Grundsätzlich „ja“ ...
..., wenn mit der Möglichkeit gerechnet wurde/werden musste, dass die nach § 176 StGB zu schützenden Kinder die sexuellen Handlungen erkennen können und dennoch geschnackelt wurde. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine Tatfrage und ein Glauben können, wollen usw., dass entsprechender – auch bedingter – Vorsatz vorlag.
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem
Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Das „dummerweise von einer Bande von Vorschulstöpseln erwischt wird“ sollte man in einem öffentlichen Park schnell vergessen. Wenn hier zu Lasten des Paares angenommen wird, dieser Umstand geht über eine Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit hinaus, wurde also nicht nur fahrlässig verwirklicht, muss es sich nicht wundern. Flitzen also üblicherweise Kinder über die Wiese, dürfte es eng werden. Aber hierbei handelt es sich um eine Tatfrage des konkreten Einzelfalles, die ohne nähere Hintergrundkenntnis hier von niemanden definitiv beantwortet werden kann.
LG
Cabal