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Rundfunkgebühren satt ...

Rundfunkgebühren satt ...
... denn man gönnt sich doch sonst nichts oder ...
Tatü tata, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist da und macht jetzt "Kasse".

Nach einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.03.2009 7 A 10959/98 sind auch Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang zu zahlen.

Dies solle nur dann nicht gelten, wenn der/die Betroffene ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzleibetrieb einen PC mit Internetzugang einsetzt, und diesen nur für die Recherche in Rechtsprechungsdatenbanken und für Schreibarbeiten nutzt. Weil aber über das Internet auch aktuelle Radioprogramme des beklagten Südwestrundfunks (SWR) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten empfangen werden könne, nahm der SWR den Betroffenen für Rundfunkgebühren in Höhe von 5,51 € pro Monat in Anspruch. Während das Verwaltungsgericht noch die Gebührenbescheide aufhob, hat das OVG auf die Berufung des SWR das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Grund: Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. *ja* Der Kläger habe den Rechner zum Empfang bereitgehalten *nono* , wobei die tatsächliche Nutzung als Radio hierfür nicht erforderlich sei. Eine Gebührenpflicht für diese neuartigen Rundfunkempfangsgeräte *floet* erschwere den Zugang zu den im Internet an sich unentgeltlich angebotenen Informationsquellen nicht unzumutbar und verstoße deshalb nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Immerhin müsse die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden*kopfklatsch* und ansonsten bestehe die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen, ohne dafür Rundfunkgebühren entrichten zu müssen. Darüber hinaus verhindere die Gebührenpflicht die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PC's zum Rundfunkempfang statt bisher gängiger Rundfunkgeräte.

Ist die Entscheidung konsequent und/oder plausibel oder etwa nicht gerecht? Was meint ihr?
Ist die Entscheidung konsequent und/oder plausibel oder etwa nicht gerecht? Was meint ihr?

Ist die Entscheidung konsequent? Ja *ja*
Ist die Entscheidung plausibel? Ja *ja*
Ist die Entscheidung gerecht? Nein *nene*, aber sie ist deutsches Recht.*aetsch*

Vor Gericht wird nämlich RECHT gesprochen und das hat mit GERECHTIGKEIT nur sehr wenig zu tun.*gruebel*
Im Klartext
Für uns würde das bedeuten, daß meine Frau für Ihre Kanzlei und Geschäftswagenradio GEZ-Gebühren zahlt, ich für meinen Betrieb und Firmenwagen und wir dann noch für unsere private Wohnung.

Dabei kommen wir doch kaum zum fernsehen und radiohören, zumal ich mich privat meist im JC herum treibe und meine Frau mit ihrer Band Auftritte hat, wo sie GEMA-Gebühren berappen darf.

Die Frage ist dann nur noch, ob ich für meine Wochenendblockhütte dann vielleicht auch noch an die GEZ meinen Obolus entrichten darf?

Bei der Tatsache, daß wir so gut wie nie öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten und Fernsehkanäle nutzen, ist dies schon ein Hammer.

Mike
********s_nw Frau
4.635 Beiträge
das interessiert die doch eh nicht ...
die blutsauger der GEZ finden dich überall, selbst in der entlegendsten blockhütte ... *ja*
Nun sah die Angelegenheit...
... der Rundfunkgebühren das Verwaltungsgericht Braunschweig 15.07.2008 - 4 A 149/07 – etwas anders.

In dem dortigen Verfahren wurde der Klage bei – wohl hypothetischer - Unterstellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der PC-Gebühr stattgegeben, weil der Arbeitsplatzcomputer als Zweitgerät gebührenbefreit sei. Der Kläger hatte für die bereits in seiner Wohnung vorgehaltenen privaten Rundfunkempfangsgeräte - unstreitig - Rundfunkgebühren entrichtet.

Interessant ist hierbei aber, dass das Gericht ausdrücklich offen lies, ob der Klage schon deshalb stattzugeben sei

*pfeil* weil die Definition der "neuartigen bzw. andersartigen Empfangsgeräte" vom Gesetzgeber selbst zu übernehmen war und nicht der Auslegung durch die Rundfunkanstalten überlassen werden durfte. Die Erhebung von PC-Gebühren könnte also allein schon deshalb rechtswidrig sein.

*pfeil* weil die GEZ und die Rundfunkanstalten sich für befugt halten zu entscheiden, wer der Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im gewerblichen Bereich (PC - Gebühr) unterliege. Man könnte hierzu auch annehmen, willkürlich selbst darüber bestimmten, wer im gewerblich-beruflichen Bereich PC-Gebühren zahlen müsse und wer nicht (So befreie man gemäß GEZ-Homepage alle Lehrer von der PC-Gebühr, die in Heimarbeit einen PC nutzten, während man den ebenfalls in Heimarbeit tätigen Kläger zur Zahlung von PC-Gebühren verpflichte.)

*pfeil* weil die Heranziehung des dortigen Klägers zu einer Rundfunkgebühr gegen das Grundgesetz (Art. 12 Abs. 1, 2 Abs. 1) verstoße, da der dortige Kläger als Gewerbetreibender anders als eine Privatperson nicht die Wahl habe, ob er ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät bereithalte oder nicht. Der Kläger sei aus steuerlichen Gründen gezwungen für etwa Umsatzsteueranmeldungen (§ 18 Absatz 1 UStG) einen internetfähigen Computer vorzuhalten.

Vielleicht verstärkt dies die Annahme, dass die PC-Rundfunkgebühren grundgesetzwidrig sind. Gewerbetreibende sind jedenfalls gesetzlich dazu gezwungen, einen PC zu nutzen, um ihre Steuererklärungen abzugeben. Die Wahlfreiheit ist nämlich abgeschafft.

Ist doch clever. Erst wird die Wahlfreiheit abgeschafft und dann gnadenlos zugeschlagen. Im übrigen könnte man auch darüber nachdenken, dass die beruflich genutzten PC's Sperren gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten erhalten und damit nicht mehr bereitstehen. Gab es nicht im zivilen Bereich so etwas wie eine aufgedrängte Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten oder den Grundsatz, dass derjenige, der Kenntnis darüber hat, nicht zur Leistung verpflichtet zu sein und doch leistet, Rückforderungsansprüche nicht berechtigt erheben darf/kann?
Hallo Mike
Dabei kommen wir doch kaum zum fernsehen und radiohören

... aber Ihr könntet, wenn Ihr den wolltet *fiesgrins*

und bezahlen müssen wir für das Können, nicht für das Wollen *troest*

In einer Nachtbar ist das ja anders, dort zahlt man für das "Wollen" und nicht für das "Können" *fiesgrins* *haumichwech*

oh, jetzt habe ich doch glatt den Unterschied zwischen Nachtbar und GEZ rausgearbeitet. *freu*

Hermann

p.s.
wenn man im Betrieb Radios, z.B. im Lager/Produktion duldet, sind die GEZ-Gebühren fällig!!!! *grins*


und wer zahlt? Natürlich Cheffe!! *aetsch*
wie hat mein Opa in seinen letzten Jahren immer gesagt:
Oh Herr, Du hast mir das "Können" genommen, so nimm mir doch auch das "Wollen".
*haumichwech*
¿Wollen wir können oder ...
... können wir wollen oder wollen wir mehr, als wir können oder aber können wir weniger, als wir wollen oder wollen wir etwa alles, was wir können und noch viel mehr?

wenn man im Betrieb Radios, z.B. im Lager/Produktion duldet, sind die GEZ-Gebühren fällig

Am Besten also, man weiß von nichts. Dulden setzt ja Kenntnis voraus und kennen können reicht hierfür vielleicht nicht aus ... es sei denn, dieses Türchen wurde durch eine Regelung bereits verschlossen. *gruebel* *nixweiss*
Am Besten also, man weiß von nichts.

Wenn Du das denkst, dann denkst Du nur, dass Du das Richtige denkst. *zwinker*

Cheffe immer verantwortlich für Dinge in seinem Betrieb. Unwissenheit nix schützen vor Strafe. *genau* *oha* Wenn jetzt noch durch privates Radio (z.B. Kurzschluss) ein Brand entsteht, dann denkst Du vielleicht, Versicherung zahlen und machen alles Gut - Nix da, Versicherung denkt nicht daran! *fiesgrins*

Denke nur, Privatgeräte dürfen nur dann im Betrieb in Betrieb genommen werden, wenn Cheffe vorher zahlen Obolus an Versicherung, so denkt Versicherung. *oh*
... und auch GEZ
Gleich ...
...'mal Beitragsbescheide für die MitarbeiterInnen schreiben. *kopfklatsch* Verlagertes Leid befreit *fiesgrins* ... ¿ist heute Freitag der 13.-te? *haumichwech*
@Caballito
Dann betrachten wir das mit den privaten Elektrogeräten noch etwas genauer:

Cheffe erlauben die Benutzung von Privatgeräten im Betrieb (mir ahnt da schon schlimmes, wenn das Finanzamt dahinter kommt). *skeptisch*

Denn Cheffe setzen Stromkosten als Betriebsausgaben ab, dabei verschenkt er doch Strom an seine Mitarbeiter/-innen *ja*

Folge: STEUERHINTERZIEHUNG durch Cheffe und durch Personal. Personal erhielt ja "Geldwerten Vorteil" *geschenk*
@Caballito
Dies solle nur dann nicht gelten, wenn der/die Betroffene ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt.

Was machen eigentlich Callcenter mit mehreren hundert Internetzugängen, da sollte Cheffe aber mindestens ein Radio anschaffen. *lol* *lach*
@sundowner
also darf man sich bei der nächsten Prüfung durch die Sozialversicherungsträger darauf einstellen, dass durch den Stromverbrauch des Toasters die Beutel der Krankenkassen mit einem pauschalen Schätzbetrag gefüllt werden. Vielleicht sind die entsprechenden Normierungen schon auf den Weg gebracht. Und was singen wir denn

"Ulla mach kein Quatsch, Ulla sei doch lieb zu mir(uns)" *haumichwech*
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Um politisch zu weden:
Es wäre doch schön, wenn endlich der Staat durch eine Medienabgabe für alle Bürger parallel zu den übrigen Steuern die Finanzierung des Rundfunks sicher stellt. Denn das sit ja schon lange kleiner der Bürger mehr. Die Mitbestimmung wurde den (Länder-) Parlamenten angegliedert, für die Bezahlung dagegen eine schöne GEZ geschaffen, die einmal privatwirtschaftlich arbeitet - dabei noch mit Werberkolonnen auf Provisionsbasis, wenn sie aber Geld braucht, dann auf einmal eine Verwaltung ist und mit entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen aufwarten kann. Diese Verwaltung ist nicht gerecht und vor allem zu teuer. Statt Kontrollorgane, Werbemaßnahmen, Gebührenbescheide eine Steuer (oder "Abgabe"), die von den ohnehin aktiven Finanzverwaltungen eingezogen und umgelagert wird. Wie man die gestaltet, ist zweitrangig, hauptsache Ende mit der Augenwischere vonwegen "nur von Rundfunkempfängern bezahltes Programm"
Nach erfolgter Betriebsprüfung und den daraus resultierenden Nachzahlungen, u.a. mit der Begründung:"Ihre Auslandsreisekosten können nur für max. 3 Monate anerkannt werden, da Sie ansonsten gegenüber Angestellten besser gestellt würden ..." habe ich dem Finanzamt den Vorschlag gemacht, es solle mir 32 Tages-Essensbons für die Kantine geben, im Gegenzug stelle ich alle meine Konten dem Finanzamt zur Verfügung. (32 Bons, um wenigstens an den Monaten mit 30 und weniger Tagen 2 mal in den Genuss einer Mahlzeit zu kommen). *uah* *gr2* *gleichplatz* *heul2* *aua* *kopfklatsch*
liege seit einem halben jahr mit der GEZ in klinsch!jetzt drohen sie mir mit vollstreckung*lol* trotz ordnungsgemäßer mündlichen kündigung des vertrages und telefonische dokumentation.
das sind die methoden!
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Tja, wenn sie eben wollen, sind sie dann doch eine Behörde und schicken Dir 'nen netten Vollstreckungsbeamten der Stadt vorbei.
brrrrrrrr
die hatten eben keine lust mehr sich mit mir schriftlich zu befassen.
fakt ist,ich habe von mir aus darauf hingewiesen,daß sich bestimmt familienverhältinisse ändern und ich wissen wollte was ich zu beachten habe bei einer abmeldung bzw. ob ich schriftlich mich abmelden müßte.laut mündlichen gespräch eines mitarbeiters von der GEZ wäre dies nicht erforderlich und er würde es direkt notieren und man würde den vertrag auslaufen lassen.dies war dann für mich eine klare aussage.warum sollte ich von mir aus da bei der GEZ anrufen?das war noch eine nettigkeit von mir.
jedenfalls mich haben sie in den arsch getreten.obwohl ich seit fast 20 jahren brav immer meine GEZ gezahlt habe.so springt man mit einem um.toll oder?
G(eh) E(rstmal) Z(ahlen)
Die GEZ sind doch so ein ***** Volk, wenn sie bei einem vor der Tür stehen, und man dann die Tür wieder zu machen will, stellen die doch sogar noch einen Fuß in dir Tür, damit man ja nicht abhauen kann.....


*fluch* *motz* *uah*

Ach außerdem, wie finanziert die GEZ denn ihr Werbeauftritte im Fernsehen, schon mal drüber nachgedacht?? *skeptisch*
Bestimmt nicht aus der eigener Tasche......
es gibt menschen die kein fernseher haben.und das ist fakt.jedenfalls wird dies teilweise einigen mitbürgern nicht abgenommen.warum auch immer.
der punkt ist,sie werden immer wieder von der GEZ belästigt und der bürger muß sich jedesmal rechtfertigen warum er kein fernsehgerät hat.
ich finde dies nicht ungewöhnlich.es gibt viele menschen die ohne ein fernsehgerät groß werden und dafür bücher über bücher haben.
@muse2009
kann ich nur bestätigen. Mein bester Freund besitzt seit 20 Jahren keinen Fernseher und nur in seinem Geschäftwagen ein Radio, welches von seinem Chef bezahlt wird.
Er hatte sich damals mit der GEZ angelegt und geschworen, nie wieder ein Rundfunkgerät in seinem Haus zu betreiben.

Wenn einer der GEZ vor der Türe steht, läd er ihn, in seiner Wohnung ein entsprechendes Gerät zu suchen, für welches er zahlen sollte.

Er beweißt mir immer wieder, daß man auch "ohne" durchaus ein erträgliches Leben führen kann.

Mike
@Mike
Hallo Mike,
ich bin einmal gespannt, wann die GEZ auch für Computer mit Internetanschluss Gebühren verlangt, da man ja z.B. Radio hören könnte und laut einem Gerichtsurteil genügt bereits die Möglichkeit, um Gebühren zahlen zu müssen.

lg
Hermann
@sundowner
Ähm.... Du verwirrst mich jetzt etwas.
Meines Wissens ist dieses schon längst durch, zumindest im Geschäftsleben, daß man für internetfähige PC´s bereits GEZ zahlen muß. Es soll bereits Klagen darüber geben, da ein Geschäftsmann das Internet benötigt, um dem Finanzamt seine Umsatzsteuermeldung mitzuteilen und nicht um Radio zu hören.

Mike
@Mike
Das wusste ich nicht, ich werde also sofort alle Lautsprecher aus den Rechnern ausbauen *g*
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