SGB 8 §42
Es ist mal wieder soweit. GhostPaar hat eine Frage.Also dazu müssen wir ein wenig ausholen… Nehmen wir an Person A die noch 17 Jahre jung ist wurde in der Vergangenheit von ihrer Mutter geschlagen, angespuckt und einige Tage in ihren Zimmer eingesperrt. Neulich wollte die Mutter von Person A sie wieder einsperren. Person A ist darauf hin von zuhaue weggelaufen und wollte Kontakt mit den Jugendamt aufnehmen um sich nach SGB 8 §42 Inobhut nehmen zu lassen. Das Jugendamt konnte Samstag nicht erreicht werden (auch kein Notdienst usw.) Person A ist darauf von bekannten abgeholt wurden und hat sich bei Person B Aufgehalten und dann von dort aus mit dem Jugendamt und der Polizei Kontakt auf zu nehmen. Die Polizei wollte darauf Person A am Montag abholen und dem Jugendamt zuführen. Die Polizei ist aber nicht aufgetaucht. Es wurde von Person B angerufen und gefragt wann Person A zum Jugendamt gebraucht wird. Der Polizist am anderen Ende der Leitung hat nur gefragt ob Person B die mit ihm telefoniert betrunken ist. Und Er sagte dann dass Sie es nicht mehr geschafft haben das Jugendamt zu Informieren. Am Dienstag früh ca. 8Uhr rief das Jugendamt dann bei Person A auf dem Handy an und fragt wann Person A zeit hätte für einen Termin. Person A wollte den nächst möglichem Termin. Die Dame vom Jugendamt wollte den Termin zum späteren Zeitpunkt bestätigen und hat gemeint das Person A doch Nachhause zu Ihrer Mutter soll und sich Kleidung holen soll und das am besten alleine. Das Jugendamt will sich am nächsten Tag noch einmal melden und es schaffe vor Freitag eh nicht zu regeln….
Später am Abend….
Person A hat dann zwei Freunde mitgenommen und ist mit Ihrem Schlüssel in die Wohnung der Mutter. Die Mutter reist die Wohnzimmertür auf und meinte wer sind die Leute die sollen raus. Person A ist in der Wohnung geblieben die Begleiter sind aus der Wohnung raus die Mutter von Person A hat sie angeschrienen und sie nicht aus der Wohnung gelassen. Die Mutter von Person A hat einen Begleiter von Person A die Eingangstür gegen die Schulter geschlagen so das diese beschädigt wurde……… Person A konnte sich dann mit erheblicher Gegenwehr aus der Wohnung mit Ihren Sachen befreien. Die Mutter von Person A ging sehr gewalttätig (hauptsächlich Verbal) gegen alle vor.
Jetzt die entscheidende Frage.
Darf es sein das dass Jugendamt sich so benimmt und das die nichts unternehmen? Die Polizei fühlt sich auch nicht zuständig. Ist das in zwischen ein Normaler zustand? Muss das Mädchen erst mit einem Messer im Rücken auf dem Boden aufgefunden werden?
Ist SGB 8 §42 das nicht für Polizei verpflichtend??????
Wie kann man die Situation den beschleunigen???? Soll sich Person A einen Anwalt nehmen? Geht das noch über einen Beratungshilfeschein? Da Person A nicht die Mittel hat…