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Sissy Ausbildung
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Unterhalt für volljähriges Kind in der Ausbildung

****62 Mann
339 Beiträge
Themenersteller 
Unterhalt für volljähriges Kind in der Ausbildung
Hallo,
wir bräuchten einen Tipp, wo wir rausfinden, was mein Kind ab 18 Jahren an Unterhalt bekommen kann.
Es verdient im ersten Ausbildungsjahr 850 € Brutto.
Gibt es im Netz eine Seite, wo man die Daten eintragen kann?
Lieben Gruß aus München *danke*
Ich bin absoluter Laie.

Aber meine Kinder würden mit 850 Euro brutto keinen Unterhalt mehr einfordern. Haben sie auch mit weniger nicht gemacht.
Sie studieren, bekommen weniger als 850 Euro brutto und wollen auf gar keinen Fall noch Unterstützung von den Eltern.
Und sie sind stolz darauf. Sie kriegen das finanziell hin ...
****62 Mann
339 Beiträge
Themenersteller 
Danke Hyperica, aber WIR bräuchten die offiziellen Daten. Mein ExPartner meint, unser Kind bekommt monatlich noch 90 € von mir!?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Das ist eine Frage, die sich so einfach nicht beantworten lässt. Hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Einkommen beider Eltern, andere Unterhaltsverpflichtungen etc.
*******elt Frau
1.180 Beiträge
Google mal die Düsseldorfer Tabelle *zwinker*
*******hen Frau
32.925 Beiträge
JOY-Team 
Hier sind verschiedene Infos zu verschiedenen Situationen

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Pauschal lässt sich das also nicht beantworten, da es davon abhängig ist, wo das Kind lebt, was die Eltern verdienen etc.

Zahlen kann man also nicht irgendwo eingeben, hierfür gibt es Anwälte, die hier meiner Meinung nach aufgesucht werden sollten.

Lg Libellchen
Als Laie stellt sich mir bei dem Fall die spannende Frage: Kann ein Elternteil überhaupt noch Unterhalt fordern, wenn das Kind volljährig ist, oder muss dann nicht das Kind selbst die Forderung stellen?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Das volljährige Kind muss selber fordern.
Hallo Hyperica,
da Dein Kind Volljährig ist muss es die Gegenseite Anklagen um Unterhalt zu bekommen. Es sei denn die Gegenseite legt sein Einkommen offen und lässt es nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen.
In den meisten Fällen, klagt allerdings das eigene Kind nicht die Gegenseite an.
Suche mal in Deiner Suchmaschine nach den Stichwörtern nach „unterhalt volljähriges kind düsseldorfer tabelle“

Wie schon gesagt worden spiele diverse Faktoren eine Rolle.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
In aller Kürze und generell :
1. Ab Volljährigkeit hat das Kind einen Unterhaltsanspruch gegen beide biologischen Eltern
2. Die Höhe dieses Anspruchs bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
3. Anzurechnen ist die Ausbildungsvergütung.
4. Die Anteile jedes Elternteils am zu zahlenden Unterhalt ( dem was nach Anrechnung der eigenen Vergütung zu zahlen ist ) bemisst sich prozentual nach dem jeweiligen Anteil am Gesamteinkommen der beiden Eltern: Bsp. Vater verdient 100 €, Mutter verdient 200 € , dann verdienen sie zusammen 300 €. Vom Unterhalt muss er dann 33% und sie 66% bezahlen.
5. Falls das Kind bei einem Elternteil wohnt, kann dies ebenfalls angerechnet werden.
Eine Beratung bei einem Familienrechtler ist durchaus angesagt.
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