Es "wäre" möglich wenn:
Der Minijob kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichter Teilzeitjob wäre,
UND
der Hauptjob der das größere Geld einbringt, genüber dem Finanzamt glaubwürdig als Nebenjob deklariert werden kann.
(dies ist in manchen Fällen zb möglich,
wenn der Hauptjob trotz höheren Verdienstes:
---weniger Stunden hat, als der Teilzeitjob
---als Selbstständiger betrieben wird, der steuer-rechnerisch Verluste schreibt, bzw. so geringe Gewinne abwirft, daß sie, steuer-rechnerisch, unterhalb des Verdienstes im Teilzeitjob liegen.
Aber Vorsicht, das geht auch nicht auf Dauer.
Denn das Finanzamt will langfristig eine sogenannte "Gewinnerziehlungsabsicht" erkennen können.
Das geht zb für die (ggf mehrjährige) Phase, in der man als Selbstständiger noch die verlustbringende Firma aufbauen und nach vorne bringen will.
Erkennt einem das Finanzamt diese Gewinnerziehlungsabsicht irgendwann ab, dann wird die Firma steuerrechtlich als Hobby eingestuft.
Was erhebliche negative Konsequenzen nicht nur für die Besteuerung, sondern vor allem auch für das Betreiben der Firma hat.
(Fehlende Berechtigung zum Vorsteuerabzug etc.)