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Lichtstörung

********ruck Mann
14.246 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Lichtstörung
Folgendes Szenario:

Nachbar hat einen LED Strahler an seiner Hauswand angebracht und lässt ihn die ganze Nacht an, er leuchtet über die Mauer 2,5 Meter hoch zum Nachbargrundstück und beleuchtet das halbe Haus inkl. in das Schlafzimmer bei offenem Fenster im 2. Stock.

Gibt es bestimmte Regelungen auf Bundesländer ebene?

Ordnungsamt und Polizei nicht zuständig da Privatrecht?

der letzte Weg zum Anwalt ?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Warum sollten Ordnungsamt oder Polizei nicht zuständig sein? Bei Lärmbelästigung sind die doch auch zuständig.
§ 3 Abs. 2 BImSchG

Information
1. Allgemeines
Lichtimmissionen gehören nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Bauliche Anlagen müssen daher so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Licht verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Quelle: https://www.anwalt24.de/lexikon/lichtimmissionen

Umweltamt wäre ein Versuch
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
nicht so einfach, vermute ich mal
"Öffentliches Licht" darf nämlich auch ins Fenster reinleuchten - die technische Möglichkeit lautet notfalls "Rolladen" dranmachen.

Ob man das muss oder kann und ob der Nachbar einem das zumuten darf, darüber kann man trefflich streiten.

Man müsste in diesem fiktiven Fall mal fiktive Nachbarn finden, die das real schon durchgemacht haben. Vielleicht können die berichten *zwinker*

Lichtverschmutzung - fällt mir gerade ein - ist aktuell gerade das Thema einer Petition in Deutschland.

Gemeinden sind zunehmend aufgefordert, Licht wo immer möglich zu minimieren.
Vermutlich ist deshalb die Rechtsprechung aktuell in Bewegung - mit der Tendenz, die Betroffenen mehr zu schützen.

Spannend ist, wie sowas ausgeht.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******mcat:
"Öffentliches Licht" darf nämlich auch ins Fenster reinleuchten - die technische Möglichkeit lautet notfalls "Rolladen" dranmachen.
Naja, "öffentliche Geräusche" dürfen ja auch sein (Vogelgezwitscher z.B.) *zwinker*

Eine Belästigung anderer durch den Betrieb eigener Anlagen muss allerdings auch so weit möglich und zumutbar vermieden werden.

Der erste Schritt sollte immer das persönliche Gespräch sein. Wenn das keinen Erfolg bringt, wäre das Ordnungs- oder eben auch Umweltamt sicher ein guter Ansprechpartner. Manchmal werden die etwas ernster genommen *g*

Als letzter Schritt bleibt dann immer noch der Gang zum Anwalt oder Gericht, um über den Klageweg etwas zu erreichen.

Wobei ich auch vermute, dass Rolladen die schnellere und preiswertere Lösung sind *ggg*
********hris Mann
933 Beiträge
lach...
Jetzt wo das Licht, durch die stromsparende LED-Technik (auch wenn ich persönlich 95% des angebotenen Lichtes zum *wuerg2* finde) so vermeintlich günstig geworden ist, Beleuchten viele ohne Ende Alles...

Besonders in private Personen haben vielfach noch nicht den "Richtigen Dreh" mit dem Umgang des neuen Lichtes erlernt.
Weil ich das Thema Interessant finde, habe ich mal Gegoogle´t
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19488712.html

ist was zum Schmunzeln.

________________

Persönlich ist mein Haus auch durch Licht vor "Eindringlingen" geschützt. Allerdings habe ich mich vorher mit der betroffenen Nachbarin unterhalten, da an meiner Garagen-Zufahrt Ihr Wohnzimmer liegt.
Nein Sie hätte nichts dagegen, da das Licht über einen Bewegungsmelder gesteuert würde un daher nicht den ganzen Tag/Nacht Brennen würde.

Insofern kann ich mir durch aus Vorstellen, dass privates permanentes Licht, welches Andere massiv belästigt dann abgeschaltet werden muss, oder dass das Lichtkonzept geändert werden muss.

Gruß
Chris
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Geschichte aus Wiesbaden ist ja echt der Knaller schlechthin.

Als Gerichtspräsident hätte ich diesen Richter in den einstweiligen Ruhestand geschickt. So ein Mensch kann doch nicht mehr Recht sprechen. Jedes Urteil von dem gegen mich würde ich schon deshalb anfechten, weil dieser Mensch ja zu keiner klaren, sachlichen Beurteilung auch nur einfachster Sachverhalte fähig ist und das auch deutlich demonstriert *ggg*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
der Spiegel-Artikel ist grandios geschrieben
Da lachen sogar die Hühner ....

.... aber so gehts nunmal oft zu.
Wenn das Augenmaß abhanden gekommen ist, ist selbst der rechtschaffendste Bürger bereit, zu morden - oder auch auszuwandern.
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