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Mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen

Mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen
Nun hat der Bundestag unter dem 14.05.2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Es soll einen Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten. Danach sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen der Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.

Es wird also auch an den Arbeitgeber liegen, ob sie sich von Bewerbern das erweiterte Führungszeugnis auch tatsächlich vorlegen lassen.

Weitere Einzelheiten kann man u. a. den Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.

¿Was haltet ihr von diesen Regelungen?
Gehen sie euch zu weit? Waren sie längst überfällig? Seht ihr Gefahren, über die man ernsthaft nachdenken müsste?
Prima
Ich halte es für sehr sinnvoll und längs überfällig.
Als Vater macht man sich durchaus Gedanken, in welchem Umfeld die Kinder groß werden. Ein pädophiler Hausmeister einer Schule oder eines Schwimmbad`s ist nicht unbedingt sehr erbaulich.
Vielleicht wird ja alles von der Presse zusehr aufgebauscht, aber genau dadurch werden die Eltern immer sensibler und haben schlichtweg Angst, ihre Kinder fremden Menschen anzuvertrauen.

Als Arbeitgeber bin ich meinen Kunden gegenüber verpflichtet, meinen Mitarbeitern ein Führungszeugnis abzuverlangen. Darin steht natürlich nicht, welche Neigungen der Mann/die Frau hat, aber zumindest ist aktuell nichts anhängig, was zur Sorge berechtigen würde.

Mike
*********chen Paar
6.332 Beiträge
nicht mehr wie richtig
wenn ich mich an einem arbeitsplatz bewerbe der mit geld zu tun hat muss ich auch ein führungszeugnis vorlegen ob es gegen mich nicht anklagen und urteile wegen unterschlagung und des weiteren gibt
und da geld ja wohl kaum wichtiger sein kann als das wohl unserer kinder
wurde es allerhöchste zeit für so ein gesetz
zeit dass von allen die berufsmässig mit kindern zu tun haben
ein erweitertes führungszeugnis verlangt wird
wie oft hat man schon gehört dass in kindertagesstätten leute eingesetzt waren die schon wegen missbrauch minderjähriger vor gesetz standen es aber dem arbeitgeber selbstverständlich verschwiegen
das hat nun ein ende
ein bischen mehr sicherheit
lg jagstpaerchen
müsste noch weiter gehen
¿Was haltet ihr von diesen Regelungen?
Gehen sie euch zu weit? Waren sie längst überfällig? Seht ihr Gefahren, über die man ernsthaft nachdenken müsste?
Diese Regelungen sind längst überfällig, gehen aber aus meiner Sicht nicht weit genug.
Bei Sexualstraftätern müsste, wie in den USA in ähnlicher Form möglich, eine Veröffentlichung von Name und Wohnort durchgeführt werden. Derartige Maßnahmen haben aus meiner Sicht eine wesentliche höhere Abschreckung, als jede andere Bestrafung und der Schutz der Kinder und Jugendliche steht über jedem anderen Persönlichkeitsrecht.

Wenn meine Informationen stimmen, geschehen die überwiegenden sexuellen Übergriffe an Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld oder im Bekanntenkreis. Eine Veröffentlichung von Name und Adresse des Täters würde in diesem Umfeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entsprechende Abschreckungswirkung zeigen.

lg
sundown(er)
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
problematisch ist nur, das jede 17jährige Teenagerin, die mit ihrem 17jährigen Freund mal ein Handyfoto mit "oben ohne Bild" austauscht, heutzutage als Sexualstraftäter verurteilt werden kann und soll.....
Die armen Jugendlichen werden zu Sexualstraftätern abgestempelt was sie gar nicht sind und damit ruiniert man ihnen ihr ganzes Leben...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522679,00.html

Und so eine wahnwitzige Hetze wie in Heinsberg dann demnächst gegen eigentlich vollkommen unschuldige Jugendliche (Motto: "der stand aber auch in der Liste") würde fast jeden normalen Menschen auf die Dauer zum Gewalttäter machen, auch wenn er es bis dahin noch gar nicht war....
problematisch ist nur, das jede 17jährige Teenagerin, die mit ihrem 17jährigen Freund mal ein Handyfoto mit "oben ohne Bild" austauscht, heutzutage als Sexualstraftäter verurteilt werden kann und soll.....
Bist Du da sicher? Der Katalog der Sexualstraftaten wäre meines Erachtens durchaus durch eine Volksentscheid zu ermitteln.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Ja, ich bin sicher. Es gibt ja bereits derartige Verfahren gegen Jugendliche...
Die kriminalisieren jetzt ganz normale Teenys und haben dafür aber keine Zeit mehr den wirklichen Tätern nachzustellen.
Dann kommt möglicherweise noch diese schwachsinnige Internetsperre dazu und die Pädophilen lachen sich in Fäustchen...


Das per Volksentscheid in D festgelegt wird ob etwas strafbar ist oder nicht wäre mir allerdings sehr neu....
Das per Volksentscheid in D festgelegt wird ob etwas strafbar ist oder nicht wäre mir allerdings sehr neu....
... und ist im Gesetz leider nicht vorgesehen, aber wenn sich parteiübergreifend genügend Bürger dazu finden ließe, wäre so etwas schon (mit sehr grossen Hindernissen) möglich. Vermutlich ist das in Deutschland aber kaum durchführbar.
der bund hat gem. Art 74 I Nr. 1 GG die gesetzgebungskompetenz im strafrecht. auf ebene des bundesgesetzgebers sind aber plebizite ein verstoß gegen das demokratieprinzip.
es wird daher unter keinen umständen eine solchen volksentscheid geben. und ich glaube auch nicht, dass selbst wenn es möglich wäre, es sinnvoll ist.
glaube auch nicht, dass selbst wenn es möglich wäre, es sinnvoll ist.
ich lebe wohl bereits zu lange überwiegend im Ausland, um noch das deutsche Verständnis für Demokratie nachvollziehen zu können.
unsere demokratie ist eben streng representativ ausgerichtet. allerdings gibt es so auch eine ununterbrochene legitimationskette von "unten" nach "oben". somit geht doch alle macht vom volke aus.
was ist denn da nicht demokratisch?
@Lukas187
unsere demokratie ist eben streng representativ ausgerichtet. allerdings gibt es so auch eine ununterbrochene legitimationskette von "unten" nach "oben". somit geht doch alle macht vom volke aus.
was ist denn da nicht demokratisch?
Unter einer "Repräsentativen Demokratie" verstehe ich, dass unsere Volksvertreter politische Sachentscheidungen für uns treffen. So weit, so gut. Die Volksvertreter selbst werden von uns an Hand von Wahllisten gewählt, auf die wir nicht den geringsten Einfluss haben und somit ist das ganze Verfahren nicht mehr demokratisch, denn diese "Volksvertreter" entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk. Wie lautet der böse, aber leider doch vielfach zutreffende Spruch:

Ein Deutscher Abgeordneter ist nur seinem Gewissen unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden (außer an Überweisungen an die Lobbyisten).

Auch kann ich nirgendwo etwas über die Gesetzeskonformität von:
Fraktionszwang, etc., lesen
also ich glaube wir wählen beide auch immer einen direkt kanditaten. deshalb nennt sich das auch "personelle verhältniswahl".

einfluss auf die wahlliste kannst du nehmen, indem du dich politisch angagierts. zumal die entscheidung auch noch sehr kompliziert werden würde, müsste man jeden listenplatzbewerber selbst auswählen.

Interessant ist bei deinem Einwand zu den abgeordneten: sie sind vertreter des GANZEN volkes. ich glaube das wird oft vergessen.
lobbyismus gibt es überall. und ich glaube, bei der lobby der du angehörst, findest du das sicher nur halb so schlimm *zwinker*

fraktionszwang ist verfassungswidrig. davon ist aber fraktionsdisziplin zu unterscheiden. diese ist zulässig.
Es hat auch einen guten Grund, warum es in unserer Verfassung keine plebiszitären Elemente gibt. Siehe Schweiz!
@Lukas187
Das in Deutschland nicht alles und jedes über Volksabstimmungen entschieden werden kann, ist klar.

Unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Kandidatenlisten ist jedoch wegen der meist unpolitischen Vor- und Einstellung der Deutschen nicht umsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Ländern der EU sind die deutschen Parteien u.a. durch die Finanzierung über Wählerstimmen so gestellt, dass sie eine eigene Macht im Staate darstellen, die kaum vom sogenannten Souverän zu beeinflussen ist.

Lobbyismus ist für mich eine legitime Angelegenheit, um eigene Interessen bzw. Interessen einer Gruppe zu wahren und zu verbessern. Gewählte Abgeordnete als Lobbyisten vertreten jedoch nicht das Volk (gewählte Volksvertreter), sondern sind von den Zahlungen ihrer Auftraggeber meist abhängig, auch was ihren Listenplatz angeht.

Das hat für mich nichts mit Demokratie zu tun, das ist nichts als Abzocke unter dem Schirm des Mandates. Wenn ich als kleiner Unternehmer so verfahren würde, wie die Politiker es machen, käme ich wohl aus dem Knast überhaupt nicht mehr raus.
wie jetzt? erst ist es legitim und dann wieder doch nicht?
@Lukas187
wie jetzt? erst ist es legitim und dann wieder doch nicht?
Ich verstehe die Frage nicht.
wir haben soviele Gesetze
und die zu bündeln, die Klarheit herzustellen, wäre eine der vornehmsten Aufgaben der Politik und der Judiskative.

Statt dessen neue Gesetze...

Noch dazu welche von u. U. schlechter handwerklicher Qualität. Eine Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen, weil sie miteinander interagieren (vornehme Umschreibung) darf nicht stattfinden. Wir erleben, das Kinder und Jugendliche immer früher reifer werden, sich die Körper viel früher zur Reife ausbilden. Fakt: Ich lasse mir den Perso zeigen, wenn ich mit einer jungen Frau näher bekannt werden sollte.

Gleichzeitig habe ich Bedenken gegen Gesetze, die Scheinheiligkeit, Denunziantentum und Heuchelei fördern. Gutes Beispiel dafür zum Beispiel das AGG. Riesiges Mißbrauchspotential. Übrigens, ich falle selbst unter den Schutzgedanken dieses Gesetzes als Schwerbehinderter. Aber dennoch finde ich die Auswirkungen des Gesetzes gruselig.

Ein Trend in der Gesetzgebung, der für mich sehr nach Amerikanisierung aussieht.
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