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Arbeitsmodelle

******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Arbeitsmodelle
Herr x hat einen Vollzeitjob, einen minijob und ist finanziell trotzdem am Limit. Eine Änderung der momentanen Situation nicht so Leicht möglich. Ein ehemaliger Arbeitgeber erwähnte einmal, dass es möglich sei, für 3 Monate am Stück in einem Betrieb mit einem maximalen Lohn von ~3000€ Gehalt zu arbeiten ohne Steuern zu zahlen. Nun die Frage: ist das mit der momentan vorhandenen Situation möglich? Steuerklasse 6 ist keine Option
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Nein.
*********love Paar
714 Beiträge
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Die angegebene Gehaltsgrösse ist nicht mit einem Minijob vereinbar.
*********love Paar
714 Beiträge
Mit einem kurzfristigen Minijob durchaus https://blog.minijob-zentral … job-geht-das-nachgefragt-30/
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Wieviele Stunden müssen gearbeitet werden, um das Gehalt zu erzielen, wenn das volle Gehalt plus Nebenjob zum Leben nicht ausreicht? Der Arbeitgeber vom Hauptjob muss in der Regel seine Zustimmung geben. Auch bei mehreren Jobs darf die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 h/Woche nicht überschritten werden.

Ich bleibe bei Nein.
Es "wäre" möglich wenn:
Der Minijob kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichter Teilzeitjob wäre,
UND
der Hauptjob der das größere Geld einbringt, genüber dem Finanzamt glaubwürdig als Nebenjob deklariert werden kann.

(dies ist in manchen Fällen zb möglich,
wenn der Hauptjob trotz höheren Verdienstes:
---weniger Stunden hat, als der Teilzeitjob
---als Selbstständiger betrieben wird, der steuer-rechnerisch Verluste schreibt, bzw. so geringe Gewinne abwirft, daß sie, steuer-rechnerisch, unterhalb des Verdienstes im Teilzeitjob liegen.

Aber Vorsicht, das geht auch nicht auf Dauer.
Denn das Finanzamt will langfristig eine sogenannte "Gewinnerziehlungsabsicht" erkennen können.
Das geht zb für die (ggf mehrjährige) Phase, in der man als Selbstständiger noch die verlustbringende Firma aufbauen und nach vorne bringen will.

Erkennt einem das Finanzamt diese Gewinnerziehlungsabsicht irgendwann ab, dann wird die Firma steuerrechtlich als Hobby eingestuft.
Was erhebliche negative Konsequenzen nicht nur für die Besteuerung, sondern vor allem auch für das Betreiben der Firma hat.
(Fehlende Berechtigung zum Vorsteuerabzug etc.)
**********secco Mann
12 Beiträge
Ich sehe da vor allem auch den Rahmen der Arbeitszeitgesetztgebung.

Neben der bereits angeführten 48 Stunden durch die Höchstarbeitszeit, wäre da noch das Problem der Mindestruhezeit, die schon jetzt bei vielen AN mit Minijob Probleme bereitet.

Den (Erholungs)Urlaub hernehmen geht auch nicht, weil dieser dem Arbeitnehmer auch im Interesse des Erstarbeitgebers zur Wiederherstellung und zum Erhalt seiner Arbeitskraft dienen soll.

Wie soll das gehen, wenn man den Erstjob nicht kündigt?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie oben schon geschrieben: Steuerlich gibt es da keine Möglichkeit.

Bei der Versicherungsfreiheit für kurzfristige Beschäftigungen (max. 3 Monate / 70 Arbeitstage) gibt es sicherlich konstruierbare Möglichkeiten, bei denen so etwas in Betracht kommt. Allerdings nur mit EINEM Mini-Job - also entweder auf 450,- oder als Kurzzeit-Mini-Job.

Wobei (wie bereits oben dargelegt) das Arbeitszeitgesetz hier enge Grenzen setzt für eine weitere Beschäftigung.
*********love Paar
714 Beiträge
Sozialversicherungsrechtlich ist es möglich, einen Minijob und einen kurzfristigen Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben, siehe Link zur Minijob-Zentrale als Einzugsstelle.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Es ging im Eingangsbeitrag aber um Steuern. Und, ich weise erneut auf die Gesamtarbeitszeit hin.
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