Baustopp erwirken
Nehmen wir mal an ein Grundstückseigentümer ist vor ca. 2 Jahren über eine geplante Stromkabelverlegung über sein Grundstück informiert worden. Ohne weitere Information etwa 4 Wochen vor Baubeginn steht ein Bautrupp am Feld und beginnt mit den Baggerarbeiten. Ein Nachbar darf wegen fehlender Vorinformation quasi über Nacht seine Schafweide zurückbauen.
Das Kabel wird entgegen der ursprünglichen Information mit Lagekarte etc. allerdings nicht am Feldrand sondern am Straßenrand verlegt. Den Eigentümer stört es vorerst nicht.
Das ändert sich allerdings als er die Baustelle zum ersten Mal bei Tageslicht sieht und feststellt das im künftigen Verlauf mehrmals der Entwässerungsgraben gekreuzt wird.
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer des Grundstückes um die mehrfache Querung des Abwassergrabens zu verhindern ?
Baustopp durch wen ?
Der fiktive Fall würde bevorzugt in Sachsen stattfinden, falls das Länderrecht ist.