Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch usw.
... als Beweis, den Strafzettel, Fotos vom Standort des Fahrzeugs.
Als eigenständigen Vorgang starten (Kläger stehen besser da als Angeklagte, weil sie höher versichert sind), nicht als Antwort auf Schriftsätze vom Ordnungsamt.
Ans Ordnungsamt/Polizei: Keinen Widerspruch, sondern Zurückweisung ohne jede inhaltliche Argumentation, ohne Belehrungen, ohne Entehrungen. Zurückweisung wegen fehlender Zuständigkeit als konkludenten Vertrag formulieren, d.h. Frist setzen, innerhalb der dir vorzulegen sind:
1. die entsprechenden §§ wo steht, dass dieses Grundstück/Garage zum Geltungsbereich gehört, wo Autos kontrolliert werden dürfen,
2. Nachweis, auf welcher Grundlage sie zu Kontrollen berechtigt sind,
3. oder einen Vertrag zwischen dir und dem OA/POLIZEI, der sie zu derartigen Kontrollmaßnahmen und Forderungen berechtigt (Achtung! Wenn du zum Sachverhalt Stellung genommen hast, ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Das war nur ein meist mit "Drohungen" unterlegtes Angebot. Rechtfertigst du dich, wird es als prinzipielles Einverständnis genommen, dir Forderungen stellen zu dürfen. Nach dem Ja-Aber-Prinzip.)
4. eine Vorgehensweise, wo und wie ein vorübergehend nicht TÜV-zugelassenes Fahrzeug rechtlich sauber abgestellt werden kann, wenn nicht außerhalb des "öffentlichen Raumes" und durch technische Maßnahmen, die ein sofortiges Wegfahren ausschließen (Batterie-Ausbau).
5. durch wen die Haftungsübernahme für den Schriftsatz erfolgt.
Bitte ganz freundlich, ganz korrekt, keinerlei Fragen, sondern immer nur klare Aufforderungen geben, was zu tun und vorzulegen ist, und was passiert, wenn diese nicht innerhalb der gestellten Frist abgearbeitet/beantwortet wurden. Drohungen deinerseits unterlasse vollkommen! Das Einzige, was passiert, ist, dass nach Fristablauf eine belastbare Beweislage da ist. Du kannst durchaus schreiben, dass du prinzipiell bereit wärst, den "Schaden" zu beheben, wenn dir deine Schuld/Verstoß zweifelsfrei nachgewiesen und deren Zuständigkeit ebenfalls belegt wird. Nach Fristablauf ohne Antwort gilt, dass keine §§ oder Verträge existieren.
Wenn du keine Antwort bekommst, sende deinen Brief ein zweites und drittes Mal (mit Nachweis). Spätestens beim dritten Mal ist es in der Welt.
Nun würdest du deine Strafanzeige sogar erweitern können. Schaue selbst, was dann alles infrage kommt, mindestens ja Täuschung im Rechtsverkehr.
Aber, du kannst die Strafanzeige auch bleiben lassen.
Das Leben ist zu kurz, um sich dauernd mit jemandem herumzustreiten. Eigentlich wollen wir doch nur Frieden und Freude und Liebe bekommen. Deswegen sollten wir genau dies aussenden.
P.S. Gewöhne dir an, deinen Namen/Adresse immer rechts oder mittig zu schreiben. Das hat Gründe!