Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4568 Mitglieder
zum Thema
Wie geht ihr mit Konkurrenz um?345
Das Thema Konkurrenz unter Männern beschäftigt mich schon ziemlich…
zum Thema
Sex zum Geschäfte ankurbeln?75
Ich habe vorhin von meinem Chef einen aufgebrachten Anruf bekommen…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Dem Chef Konkurrenz machen

Dem Chef Konkurrenz machen
Oftmals kann man es erleben, dass Mitarbeiter/-innen nach der Arbeit noch 1, 2 Stunden im Marktbereich ihrer Firma für Dritte tätig sind. Manchmal bauen sie sich aber auch so ein zweites Standbein auf, weil sie befürchten, bald ihren Anstellungsvertrag zu verlieren. Oder aber Mitarbeiter erhalten eine Kündigung, legen Klage ein und arbeiten dennoch während des Prozesses bei der Konkurrenz. Dies bekommt der alte Arbeitgeber mit und kündigt nochmals wegen aus seiner Sicht unzulässigen Wettbewerb. Der Mitarbeiter wendet dann ein, er müsse ja von irgendetwas leben und habe nichts anderes gelernt. Also blieb ihm gar nichts anderes übrig, als bei der Konkurrenz in der Zwischenzeit bis zum Ende des Prozesses zu arbeiten.

Da stellt sich doch die Frage, wann man von unzulässiger Konkurrenz und wann man von einem zulässigen Wettbewerb sprechen kann. Kann man dies wirklich so klar unterscheiden? Gibt es Gefahren und wenn ja, wo lauern diese vielleicht?

Darf man also seiner Firma Konkurrenz machen?
arbeitsvertragliche Verpflichtungen
Für einen Mitbewerber zu arbeiten ist theoretisch nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich vom jetzigen Arbeitgeber schriftlich gebilligt wird (schriftlich wegen der Beweisführung). Nur kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Arbeitgeber einen derartigen Harakiri-Schritt unternimmt oder er schleust damit einen Maulwurf ein.

Firmenwissen, hierzu gehören neben den technischen und administrativen Internas auch Firmenkundendaten, unterliegen in jedem Fall der strikten Vertraulichkeit und sind dementsprechend geschützt und in den Arbeitsverträgen geregelt. Gesetze verfestigen das Ganze noch.

Es dürfte somit dringend davon abgeraten werden, dem Chef Konkurrenz zu machen, es könnte sehr teuer werden.

Lg
sundown(er)
Ergänzung
Wenn kein vertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart war, kann man natürlich direkt nach Ablauf des Vertragsverhältnissen bei der Konkurrenz anfangen.
(Nach-)vertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlt.

Klar kann man seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen.
Freie Marktwirtschaft - freier Wettbewerb.

Man muss sich jedoch - während der Kündigungsfrist z.B. - dasjenige anrechnen lassen, was man verdient.

__________________________________________
Unterm Strich heißt das:
Hart ist das Leben für den Arbeitgeber.
Riskiert man ...
... dann nicht aber u. a. eine fristlose Kündigung. Immerhin hat man während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses gewisse Loyalitätspflichten. Anderweitigen Verdienst zu erzielen dürfte innerhalb der Kündigungsfrist außer Frage stehen, aber Konkurrenz? Deshalb neige ich eher sundowner zu.

Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfte ein unmittelbarer Wettbewerb unzulässig sein. Ebenso ist eine Kündigungsschutzklage auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem alten Arbeitgeber gerichtet. Selbst wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und noch weiter gestritten wird, mit dem Ziel der Fortsetzung, scheinen Wettbewerbshandlungen wohl nicht tunlich zu sein.
manchmal könnte dies wie russisch roulett wirken.wenn der arbeitgeber gefahren sieht,daß ein mitarbeiter bei der konkurrenz viele firmenrelevate dinge mit einbringt.....naja

in anderen bereichen darf ich auch nicht einfach mal so nebenberuflich tätig sein.ich muß den nebenjob ja auch angeben und der arbeitgeber entscheidet dann,ob ich einer nebentätigkeit nachgehen darf.
anderes bsp. wäre auch die ausübung eines schöffe beim amtsgericht.nicht jeder darf ehrenamtlich schöffe sein.begründet wird dies mit konlikten mit dem ausübenen beruf.
auf deutsch:der rechtsanwalt oder der polizist darf nicht als schöffe beim gericht arbeiten.(man wäre voreingenommen und kennt sich rechtlich sehr gut aus und man würde keine neutral urteile abgeben)
sorry Cherry
Klar kann man seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen.
Freie Marktwirtschaft - freier Wettbewerb.


aber genau das ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Chef´s möglich.
Und ...
... wenn ich den letzten Beitrag noch ergänzen darf ...

zum Selbstschutz und für einen späteren Nachweis sollte man dafür Sorge tragen, diese Genehmigung schriftlich zu erhalten. An Besprechungen erinnern sich die Menschen, wenn es darauf ankommen sollte, manchmal nicht so richtig oder haben es einfach vergessen.
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Nicht leicht
Wie viele Themen: Das ist nicht so einfach zu beurteilen.

Aber machen wir uns es zum Anfang einfach und sehen nur nach "einfachen Tätigkeiten", die kein großes Firmenwissen benötigen. Hat z.B. eine Kassiererin von Lidl (jede Nennung von Firmennamen dient nur zur Anschaulichkeit und wegen der Verbreitung der Unternehmen im Markt zur Verdeutlichmachung des Themas) eine kündigung in der Tasche und wehrt sich dagegen, so kann sie parallel während des Prozesses schon bei Aldi an der Kasse sitzen. Denn ihr internes Wissen - wie man z.B. am besten die Kartons stapelt, wann welche Ware kommt und wie die Waage an der Kasse funktioniert - ist bei Aldi in ihrem neuen Job nix wert. Im Gegenteil: Durch die Neubeschäftigung kommt sie ihrer Pflicht zur Schadensminderung nach.
Manchmal kann man es nämlich auch beobachten, dass ein (ex-) Chef einem Kumpel, der in der selben Branche leitend tätig ist, um den Gefallen bittet, dem unliebsamen und vor dem Arbeitsgericht prozessierenden (ex-) Angestellten ein Jobangebot zu unterbreiten. Nimmt er das nicht an, könnte man ihm vorwerfen, er würde nicht arbeiten wollen. Ein Schelm, wer dann bei einem schlechten Angebot des Skatbruders so eine List wittert. (Tipp: ein solches Angebot ist meist unatraktiv und dient nur als Falle - dabei sollte man das Angebot aus anderen, gut gewählten Gründen ablehnen)

Jetzt aber zurück zum Thema und den wahrscheinlich komplizierteren Fall: Der Wissensträger.
Während der Arbeit sollte sowieso jede Nebentätigkeit angegeben werden, wenn man Vollzeit einem Job nachgeht. Das steht auch in fast allen Arbeitsverträgen drin, oft auch in Teilzeitverträgen und oft auch mit einem Genehmigungsvorbehalt. Arbeitet man in Teilzeit, so kann der Chef zwar fast nix ablehnen, aber bei dem was er ablehnen darf sind gerade die Tätigkeiten bei der Konkurenz. Auch selbständige Arbeit fällt leicht darunter. Neben dem Schutz von Firmenwissen ist hier die Verpflichtung zur Einbringung der vollen Leistung in seinen (Vollzeit-) Job.
Im ungekündigten Vertrag sollte so eine Genehmigung erbeten werden, auch wenn das nicht erfolgversprechend klingt. Wenn man z.B. nebenbei selbst etwas aufbauen will, dann sollte man nicht schon den aktiven Verkauf starten, sondern erstmal zu Hause im Stillen alles vorbereiten um nach dem alten Job neu durchzustarten. (Tipp: Oft hilft hier ein paar Tage der strategischen Arbeitslosigkeit um einige Förderprogramme abgreifen zu können)


Läuft nun schon der Kündigungschutzprozess und klagt man auf Wiedereinstellung, so klingt die Tätigkeit bei der Konkurenz nicht gerade Vertrauensfördernd und ich würde meinen Mandanten davon dringend abraten, wenn sie dort keine wirkliche Perspektive sehen und so ihre Rechtsposition (Abfindung etc) unnötig riskieren wollen. Aber unter dem oben angedeuten Mantel der Schadensminderungspflicht kann man dem alten Arbeitgeber oft leichter eine Genehmigung entlocken. Man setzt ihn unter Druck und sagt, man will entweder das Geld zum Leben von ihm (aka "Lohn") oder man muss arbeiten gehen und so ist der Job bei der Konkurenz der einzige, der einem aktuell angeboten wird - der (ex-) Chef spart dabei - und das sogar wenn er den Kündigungschutzprozess verliert.


Nachvertragliche Klauseln müssen - wie schon in den Beiträgen vorher gesagt - mit einer entsprechenden Vergütung versehen werden. Denn schließlich binden sie einen selbst und man kann nicht gezwungen werden, als Tellerwäscher irgendwo alternativ zu arbeiten. Dann doch die Zeit mit einer entsprechenden Vergütung auf dem Sofa absitzen. Aber auch hier sollte man nicht alles mitmachen, in vielen Branchen verliert man jedne Tage an Marktwert, wenn man zu lange seine Hände in Spülwasser taucht oder den Hintern auf dem Sofa breit sitzt.


(Wie immer: Meinungswiedergabe, kein Einzelfallbezug, keine Beratung, Tippfehler sind gratis)
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.