Mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen
Nun hat der Bundestag unter dem 14.05.2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Es soll einen Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten. Danach sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen der Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.
Es wird also auch an den Arbeitgeber liegen, ob sie sich von Bewerbern das erweiterte Führungszeugnis auch tatsächlich vorlegen lassen.
Weitere Einzelheiten kann man u. a. den Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.
¿Was haltet ihr von diesen Regelungen?
Gehen sie euch zu weit? Waren sie längst überfällig? Seht ihr Gefahren, über die man ernsthaft nachdenken müsste?