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Automatische Haustür defekt

Automatische Haustür defekt
Hallo in die Runde.

Es gibt inzwischen ganz schicke Haustüren, die automatisch aufschwingen, wenn man den Schlüssel in einem Kasten dreht, und schließen dann nach kurzer Zeit automatisch wieder. Das ist besonders für ältere Menschen von großem Vorteil und wird gerne in Gebäuden angebracht, die sich als "behindertengerecht" titulieren.

Angenommen, die Automatik dieser Türe ist immer wieder defekt. Dann steht sie Tag und Nacht sperrangelweit offen in einem Stadtgebiet, in dem viele Passanten unterwegs sind.

Nur mit größerer Kraftanstrengung kann die Tür zugezogen werden. Kaum wird sie losgelassen, schwingt die Türe wieder auf. Die älteren Bewohner sind mangels Kraft nicht in der Lage, die Tür zuzuziehen und mit dem Schlüssel abzusperren. Umgekehrt würde das darauffolgende Aufsperren von außen durch das unmittelbare Aufschwingen der Tür ein hohes Sturzrisiko für die Bewohner bedeuten.

Wäre dies ein Grund für Mietminderung, wenn der Defekt schon beim Vermieter angemahnt wurde?
Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Haustür (gerne auch als link)?

Vielen Dank
Liebe Grüße
Hyperica
So ärgerlich das auch für Dich ist:
Solange das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, Du einen normalen Mietvertrag hast und Du durch die Türe noch rein und rauskommst, ist das kein Grund für Mietminderung.

Denn Du hast Deine Wohnung gemietet. Die Haustüre gehört nicht dazu.
Der Vermieter könnte da auch ne Drehtüre einbauen, nen Vorhang hinhängen oder die Türe ganz weglassen.
Das hat nichts mit Deinem Mietvertrag zu tun. Daher auch keine Mietminderung.
****di Frau
25 Beiträge
Das sehe ich ganz anders:
Zur vertragsgemäßen Nutzung einer (Miet-)Wohnung gehört auch, dass sich die Mieter in ihrer Wohnung sicher fühlen. Es reicht nicht, dass nur die Wohnungstür abschließbar ist.
Notwendig ist auch, dass die Hauseingangstür verschlossen und nicht offen ist und fremde Personen keinen unmittelbaren Zugang ins Haus haben.
Deshalb findet sich in fast allen Hausordnung der Hinweis, dass der Mieter verpflichtet ist, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und gegebenenfalls nachts auch abzuschließen, sofern ein sog. "Panikschloss" vorhanden ist.
Eine defekte Haustüre begründet daher m. E. einen Mietmangel und berechtigt den Mieter zur Mietminderung, denn ist der Hauseingang für Dritte unmittelbar zugänglich, erhöht sich zwangsläufig das Risiko von Wohnungseinbrüchen, Sachbeschädigungen und unliebsamen Begegnungen mit fremden Personen im Treppenhaus, Briefkästen können aufgebrochen und Post entwendet werden.

Es gibt Urteile von Amtsgerichten hierzu, die eine Mietminderung von 5 % für angemessen hielten - also keine große Summe, die den Eigentümer zur Instandsetzung veranlassen würde.

Was sagt denn die Hausratversicherung dazu?
@Plondie
So sehr ich auch Dein persönliches Rechtsempfinden verstehen kann:
Du irrst da gleich in 2 Punkten.

Ich selbst bin Vermieter und hätte es auch gern, daß die Haustüre unten geschlossen ist.

Doch lat Rechtsprechung DARF eine Haustüre gar NICHT abgeschlossen sein, wegen Fluchtweg im Brandfall und weil nicht davon auszugehen ist, daß im Brand-Panikfall jeder Hausbewohgner einen Schlüssel zum Aufschließen dabei hat.

Entsprechende Hausordungen, die das Abschließen der Türe einfordern, sind damit in diesem Punkte gesetzwidrig und nichtig.


Der andere Punkt:
Ich hatte hier mal einen Gerichtsprozeß mit einem meiner Mieter.
Im Vorfeld war beim Einbruch die Haustüre aufgebrochen worden.
Da sich die Versicherung Zeit ließ und ich nicht genug Geld hatte, die Reparaturkosten vorzustrecken, flickte ich die Türe nur notdürftig.

Danach hatte der Mieter mir eine Mietminderung gemacht, mit der Begründung, daß die Türe nicht mehr richtig sicher sei.
Die Begründung stimmte zwar, sie war wirklich nicht mehr sicher und ließ sich nicht mehr abschließen.
Aber ich verklagte den Mieter auf Rücknahme der Mietminderung und volle Zahlung der Miete.

Diesen Prozeß gewann ich.
In der Urteilsbegründung stand sinngemäß:
Solange alle zum Mietobjekt gehörigen Teile unbeschädigt sind und uneingeschränkt nutzbar sind, gibt es keinen Grund zur Mietminderung.
Mietobjekt sind in diesem Falle:
---die Wohnung
---der dazugehörige Keller
---der dazugehörige Trockenboden
---dazugehörige Abstellkammer.

ausdrücklich NICHT zum Mietobjekt gehört:
---die Haustüre
(es sei denn, das wäre ausdrücklich im Mietvetrag mit erwähnt)

Deshalb verlor der Mieter den Prozeß und mußte die volle Miete an mich bezahlen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das scheint mir wieder ein Sachverhalt, in dem es sehr auf den Richter ankommt (und ggf. die Argumentation der streitenden Parteien).

Wenn ich eine Mietwohnung beziehen würde, so wären Aspekte wie Stabilität und Sicherheitsfeatures der Haustür durchaus ein Entscheidungskriterium. Ein Haus, in dem die Haustür von jedermann von außen geöffnet werden kann, käme nicht in die engere Wahl.

Abgeschlossen und "von außen nicht einfach zu öffnen" sind ja auch zwei völlig verschiedene Sachen. *g*
Klar muss eine Haustür von innen immer auch ohne Schlüssel zu öffnen sein (Stichwort: Panikschloss, fiel ja schon).

Wenn jetzt der Hausflur plötzlich wegen eines Mangels an der Haustür längere Zeit von jedermann problemlos betreten werden kann, liegt eindeutig ein Mangel vor. Genau so wie bei einem defekten Fahrstuhl oder einer ausgefallenen Treppenhausbeleuchtung - auch wenn diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.
Nun, ich denke nicht, aus Vermietersicht, daß es hier auf den Richter ankommt.
Die Rechtslage ist da klar.

Aus Mietersicht,
der ich ja auch mal war,
würde ich da keinen Aufstand machen, schon allein deshalb, weils unwahrscheinlich ist, ob ich Recht bekomme.

Ich würde:
---erstens Meine Wohnung bestmöglich sichern.
---mir zweitens überlegen, ob es sich lohnt, deshalb anderswo ne Wohnung zu suchen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
****tor:
Nun, ich denke nicht, aus Vermietersicht, daß es hier auf den Richter ankommt.
Die Rechtslage ist da klar.
Echt?

Es gibt aber gegenteilige Urteile, also eine zugestandene Mietminderung im einstelligen Prozentbereich.

Offensichtlich hängt es auch sehr vom Einzelfall ab, aber nach allgemeiner Rechtsauffassung muss eine Wohnung warm, sicher und trocken sein. Und die Sicherheit fängt bei dem Zugang zum Haus an.

In dem oben geschilderten Beispiel kommen ja noch weitere Aspekte dazu, einfach noch mal das EP lesen *g*

Andererseits:
Sollte es nicht auch im Interesse jedes Vermieters liegen, die Mietsache incl. des Umfeldes in einem ordentlichen und intakten Zustand zur Verfügung zu stellen? Warm, trocken und sicher sind nun wirklich Mindestanforderungen, die schon der Anstand gebietet - da finde ich es schlimm, wenn ein Mieter da erst mit Mietminderung drohen oder agieren muss, dass der Vermieter sich bewegt *schiefguck*
da finde ich es schlimm, wenn ein Mieter da erst mit Mietminderung drohen oder agieren muss, dass der Vermieter sich bewegt *schiefguck*

Und ich fand es, in meinem obigen Fall schlimm,
daß der Mieter so wenig Empathie und Verständnis für meine prekäre Situation hatte.
Der wußte um meine unverschuldete Geldnot und hätte menschlich so viel Verständnis aufbringen sollen, sich mal ein halbes Jahr zu gedulden, wenn die Versicherung o lange zur Zahlung braucht.
Da gleich mit der Mietminderungskeule zu kommen, statt menschli zu reagieren, finde ich unmöglich.
Da braucht der sich nicht wundern, wenn ich klage.
Das hat er jetzt davon. Prozeß verloren und zusätzlich noch zu den Gerichtskosten verdonnert.
Finde ich in dem Fall richtig so. Hats nicht besser verdient.
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