Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Kurzarbeit

****shl Frau
1.038 Beiträge
Themenersteller 
Kurzarbeit
Hallo ich habe da mal eine Frage vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen.
Also: Mein Arbeitgeber hat mich im Juni 08 eingestellt mit Förderung vom Arbeitsamt. Zum heutigen Tag hat er mich auf Kurzarbeit gesetzt. So nun meine Frage hierzu, darf er das überhaupt, wenn er für mich Förderung vom Arbeitsamt bekommt ?

LG MuW
Es erscheint ...
... schwierig, dies pauschal beantworten zu können. So regelt etwa § 169 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) den Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dort steht u. a.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn
1.ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
2.die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
3.die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
4.der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.


In § 172 SGB III kannst du etwas zu den persönlichen Voraussetzungen nachlesen.

(1) Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

1.der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung
a)fortsetzt,
b)aus zwingenden Gründen aufnimmt oder
c)im Anschluß an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt,

2.das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist und

3.der Arbeitnehmer nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen ist.

(1a) ...
(2) Ausgeschlossen sind Arbeitnehmer während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird, sowie während des Bezuges von Krankengeld.(3) ...

Du siehst schon. Das Ganze erscheint sehr kompliziert. Immerhin hat der Arbeitgeber nach § 173 SGB III auch eine schriftlich Anzeige beim Arbeitsamt vorzunehmen. Es kann z. B. darauf ankommen, um was für eine Fördermaßnahme es sich handelt und ob in den Förderbedingungen vielleicht der Kurzarbeitgeldbezug ausgeschlossen worden ist oder nicht. Dies solltest du im Zweifel mit dem Arbeitgeber abklären. Deshalb mit ihm, weil nicht überschaubar ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn du gleich zur Agentur für Arbeit gehst und der Sachverhalt dort so bekannt wird. Im Arbeitsverhältnis haben die Beteiligten nämlich regelmäßig eine gegenseitige Loyalitätspflicht, die es zu beachten gilt.

Wenn für dich dann noch Zweifel bestehen, solltest du einen/e Fachmann/-frau aufsuchen und dich konkret bezogen auf deinen Einzelfall beraten lassen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.