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Stellenangebote vom Arbeitsamt trotz Festanstellung

****59 Frau
3.158 Beiträge
Themenersteller 
Stellenangebote vom Arbeitsamt trotz Festanstellung
Hallo ihr Lieben,
hier mal eine "schwere Kost" eines fiktiven Falls:

Frau S ist seit 35 Jahren als Krankenschwester in ungekündigter und unkündbarer Stellung am selben Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt.
Sie hat 50 % Behinderung und ist 60 jahre alt und will in 7 Monaten in vorgezogene Rente gehen.

Aufgrund einer langen Erkrankung bekommt sie irgendwann ALG1.
In dieser Zeit versucht sie eine Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz, muss diese aber nach 3 Monaten abbrechen, weil sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage ist.
An ihrer Arbeitsstelle "wartet" Frau S auf einen" leidensgerechten" Arbeitsplatz.
Seitdem bekommt Frau S haufenweise Stellenangebote vom Arbeitsamt von anderen Kliniken oder Altenheimen, die der Arbeitsmöglichkeit von Frau S in keinster Weise entsprechen. Außerdem hat Frau S an ihrem Arbeitsplatz die gleichen Möglichkeiten sich auf ähnliche Angebote zu bewerben, was ihr aber aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Frage:
1) muss Frau S sich bei allen Angeboten vom Arbeitsamt persönlich vorstellen?
2) kann Frau S schon in ihrer Bewerbung die Fakten über Behinderung und Wiedereingliederungsabbruch etc. erwähnen, oder wird das negativ vom Arbeitsamt
ausgelegt und sollte das erst im Vorstellungsgespräch erwähnt werden?
3) was passiert, wenn Frau S dem Arbeitsamt mitteilt, dass sie in absehbarer Zeit in Rente geht? Bisher hat sie dies, aus Angst vor Repressalien , nicht erwähnt.
4) könnte ihr dann das ALG1 gestrichen werden ?
5) Muss Frau S eine deutlich weniger bezahlte Arbeit annehmen(z.B. Pflegehelferin)?
6) Wieviele Angebote könnte Frau S ablehnen ohne Repressalien zu erwarten?

Ich bin gespannt auf eure Antworten,

Devi
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Warum bekommt sie ALG, wenn sie ungekündigt ist?
*********love Paar
714 Beiträge
Zitat von ****59:
Aufgrund einer langen Erkrankung bekommt sie irgendwann ALG1.

Ist damit das Endes des Leistungsanspruchs nach https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html gemeint?
********Herz Frau
37.521 Beiträge
Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen, wobei alle Zeiten mit der gleichen Diagnose aus den letzten 3 Jahren mitzählen - auch, wenn der AG in dieser Zeit Lohnfortzahlung geleistet hat.

Hat Frau S. sich denn schon bei ihrer Rentenversicherung beraten lassen?

Anschließend empfehle ich eine Beratung beim VdK, der kann da gut unterstützend mitwirken.
*******ion Frau
4.850 Beiträge
Zitat von ****59:

Frau S ist seit 35 Jahren als Krankenschwester in ungekündigter und unkündbarer Stellung am selben Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt.
Sie hat 50 % Behinderung und ist 60 jahre alt und will in 7 Monaten in vorgezogene Rente gehen.

Frage:
1) muss Frau S sich bei allen Ang
eboten vom Arbeitsamt persönlich vorstellen?
2) kann Frau S schon in ihrer Bewerbung die Fakten über Behinderung und Wiedereingliederungsabbruch etc. erwähnen, oder wird das negativ vom Arbeitsamt
ausgelegt und sollte das erst im Vorstellungsgespräch erwähnt werden?
3) was passiert, wenn Frau S dem Arbeitsamt mitteilt, dass sie in absehbarer Zeit in Rente geht? Bisher hat sie dies, aus Angst vor Repressalien , nicht erwähnt.
4) könnte ihr dann das ALG1 gestrichen werden ?
5) Muss Frau S eine deutlich weniger bezahlte Arbeit annehmen(z.B. Pflegehelferin)?
6) Wieviele Angebote könnte Frau S ablehnen ohne Repressalien zu erwarten?

A. Da Frau S in unkündbarer Anstellung ist, muss der AG mit Hilfe des Integrationsamtes den Arbeitsplatz anpassen (lassen), gegebenenfalls muss sie Erwerbsminderungsrente beantragen, aufgrund ihrer Erkrankung.

Die unkündbarer Stelle behält sie nur, wenn sie nach dem AG schriftlich mitteilt, dass sie ihre Arbeitskraft nach Ende der Krankheit wieder zur Verfügung stellt, sonst kann man Frau S mit Hilfe des Integrationsamtes doch kündigen.

1. Is Frau S in der richtigen Abteilung des AA gewesen? Für Schwerbehinderte gibt es eine eigene Abteilung, dort wird auch gekuckt, inwieweit arbeitsfähig sie ist und was sie machen kann. Klingt mir im Fiktiven Fall nicht so.

2. Schwerbehinderungen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken müssen ab 50% erwähnt werden. Wiedereingliederung ist irrelevant.

3. Welche Repressalien? Mit 60 und schwerbehinderte wirds eh schwer, was adäquates zu finden.

4. ALG1 kann man nur streichen, wenn es hinreichende Sanktionsgründe gibt.

5. Ja, wie jeder andere Auch, wenn sie gekündigt wäre vom alten AG.

6. Wenn sie vorsätzlich verweigert, geht das schnell! Aber... Repressalien, falscher Begriff: Sanktionen!!!
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich muss hier mal eingreifen: Es gibt einen Automatismus bei der Arbeitsagentur, wer im Leistungsbezug ist, bekommt die Vermittlungsvorschläge, sobald es passende Angebote gibt. Für eine Krankenschwester gibt es die.

Dabei ist zu prüfen, ob diese VV mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgen, die findet man in einem grauen Kasten auf der Rückseite.

Ohne Rechtsfolgenbelehrung kann jeder Vorschlag ignoriert werden, mit kann man mit Folgen rechnen, wenn man nicht reagiert.

Eine einfache Reaktion wäre die Bewerbung, elektronisch oder per Post, da schlage ich dann Einschreiben vor. Und natürlich eine wahrheitsgemäße Beschreibung der gesundheitlichen Situation, in dem beschriebenen Fall auch den GdB.

Den Arbeitgeber, der darauf mit einer Einladung zum Gespräch reagiert, möchte ich gerne sehen. Damit hat man sich zunächst formal korrekt verhalten und gut.

In jedem Fall das Rehateam der BA aufsuchen und auch die Rentenberstung.
*******ion Frau
4.850 Beiträge
Zitat von *****cgn:
Ich muss hier mal eingreifen: Es gibt einen Automatismus bei der Arbeitsagentur, wer im Leistungsbezug ist, bekommt die Vermittlungsvorschläge, sobald es passende Angebote gibt. Für eine Krankenschwester gibt es die.

Dabei ist zu prüfen, ob diese VV mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgen, die findet man in einem grauen Kasten auf der Rückseite.

Ohne Rechtsfolgenbelehrung kann jeder Vorschlag ignoriert werden, mit kann man mit Folgen rechnen, wenn man nicht reagiert.

Eine einfache Reaktion wäre die Bewerbung, elektronisch oder per Post, da schlage ich dann Einschreiben vor. Und natürlich eine wahrheitsgemäße Beschreibung der gesundheitlichen Situation, in dem beschriebenen Fall auch den GdB.

Den Arbeitgeber, der darauf mit einer Einladung zum Gespräch reagiert, möchte ich gerne sehen. Damit hat man sich zunächst formal korrekt verhalten und gut.

In jedem Fall das Rehateam der BA aufsuchen und auch die Rentenberstung.

Das stimmt, jedoch wenn sie in der normalen Arbeitsvermittlung ist, anstatt in der Abteilung für Schweb, sind die Arbeitsvermittlungsangebote nicht krankheitsgemäß angepasst.

In der SchwebAbteilung schaut man (mit MD) , inwieweit sie noch arbeitsfähig ist und ob Rente-Reha oder nicht mehr vermittelbar angestrebt wird.

Man muss selbst aktiv werden, fliegt einem nicht zu!
********Herz Frau
37.521 Beiträge
Ich war in meinem Leben mehrmals für einige (wenige) Monate arbeitslos und hatte nie Probleme mit der Arbeitsagentur. Das Zauberwort heißt - wie so oft im Leben - Reden!

Die hier aufgezeigte Vorgehensweise spricht in meinen Augen dafür, dass der/die Sachbearbeiter gar nicht weiß, was die Hintergründe für den AlgI-Bezug sind.

In einer kleinen AA wie hier bei mir gibt es eine SB für Schwerbehinderte, die mit dem Thema nicht unbedingt vertraut ist - aber reden konnte ich mit ihr immer.

Mir steht der Weg nach Ende meines KG-Bezuges wahrscheinlich auch bevor, zum Glück nur für wenige Wochen. Aber ich rechne nicht mit Arbeitsangeboten mit Rechtsbehelfsbelehrungen - hat sie schon beim letzten mal vor 4 Jahren nicht gemacht. *nixweiss*
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Für die Erstellung der VV greift kein Sachbearbeiter ein, die werden automatisch vom System generiert.
********Herz Frau
37.521 Beiträge
Zitat von *****cgn:
Für die Erstellung der VV greift kein Sachbearbeiter ein, die werden automatisch vom System generiert.

Meine Sachbearbeiterin hat das damals klar mit mir kommuniziert. Ich hatte einen konkreten Weg, wann ich den bis dahin ausgeübten Neben- zum Hauptjob machen konnte, und sie sagte: Ich schicke Ihnen bis dahin Vorschläge, aber ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Die aktuelle Handhabung kann davon abweichen.
****59 Frau
3.158 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****cgn:
Warum bekommt sie ALG, wenn sie ungekündigt ist?

Sie wurde ausgesteuert und erhält kein Krankengeld mehr.
Zitat von ********Herz:
Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen, wobei alle Zeiten mit der gleichen Diagnose aus den letzten 3 Jahren mitzählen - auch, wenn der AG in dieser Zeit Lohnfortzahlung geleistet hat.

Hat Frau S. sich denn schon bei ihrer Rentenversicherung beraten lassen?

Anschließend empfehle ich eine Beratung beim VdK, der kann da gut unterstützend mitwirken.

Guter Tipp *top*

Zitat von *****cgn:
Ich muss hier mal eingreifen: Es gibt einen Automatismus bei der Arbeitsagentur, wer im Leistungsbezug ist, bekommt die Vermittlungsvorschläge, sobald es passende Angebote gibt. Für eine Krankenschwester gibt es die.

Dabei ist zu prüfen, ob diese VV mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgen, die findet man in einem grauen Kasten auf der Rückseite.

Ohne Rechtsfolgenbelehrung kann jeder Vorschlag ignoriert werden, mit kann man mit Folgen rechnen, wenn man nicht reagiert.

Eine einfache Reaktion wäre die Bewerbung, elektronisch oder per Post, da schlage ich dann Einschreiben vor. Und natürlich eine wahrheitsgemäße Beschreibung der gesundheitlichen Situation, in dem beschriebenen Fall auch den GdB.

Den Arbeitgeber, der darauf mit einer Einladung zum Gespräch reagiert, möchte ich gerne sehen. Damit hat man sich zunächst formal korrekt verhalten und gut.

In jedem Fall das Rehateam der BA aufsuchen und auch die Rentenberstung.

Klasse! Vielen Dank *top*
Zitat von ********Herz:
Ich war in meinem Leben mehrmals für einige (wenige) Monate arbeitslos und hatte nie Probleme mit der Arbeitsagentur. Das Zauberwort heißt - wie so oft im Leben - Reden!

Die hier aufgezeigte Vorgehensweise spricht in meinen Augen dafür, dass der/die Sachbearbeiter gar nicht weiß, was die Hintergründe für den AlgI-Bezug sind.

In einer kleinen AA wie hier bei mir gibt es eine SB für Schwerbehinderte, die mit dem Thema nicht unbedingt vertraut ist - aber reden konnte ich mit ihr immer.

Mir steht der Weg nach Ende meines KG-Bezuges wahrscheinlich auch bevor, zum Glück nur für wenige Wochen. Aber ich rechne nicht mit Arbeitsangeboten mit Rechtsbehelfsbelehrungen - hat sie schon beim letzten mal vor 4 Jahren nicht gemacht. *nixweiss*

Das kann man durchaus so annehmen. Frau S hat einen falschen Berater der nicht für Behinderte zuständig ist. Dieser würde ihr bei Ihrem nächsten Besuch zugeteilt werden.


Dass man einen VV ignorieren könnte, wenn keine Rechtsbelehrung anbei ist, wusste ich auch nicht. *top*
Und @*******ion: Natürlich meinte ich Sanktionen. Danke für den Hinweis.

Leute, ihr seid klasse *bravo*

Devi
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Unbedingt bei der Rentenversicherung beraten lassen und sich beim AAmt nach der Nahtlosigkeitsregelung erkundigen und ggfs einen entsprechenden Antrag stellen.

In einigen Ämtern scheint es die Praxis zu geben, solche Kunden als Jobsuchend für Berufe einzutragen, in denen es einfach keine Angebote gibt, hat mir mal ein Sachbearbeiter erklärt. Damit hebeln die die Software mit den Angeboten aus...

https://rentenbescheid24.de/arbeitslos-und-rente/
*********ampyr Frau
956 Beiträge
Also ich habe als ich mal kurzfristig für 6-7 Wochen arbeitslos war, mit dem Vermittler gesprochen:
ich habe keine Behinderung, aber es gab Gründe, bestimmte Stellenangebote nicht anzunehmen. Diese habe ich meinem Arbeitsvermittler klar und deutlich erklärt.
Habe mich aber nicht nur auf Vorschläge von Seiten des Arbeitvermittlers beworben, sondern auch selbständig gesucht und auch etliche mehr Bewerbungen geschrieben, als ich "gemusst" hätte, weil ich Arbeit wollte.

Stelle ich mir jetzt vor, jemand ist kurz vor der frühzeitigen Rente und auch "schwerbehindert", dann kann eigentlich nicht verlangt werden, dass man sich auf ungeeignete Stellen bewirbt, deren Voraussetzungen man nicht entspricht.

Müsste ich mich dennoch auf solche Stellen bewerben und käme es zum Vorstellungsgespräch, dann würde ich auch gleich über die Handycaps mal so nebenbei sprechen, dass dem Arbeitgeber klar ist, dass ich nicht geeignet bin. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Arbeitgeber durchaus auch zwischen den Zeilen lesen und hören können.


Ich hatte vor ganz vielen Jahren auch einen Vorschlag, da wurde mit entsprechender Begründung ein männlicher Mitarbeiter gesucht. Ich habe gefragt, ob ich mich da tatsächlich bewerben soll, weil ich diese Qualifikation nicht erbringen könne. Man bestand darauf. Ich bekam auch prompt die Absage, da man ausschließlich einen Mann gesucht habe. (Es war ein Sozialarbeiter für eine Gruppe mit männlichen Jugendlichen, der gesucht wurde, da die Gruppe schon zwei weibliche Sozialarbeiter hatte.)
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Es hilft nicht, eine solche Frage mit eigenen Erfahrungen von wann auch immer zu kommentieren, hier ist eine rechtliche Situation einzuschätzen.

In der Kompetenz der Mitarbeiter der BA gibt es einen Handlungsrahmen, innerhalb dessen jeder Vermittler Entscheidungen treffen kann. Individuell. Und es gibt Rehateams.
****59 Frau
3.158 Beiträge
Themenersteller 
@*****cgn
Ich stolpere über den Begriff "Reha- Teams".
Bedeutet das, dass es Teams gibt, die sich um die berufliche Rehabilitation eines jeden Einzelnen kümmert?
Vorstellen kann ich mir das nur schwer...

Devi
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Hängt natürlich von der Größe der lokalen Agentur ab, aber ja, es gibt Mitarbeiter, die auf Rehafälle spezialisiert sind. Ich hätte es sonst nicht geschrieben.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Fakt ist, eigentlich bekommt man nur Geld vom Arbeitsamt wenn man auch arbeitsfähig und arbeitswillig ist - das sehen die Gesetze so vor.
Deswegen ist es ansich völlig normal, wenn man Arbeitsangebote bekommt obwohl das in solchen Fällen völliger Unsinn ist und man ist auch verpflichtet, sich dadrauf zu bewerben.
Selbstverständlich macht es aber Sinn, bereits bei der Bewerbung die chronischen! Erkrankungen gegenüber einem eventuellen neuen Arbeitgeber zu erwähnen und ihn nicht etwa über seine Gesundheit zu täuschen... Man muß das nicht erst beim Bewerbungsgespräch erzählen - das geht auch schon in der Bewerbung oder am Telefon...


Wichtig ist auch, wenn man ALG1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung bekommt, auch die weiterlaufenden Krankschreibungen NICHT (=AUF wirklich gar KEINEN FALL!!!) beim Amt einreichen, sondern man muß die weiterhin an den Arbeitgeber schicken. Nicht jeder Sachbearbeiter klärt da korrekt drüber auf...

Wenn man in der Zeit allerdings eine zusätzliche Krankschreibung aufgrund anderer akuter Erkrankungen bekommt (zB Grippe oder umgeknickter Knöchel, usw), dann muß diese Krankschreibung unbedingt zum Amt und die andere Krankschreibung muß unbedingt weitergeführt werden und weiterhin zum Arbeitgeber.
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