Rundfunkgebühren satt ...
... denn man gönnt sich doch sonst nichts oder ...Tatü tata, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist da und macht jetzt "Kasse".
Nach einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.03.2009 7 A 10959/98 sind auch Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang zu zahlen.
Dies solle nur dann nicht gelten, wenn der/die Betroffene ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzleibetrieb einen PC mit Internetzugang einsetzt, und diesen nur für die Recherche in Rechtsprechungsdatenbanken und für Schreibarbeiten nutzt. Weil aber über das Internet auch aktuelle Radioprogramme des beklagten Südwestrundfunks (SWR) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten empfangen werden könne, nahm der SWR den Betroffenen für Rundfunkgebühren in Höhe von 5,51 € pro Monat in Anspruch. Während das Verwaltungsgericht noch die Gebührenbescheide aufhob, hat das OVG auf die Berufung des SWR das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Grund: Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger habe den Rechner zum Empfang bereitgehalten , wobei die tatsächliche Nutzung als Radio hierfür nicht erforderlich sei. Eine Gebührenpflicht für diese neuartigen Rundfunkempfangsgeräte erschwere den Zugang zu den im Internet an sich unentgeltlich angebotenen Informationsquellen nicht unzumutbar und verstoße deshalb nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Immerhin müsse die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden und ansonsten bestehe die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen, ohne dafür Rundfunkgebühren entrichten zu müssen. Darüber hinaus verhindere die Gebührenpflicht die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PC's zum Rundfunkempfang statt bisher gängiger Rundfunkgeräte.
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