*********79_71:
Wenn da ein Sach- oder Personenschaden zu Stande kommt, wer würde da zur Verantwortung gezogen werden?
In erster Verantwortung derjenige, der den Schaden verursacht hat (grundsätzlicher Haftungsanspruch bei Schäden aller Art). Ein schuldhaftes Handeln ist dazu nicht einmal nötig.
Ist dieser einzeln nicht zu ermitteln, dann ggf. alle, die teilgenommen haben. Dabei wird sich ein Geschädigter in der Regel immer zuerst an den Veranstalter bzw. Organisator halten, weil das am einfachsten ist. Der kann aber die Ansprüche "durchreichen".
*********79_71:
Braucht man für einen privaten Fesseltreff eine zusätzliche Versicherung? Oder sind alle Fesselnde für sich verantwortlich?
Handeln alle auf eigene Verantwortung, dann ist das so.
Anders sähe es aus, wenn man daraus eine Art Seminar macht, in der man solche Techniken vorführt, dass Andere es nachmachen oder ähnliches. Dann hat man als "Lehrender" eine besondere Verantwortung.
Ob man dafür eine Versicherung braucht, muss jeder für sich entscheiden. Es soll ja auch Menschen geben, denen bereits die 50,- Euro im Jahr für eine Privathaftpflicht-Versicherung zu teuer sind und die lieber mit dem Risiko leben, im seltenen Falle eines Falles dann eben selbst für einen Schaden in voller Höhe aufzukommen.