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Ebay behindert Wettbewerb bei Sextoys

Ebay behindert Wettbewerb bei Sextoys
Der Verbraucher zahlt bei Ebay drauf, wenn er sein Liebesleben durch ausgefallene Sexspielzeuge bereichern möchte. Ebay bevorzugt seine A-Händler und hält ihnen die Konkurrenz vom Leib. Nur ausgewählte Händler dürfen bei Ebay Sextoys anbieten. Anderen gewerblichen Verkäufern ist es verboten, ihre oft deutlich preiswerteren und identischen Produkte einzustellen.
Zum Hintergrund:
Die entsprechenden Produktkategorien und eindeutigen Artikelbezeichnungen wie z.B. „Anal-Plug“ stehen nur ausgewählten gewerblichen Händlern offen. Andere professionelle Verkäufer, die Lederfesseln und Co. oft preisgünstiger anbieten, dürfen ihre Artikel nicht einstellen und werden so von einer der größten und marktbeherrschenden deutschen Online-Verkaufsplattform ferngehalten. Auf Nachfrage verweist Ebay auf die Aktualisierung seines „Grundsatzes zu Angeboten mit sexuellen Inhalten“: „Sexspielzeug darf ausschließlich (…) von gesondert durch eBay zugelassenen Verkäufern, in der hierfür vorgesehenen Kategorie (Beauty & Gesundheit / Familienplanung & Erotik) angeboten werden.“
Das Angebot von Sexspielzeug und die Verwendung von Produktnamen mit sexuellem Inhalt werden außerhalb der von Ebay bevorzugten Verkäufergruppe nicht geduldet. Begründung von Ebay: Man befände sich seit 2014 in einer Testphase mit einigen Anbietern, weitere würden derzeit nicht zugelassen. Man bitte zudem, von weiteren Anfragen abzusehen.
Die Folge: Die kleineren gewerblichen Verkäufer von Sextoys weichen auf andere Kategorien und „kreative“ Artikelnamen wie z.B. „Metal-Plug“ statt „Anal-Plug“ aus, um sexuelle Inhalte zu vermeiden. Sobald klare Artikelnamen verwendet werden, werden die Produkte automatisch von Ebay gelöscht und man droht den Händlern sogar mit einer Sperrung ihres Ebay-Accounts.
Die zugelassenen Anbieter dagegen können die Preise ungestört hochhalten, weil der Wettbewerb auf diese Weise kontrolliert und für den Käufer nicht transparent wird. Bei der Artikelsuche werden preisgünstigere, oft identische Produkte der anderen Ebay-Verkäufer erst gar nicht gefunden.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Ebay ist der Betreiber/Inhaber der Seite und kann selbst bestimnen, wen er zulässt.

Es gibt noch einige andere Verkaufsplattformen *zwinker*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Und was ist dein Anliegen?

Möchtest du deinen Frust darüber loswerden? OK, konntest du *g*

Möchtest du darüber diskutieren, ob so etwas überhaupt zulässig ist?

Nun, wenn jemand zu Aldi geht und dort in allen Filialen Produkte aus diesem Bereich anbieten möchte, wird dieser vermutlich genau so nicht in das Sortiment aufgenommen. Jeder Anbieter (auch im Netz) kann seine Spielregeln selbst festlegen und auch nach Belieben ändern - jeder Nutzer kann danach frei entscheiden, ob er diesen Spielregeln folgen will oder das Angebot nicht nutzt.

Wenn du der Meinung bist, dass es sich hierbei um einen Wettbewerbsverstoß handelt, dann kontaktiere bitte einen Anwalt deines Vertrauens.

*modda*
Eine Diskussion um den zweiten Punkt (freie Gestaltung der "Spielregeln") ist hier OK, weiteres Frustablassen oder konkrete Rechtsberatung führt zu einer Sperrung des Threads.
Die "Spielregeln" sind bei der marktbeherrschenden Stellung von Ebay sicherlich nicht mehr ganz so frei, wie Du beschrieben hast. Ziel meines Beitrages ist es primär, die Geschäftspolitik von Ebay bekannt zu machen.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich muss lachen, ehrlich. Wie niedlich, den wirtschaftlichen Giganten der Welt ihr Verhalten vorzuwerfen. Du willst die Infrastruktur, den Bekanntheitsgrad und die User nutzen, aber die Hausordnung nicht akzeptieren?
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Wer mit den...
...sogenannten"Geschäftspraktiken" von ebay nicht einverstanden ist, muss sich dort auch nicht einloggen, geschweige denn dort etwas bestellen oder sonstige Kontrakte eingehen.

Ich tute in das selbe Horn von "Sorbas42"

Rechtsberatungen sind hier fehl am Platz, das lässt Joy nicht zu und ist auch nicht Sinn und Zweck der Gruppe.

Auch ich komme beim besten Willen nicht auf den tieferen Hintergrund deines eröffnenden threads.
Wie formuliert es "sorbas42"?
Frustablassen soll nicht das Thema sein.

Mir fehlt zur Beantwortung deines threads jeglicher Bezug.
Ziel meines Beitrages ist es primär, die Geschäftspolitik von Ebay bekannt zu machen
Das hat mit der Gruppe, meines Erachtens, wenig zu tun.
Im Gegenteil.
Hier wird ein Internetanbieter angegriffen.
Dann könnte man genau so gegen die eine oder andere "Geschäftspraktik" von "Amazon" oder Sonstigen wettern.
Dein "primäres Ziel" hast du gepostet.
Was sind deine "sekundären Ziele?"

Rein rechtlich, juristisch, ist dagegen nur ein Kraut gewachsen:
Von diesen Seiten weg bleiben!

Gruß von Wolfgang §§§
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Leather_Steel, dann schreibe doch an andere Medien, die mehr Verbreitung haben als diese Gruppe hier *zwinker*

Und ebay ist bestimmt nicht marktbeherrschend in diesem Marktsegment (Sextoys) - und will es offenbar auch gar nicht sein. Sonst würden sie kleine Anbieter anders hofieren.

_______________________

So, hab jetzt spaßeshalber einfach mal bei ebay nach "Dildo" in Auktionen (ohne Sofortkauf) gesucht und jede Menge kleiner Anbieter gefunden (< 100 Bewertungen in den letzten 12 Monaten war da mein Kriterium).

Du scheinst also eine sehr subjektive Wahrnehmung zu haben *lol* *zwinker*

Und JA - man muss gewerblicher Anbieter sein (und das ebay gegenüber nachweisen), was aber auch nachvollziehbar ist. Da sichert sich ebay einfach ab - und das ist (auch im Interesse der Käufer) zu begrüßen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachtrag:
Leather_Steel, du bist Shopbetreiber, also ganz offensichtlich gewerblich tätig.

Konkrete Frage:
Wo ist dein Problem, bei ebay als gewerblicher Kunde aufzutreten?
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Abgesehen davon....
...würde ich bei ebay nichts dergleichen ordern, geschweige denn kaufen.

Da gibt es auf dem freien Markt genügend Anbieter solcher Spielsachen.
Selbst wenn der "Beate Uhse Konzern" Insolvenz angemeldet hat, die shops scheinen nach wie vor immer noch offen.

Dann gibt es auch andere seriöse Internetseiten.
Welche das sind, darf ich hier nicht posten, denn das währe auch "Wettbewerbsverzerrung" denn ich kann NICHT alle kennen.
Aber es gibt genügend Gruppen hier im Joyclub, die sich mit diesen Themen befassen.

Gruß von W.
Jetzt muss ich mich leider wiederholen, was ich ungern tue. Ich bin natürlich bei Ebay als gewerblicher Händler tätig, habe sogar das Servicemerkmal "Verkäufer mit TOP-Bewertung" von EBAY verliehen bekommen. Habe auch mehrfach denn Antrag gestellt, als Verkäufer von Sexspielzeug gelistet zu werden. Ebay bevorzugt seine A-Händler und hält ihnen die Konkurrenz vom Leib. Nur ausgewählte Händler dürfen bei Ebay Sextoys anbieten. Anderen gewerblichen Verkäufern ist es gemäß den Grundsätzen von Ebay verboten, ihre oft deutlich preiswerteren und identischen Produkte einzustellen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Komisch, ich finde nur, dass der Verkauf von Sextoys "gewerblichen Händlern" vorbehalten ist.

Aber selbst wenn es so sein sollte wie von dir geschildert - dann klag dagegen (nein, nicht hier, sondern vor Gericht) oder suche dir andere Vertriebswege.
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Volltreffer Sorbas42....
....mehr ist dazu nichts bei zu fügen.

Ich denke das Thema ist hier nicht unbedingt gut platziert.

Für den "gewerblichen Anbieter" wäre dann doch der Gang zu entsprechender Justitiar- oder Gerichtsbarkeit der adäquatere Weg.

Liest sich alles eher schwammig was hier vom Themenersteller vorgetragen wurde.
Den tieferen Sinn verstehe ich immer noch nicht.
Ich kann meine psychologische Kettensäge anschmeißen, um den
inneren Entscheidungsbaum zu fällen, aber eine Lösung finde ich nicht.

Gruß von W. und alles Gute im "Neuen", auf dass auch gewerbsmäßige Händler nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.
War jetzt bissig, aber musste raus, bitte entschuldigt!
Ich als rechtlicher Laie kann da kein rechtliches Problem erkennen.
Gerade in dem Segment kann ich jeden "Plattformanbieter" verstehen, der das Angebot reguliert. Jeder Annoncenteil einer Zeitung wird reglementiert.
Als Kunde nutze ich Ebay schon lange nicht mehr. Allerdings aus anderen Gründen.
Auf die Idee nach Sextoys auf Ebay zu suchen.... da fallen mir bessere Quellen ein.
********hris Mann
933 Beiträge
Moin.....

Sorry Leather_Steel , aber für mich hast Du schlicht und einfach das Problem, dass EBAY dich nicht zu den bevorzugten Verkäufern von Sex-Toys angenommen hat.
Sich deshalb über die Ebay-Praktiken sich hier auszuheulen, von welchen Du selbst gerne Profitiert hättest sehe ich als "schlechter Verlierer" an.

Und ich denke die meisten Personen die bei Joy etc. verkehren kennen die Geschäftsgebaren im Internet.. auch dort sind in vielen Suchmaschinen immer wieder die selben Namen in den Top-Ten zu sehen, obgleich man bei einigen Suchanfragen deren Sortiment nur am Rand streift.

Auch ich habe mich einmal auf deiner HP umgesehen. Da ich bislang nicht wissentlich ein Produkt von Dir in der Hand hatte, kann ich mir über die Qualität kein Urteil erlauben.. Aber als Hamburger Jung kenne ich diverse Sex-Toy Läden und deren Produkte, die immer mit Reeperbahn-Perversen-Aufschlag verkauft werden.

Für mich kommen dann Fragen auf, wenn ich Produkte bei Dir im Shop sehe, welche ich mit besagtem Perversen-Aufschlag selbst auf der sündigen Meile deutlich günstiger bekommen kann.

Daher auch mein Tip, suche Dir Vertriebswege wo man dein Produkt anfassen kann.... um sich von der Qualität zu überzeugen.

Gruß
Chris
*******tch Frau
14.834 Beiträge
Ich bin der Meinung, dass - egal ob es sich um ein Shoppingportal oder ein Erotikportal oder um ein sonstiges Portal handelt - der Betreiber der Seite kann seine Regeln so festlegen, wie er es für sich möchte, solange diese Regeln nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen.

Jeder User, der sich auf solch einem Portal anmeldet, akzeptiert doch mit der Anmeldung die vom Betreiber festgelegten Regeln, oder?

Wer nur sein Häkchen bei den Nutzungsbedingungen setzt und diese nicht liest, ist selbst schuld und wer mit den von einem Seitenbetreiber festgelegten Regeln nicht einverstanden ist, kann doch seine eigene Plattform gründen und dort seine Regeln festlegen.

Auf mich wirkt das Thema, als wäre der TE gekränkt, weil er seine Artikel, die in seinen Augen billiger als die der Konkurrenz sind (was ich bezweifle), nicht auf der von ihm ausgesuchten Plattform einstellen darf und deshalb diese Plattform öffentlich von ihm angegriffen wird.
Es steht dem TE jedoch frei, diese Plattform zu nutzen mit den festgelegten Regeln oder eben nicht.

*my2cents*
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Auch hier....
...schließe ich mich der Vorschreiberin an.

Als Betreiber eines solchen "Shops" finden sich mit Sicherheit andere Portale, als ausgerechnet ebay!
Liest sich - entschuldigt bitte - wenig seriös.
Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber "7 Fans" hier im Joy, spricht auch Bände.
Wenngleich hier in eurem (deinem) Bereich doch viel an- und geboten wird.
Es gibt hier massenhaft Userinnen und User, welche auf so etwas stehen.
Da wundert es mich doch.

Andere Portale bieten da auch sehr viel.
Wenngleich ich kein Fan solcher Praktiken bin.
Wenn es nämlich einem der beteiligten Protagonisten zu viel wird, vor allem durch Schmerzen, wird strafrechtlich gesehen, im "Null Komma Nichts" der eine oder andere Straftatbestand daraus!

Aber okay.
Meine Statements habe ich abgegeben, jetzt "beobachte" ich das Thema nur noch und warte bis die Mods reagieren.

Gruß von W. und trotzdem alles Gute im neuen Jahr. *cheers*
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Nicht Fiktiv
gehört also *geschlossen* geschlossen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Besteht hier die Gefahr einer Rechtsberatung?

Wird hier ein konkreter Rechtsrat angefragt?

Wird hier ein konkreter, noch offener Fall besprochen?

Ich denke: Nein, Nein und Nein.

Damit kann der Thread gern offen bleiben *g*
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Und die Moderation wünscht euch auch ein gutes Neues Jahr.
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