Habe es nach Rücksprache im Mod-Team wieder geöffnet und weise noch einmal eindringlich darauf hin, dass es hier nur um allgemeine Positionen zu dem Thema gehen kann.
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Zum Thema:
1. Rechtsstellung zum Vermieter und Untermieter:
Ein Vermieter muss für eine Untervermietung immer gefragt werden, eventuell ändern sich dadurch auch manche Nebenkosten für die Wohnung (wenn diese z.B. nicht nach m², sondern nach Personenzahl abgerechnet werden). Der Vermieter kann einer Untervermietung nur widersprechen, wenn konkrete Gründe dagegen stehen - diese muss er auch benennen.
Wenn das geklärt ist, kann man einen Teil seiner Wohnung problemlos befristet oder auch unbefristet untervermieten. So ein Untermietvertrag sollte immer schriftlich formuliert werden.
2- Steuerliche Seite:
Steuerlich sollte das Frau X am besten mit ihrem Finanzamt besprechen. Wenn sie die Untermiete anteilig von ihrer Miete berechnet und damit keinen Gewinn erzielt, wird das Finanzamt dort keine weiteren Angaben fordern.
Im Prinzip kann man das FA auch einfach außen vor lassen (da weder Verwaltung eigenen Vermögens noch gewerbliche Weitervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht), aber mit "Persilschein" vom FA lebt es sich entspannter
Und man ist auf der sicheren Seite.
3. Mögliche Probleme bei Hartz-IV-Anspruch des Haupt- oder Untermieters:
Manche Jobcenter sind hier schnell dabei, eine Art Lebenspartnerschaft zu unterstellen und damit eine Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren. Das bedeutet, dass auch der eigentlich vom Amt Unabhängige mit seinem Einkommen einbezogen wird und so unfreiwillig für den anderen Bewohner zum Unterhalt mitverpflichtet würde.
Gegen so eine Unterstellung vom Amt kann und muss man sich wehren - aber das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Ob es jetzt besser ist, gleich vor Untervermietung das OK vom Jobcenter zu holen, dass hier auch nach einiger Zeit des zusammen Wohnens keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird - oder ob man damit vielleicht beim Amt erst "schlafende Hunde" weckt, kann ich schlecht einschätzen