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Wer kann mir sagen was das ist?

*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
Wer kann mir sagen was das ist?
In einem Anwaltsschreiben das heute an eines unserer Familienmitglieder gerichtet bei uns einging, fanden wir eine Bezeichnung, welche als Beleidigung aufgeführt war.

Zuerst dachten wir es würde sich um einen Schreibfehler handeln, jedoch tauchte diese Bezeichnung noch ein weiteres Mal in diesem Schreiben auf.

Da ich schon im Internet nach der Bedeutung gesucht habe, aber keine Erklärung finden konnte, hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

Hierbei handelt es sich um folgende Bezeichnung:

"gattige Tocher"
********1986 Frau
362 Beiträge
Mal eine Frage vorab: um was für einen Anwalt handelt es sich denn? Also welches Rechtsgebiet?
Hallo Girl_1987
In den alemannischen Dialekten gibt es das Wort "gattig" für "ansehnlich" oder "schön", sowie die eigentlich öfter gebrauchte Negation "ugattig" ("ogattig") "unansehnlich".

vllt hilft dir das ja weiter

LG
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Vom Ehegatten die erzeugte Tochter! das ist doch keine Beleidigung? Oder sehe ich das falsch?

LG.
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
...
was für ein anwalt das ist kann ich dem schreiben nicht eindeutig entnehmen.

In dem schreiben möchte die Person auf jedenfall auf schmerzensgelt wegen beleidigung klagen...

diese bedeutung für gattig habe ich auch gefunden, jedoch ist das ja eine positive und keine negative aussage, daher konnte ich mir keinen reim daraus machen.
Und über das Wort Tocher habe ich gar nichts gefunden.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Das soll voll Tochter heißen! (Schreibfehler, kann uns alle trefen *aua* )
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
aber gleich 2 mal?
achso wir dachten, du hast da das "t" vergessen. Sorry *schaem*

Dann solltest du vllt einfach mal bei dem Anwalt anrufen und dir die Sache erklären lassen.
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
Danke für eure Hilfe und eure Vorschläge, aber ich persönlich habe kein Interesse daran, mit einem Menschen zu sprechen der so eine Person wie seine Mandantin vertritt....
naja, du kannst ja sonst auch einen Brief verfassen. *zwinker*
Aber du solltest da schon mal nach haken, wenn sich hier keiner findet der dir sagen kann was es bedeutet, sonst hast du nachher noch größeren Ärger oder auch eine größere Lauferei wie jetzt.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Dann weißt Du girl_1987 aber auch worum es geht!
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Aus der eigenen Praxis kenne ich das: Es kann vorkommen, man diktiert was und die eigenen Mitarbeiter verstehen das falsch oder kennen durchaus das eine oder andere Wort nicht. Beim Gegenzeichnen sollte das einem auffallen - aber es sollte auch nur und wenn man dann in Eile ist, überliest man es.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass ein Anwalt in einem Schreiben bewusst eine Beleidigung ausspricht. Dazu ist er viel zu sehr "vorgebildet". Manchmal formuliert man aber die eine oder andere Sache so fies uns spitz, so dass der Gegner sich ärgert, wenn er das liest. Aber eben nur soweit so dass er nicht dafür belangt werden kann.


--
Nachtrag, fast vergessen:

Juristen verwenden oft Fachbezeichnungen bzw. -formulierungen, um etwas so perfekt auszudrücken und werden vom "normalsterblichen" dann genau nicht oder falsch verstanden. Das hier ist sicher so ein Fall... ;o)
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
wenn das der einzige Weg ist zu erfahren was die korrekte Bedutung hierfür ist, verzichte ich lieber darauf, es zu erfahren
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
Danke @ AitschPi
Aber es handelt sich hierbei nicht darum das der Anwalt ausfallend geworden ist, sondern um den Vorwurf an ein Familienmitglied, welches unter anderem diese Bezeichnung ausgesprochen haben soll.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Bitte??????????????????????? wie jetzt??????????????
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
AitschPi´s aussage entnehme ich, das er davon ausgegangen ist, dass dieser Anwalt besagte Bezeichnung gegen den Empfänger des Schreibens richtete.
Was aber nicht der Fall ist!
Sondern erwähnte der Anwalt in seinem schreiben in einer Auflistung von mehreren Beleidigungen unter anderem diese Bezeichnung.
Diese sollte der Empfänger des Schreibens gegen seine Mandantin gerichtet haben.
Aber wie soll man jemanden mit einem Wort beleidigen das man garnicht kennt.
wir denken um das wirklich verstehen zu können braucht man den ganzen Zusammenhang und nicht nur zwei Wörter. wir halten uns jetzt hier raus.

Viel Erfolg noch und LG
********1986 Frau
362 Beiträge
Okay, jetzt versteh ich nur noch Bahnhof ... vielleicht noch mal von vorn und Schritt für Schritt?
Denn ich hab dich mit deinem Eingangsposting total falsch verstanden.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Besser
ist das!!!

LG. *prost*
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
Person A hat sich einen Anwalt genommen, da sie behauptet von Person B beleidigt worden zu sein.

Der Anwalt von Person A wendete sich in einem Schreiben an Person B.

"Ebenfalls im Februar 2009 habe Sie meine Mandantin unter anderem mit Worten wie "gattige Tocher", verkommenes Subjekt, Hure und anderem beschimpft"

und möchte nun Schmerzensgeld von Person B.

Meine frage war also, was das Wort "gattiige Tocher" bedeutet.
Denn wie sollte Person B irgendwelche Bezeichnungen gegen Person A verwendenden, wenn diese Bezeichnung und deren Bedeutung unbekannt ist?
*********il_nw Mann
153 Beiträge
t fehlt
*****420 Frau
54 Beiträge
Themenersteller 
Dann wäre es aber doch keine Beleidigung.

Wenn man gattig mit ansehnlich oder schön übersetzt würde ja ansehnliche bzw schöne Tochter herauskommen, was ja in keiner Weise eine Beleidigung darstellt, oder sehe ich da etwas falsch?
******ion Frau
2.478 Beiträge
Ich hoffe mal der Link kann ausnahmsweise, weil erklärend, hier stehen bleiben
http://www.wer-weiss-was.de/theme197/article3883804.html

schau dir mal die letzte Erklärung an, ich schätze hier kommst du der Sache näher!
Am besten mal einen Schweizer fragen vielleicht.

LG
Lizzy
*********ender Mann
1.132 Beiträge
Rechtschreibfehler
Bisher wurde ja davon aufgegangen, dass "nur" 1 Rechtschreibfehler vorliegt, nämlich "Tocher = Tochter"
In dem zuletzt aufgeführten Zusammenhang der Beleidigungsbeschuldigung gehe ich mal davon aus, dass sich ein weiterer Rechtschreibfehler eingeschlichen hat und es vielleicht heißen könnte:
"rattige Tochter"

Ich würde dem Empfänger des Schreibens raten, soweit er/sie nicht selbst rechtsanwaltlich vertreten ist, beim Anwalt anzurufen und nachzufragen.

lg
Manfred
******six Mann
508 Beiträge
vielleicht auch statt gattige...
rattige Tochter...

das wäre dann ehrverletzend und würde zu dem Rest der Vowürfe passen... aber da er gattig geschrieben hat kann man mit viel Fleiß alles hineindichten...

ich kenne den Begriff gattig aus dem Süddeutschen auch als "markenlos" (eher im Handel gebräuchlich - siehe Gattungsware) als "preisgünstig" und im abwertenden Sinn "von jedermann nutzbar"
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