhnen, ist das ok. Wenn er dann aber seinen Johny nicht hochbringt und er deshalb deshalb vom Vertrag zurück tritt, kann durchaus unter Umständen nach vorheriger Absprache verklagt werden, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, da die Damen sicher nicht für Umme da waren und Studiotermine auch nicht kostenlos sind.
Er kann aber nicht verklagt werden, weil sein Kleiner nicht stehen wollte. Auch Fotomodelle können nicht verklagt werden, wenn sie keinen Busen zeigen wollen.

Wenn also Deine Sub keinen Bock hat, sich nagt im Wald ablichten zu lassen, dann kannste da nichts machen, selbst wenn Du den schönsten Vertrag hast, denn wie bereits mehrfach wiederholt, Verträge mit sittenwiedrigen Handlungen sind nichtig.

Wenn Du aber extra 400 km gefahren bist und Dir für 89,98 € deshalb ne Kamera gekauft hast, kannst Du einen Vertrag machen, der Deinen Aufwand entschädigt, wenn es nicht zu den Aufnahmen kommt. Hier würde ich Dir allerdings empfehlen, einen Anwalt Deiner Wahl zu beauftragen, hier einen wasserdichten Vertrag zu entwerfen, damit Du nicht umsonst 400 km fährst, um ne hüllenlose Frau zu bewundern.

Haste nu kapiert, daß Deine Idee scheiße ist? Du hast natürlich auch die Möglichkeit, die Schnecke zu heiraten, dann hast Du einen rechtlichen Anspruch auf Geschlechtsverkehr, jedoch nicht auf BDSM oder Handlungen wieder der guten Sitten, aber Du hast zumindest nen Vertrag, daß Du sie vögeln darfst. Aber Achtung, auch Vergewaltigung innerhalb der Ehe kann strafrechtliche Konzequenzen haben.

Mike
********RinG Mann
357 Beiträge
@xbaseman
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hallo mike,

danke, danke für deine einfühlsamen und verständnisvollen worte zu diesem thema an GilbMLRS ... !!!

auch supranasale insuffienz kann manchmal durchaus grenzenlos sein ... *smile

lg, der K_i_R
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*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
""Wenn Du aber extra 400 km gefahren bist und Dir für 89,98 € deshalb ne Kamera gekauft hast, kannst Du einen Vertrag machen, der Deinen Aufwand entschädigt""

Na schau einer an, einer kapiert das Prinzip. Wenigstens das Prinzip, denn die genauen Angelegenheiten sind ja nochnichmal erörtert wurden. Ein simples "Tittenzeigen" schwebte mir garnisch vor, na schaue einer an. Nur gut, dass sowas Plumpes jeder voraussetzt. Und vor allem, dass alle in jedem Falle (obwohls nur ein gebrachtes Beispiel war) sexuelle Handlungen etc. voraussetzen, das verwundert mich nich sonderlich.....man kann auch andere Sachen machen als nur naggisch zu sein oder andere zu vögeln, ist euch das schonmal in den Sinn gekommen?

Ich glaube eher nich. Differenzieren soll manchmal Wunder wirken.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
@**r

Spar dir doch ganz einfach diesen absolut überflüssigen Spam oder sag mir, an welchem Ende dein zu Byte gebrachter Zeichentrash das Topic berührte.

Im Gegensatz zu dir schaffte Mike wenigstens mal eine klare Aussage zu bringen, die mir zumindest etwas weitergeholfen hat.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Jagut ich gebs auf, scheinbar is hier niemand weiter in der Lage, sein Hirn weiter anzukurbeln und bei solchen Angelegenheiten weiter zu denken als an Nacktfotos, Vögeln und sonst was für Sachen (die ja logischerweise nich zu "erzwingen" sind, das weiß selbst ich). Wenn das alles is, was euch dazu einfällt....schön für euch.

Aber macht mich hier nich zur Sau, weil ihrs nich kapiert und nochnichmal versucht, genauere Umstände zu erörtern und stattdessen an immer derselben Meinung festhaltet dasses mir nur um Sachen ginge, die zwangsläufig sexuelle Handlungen umfassen.

Und diese Bezeichnung als sein "Süsser" treibt mir grad mein weniges Frühstück wieder den Nahrungstrakt aufwärts.


Und dass niemand auf meine Beispiele eingeht (z.B. die Sache mit den Landschaftsaufnahmen) zeigt mir, dasses euch nur darum geht, mich nach Strich und Faden dumm zu machen und mir immer dieselbe Absicht zu unterstellen, dass ich ja nur Nacksche und Gevögel im Kopp hätte. Wäre ja zu einfach, mal aufs Beispiel einzugehen.
********RinG Mann
357 Beiträge
@gilbmlrs
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Und dass niemand auf meine Beispiele eingeht (z.B. die Sache mit den Landschaftsaufnahmen) zeigt mir, dasses euch nur darum geht, mich nach Strich und Faden dumm zu machen und mir immer dieselbe Absicht zu unterstellen, dass ich ja nur Nacksche und Gevögel im Kopp hätte. Wäre ja zu einfach, mal aufs Beispiel einzugehen.


und das ist einfach falsch und völlig dummes zeug ... !!!
du solltest mal überlegen, was du gefragt, und nicht, was du dir dabei gedacht hast ... *wennüberhaupt

K_i_R
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