@chmi1
kindergeld und wohngeld steht jedem zu sprich jeder kann es beantragen
abhängig ist das wohngeld natürlich vom einkommen
was du beantragen kannst ist kindergeldzuschlag kindergeldzuschlag gibt es wenn mit deinem einkommen zwar der bedarf von deiner frau und dir jedoch nicht der deines kindes gedeckt ist
dein einkommen darf also eine gewisse summe nicht übersteigen
allerdings auch nicht unter der niedrigsten stufe liegen denn sonst sagt man dir du sollst hartz4 beantragen da dein einkommen zu niedrig ist
gez und telefon wirst du mit sicherheit nicht bezahlt bekommen
was du vorerst bekommst ist alg I also arbeitslosengeld 1
das soweit ich weis 60% von deinem bisherigen nettoeinkommen ausmacht
das arbeitsamt bezahlt weiterhin deine krankenkassenbeiträge und deine rentenversicherung
gez und telefon kann nur bei hartz4 und auch da nur in ausnahmefällen beantragt werden
da seit hartz4 gez und telefon in der bedarfsrechnung mit dabei sind
beantragst du allerdings hartz4 steht dir kein geld mehr von der wohngeldstelle zu da ab dann die miete über hartz4 abgerechnet wird
lg jagstpaerchen(w)