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Forderung aus Arbeitsvertrag als Zivilklage?

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Forderung aus Arbeitsvertrag als Zivilklage?
Mich beschäftigt gerade die Frage, ob man eine Forderung aus einem Arbeitsvertrag bzw. dem daraus resultierenden Vertragsverhältnis auch als Zivilklage vor dem Amtsgericht verhandeln kann statt vor dem Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht ist zwar erstinstanzlich kostenfrei, auch wenn man mit seiner Klage verliert. Allerdings muss man auf der anderen Seite seine eventuellen anwaltlichen Kosten immer selbst tragen (bei Kostenübernahme durch RSV oder Gewerkschaft für einen selbst ja nebensächlich).

Bei einer zivilrechtlichen Klage gibt es dagegen eine Kostenaufteilung, im schlimmsten Fall muss der Unterlegene auch alle notwendigen Kosten der Gegenseite mit tragen. Manchmal kann das ja von Vorteil sein (wenn man z.B. keinen "Kostenträger" auf seiner Seite hat) - zumindest wenn man gewinnt *zwinker*

Wenn es zum Beispiel um Lohnschulden geht, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer noch zu erbringen hat. Oder andere Leistungen, die nicht direkt mit dem allgemeinen Arbeitsrecht zu tun haben, sondern eher mit dem Schuldrecht.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
die ausschließlichen Zuständigkeiten sind abschließend in § 2 Arbeitsgerichts-Gesetz geregelt, also mehr oder weniger alles, was mit einem Arbeitsverhältnis zu tun hat
davon gibt es nur in engen Aunahmefällen Ausnahmen
bzgl. der Kostenaufhebung.... die gilt nur für die Rechtsanwaltskosten ...
die Gerichtskosten werden regelmäßig, wie im Zivilprozess ganz oder anteilig (prozentual) der unterliegenden Prozesspartei zugeschieden

frohe Grüße vom breiten Sessel im Homeoffice (Sofa)
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Dachte ich mir schon.

Schade eigentlich - bezüglich des Gestaltungsspielraumes bei außergerichtlichen Verhandlungen *zwinker*

(Gruß und Dank zurück - vom noch breiteren Sofa im Homeoffice *baeh* )
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
aussergerichtlich kann alles kostenfrei verhandelt werden....
wie erfolgreich das dann ist, steht auf einem anderen Blatt ... bei der Arbeitnehmer-freundlichen Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte sollte das gut bedacht werden ...
die Erfahrung zeigt, dass die Arbeitgeberseite auch aussergerichtlich meist besser vorbereitet in solche Verhandlungen geht, und sei es nur, weil der Chef eines kleineren Unternehmens vergleichbare Fallstellungen schon mehrfach behandelt hat oder ... in einem größeren Unternehmen .. dem Arbeitnehmer ein mehr oder weniger versierter Personale mit all seiner Erfahrung und Professionalität gegenüber sitzt
daher : die durchaus enstgemeinte Anregung, sich für solche Fälle nach einer Rechtsschutzversicherung zu schauen..., die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt das ein sehr eindeutiges Bild
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich kann mich dem nur anschließen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
RSV ist schon klar für den Arbeitnehmer - der eigene Anwalt kostet bei so einem Fall, ggf. noch mit Fahrtkosten, schnell mal um die 1000 Euronen und mehr *g*

Mir ging es bei einer eher darum, vor einem Zivilprozess wenigstens ein wenig das Kostenrisiko mit in die Waagschale werfen zu können. Der Anwalt des AG arbeitet ja eh meist pauschal oder ist sogar angestellt bei einem größeren AG. Das juckt nicht, ob der einen Prozess führen muss oder nicht - ist schließlich das, wofür er eh bezahlt wird.

War auch nur so eine Idee *idee* - manchmal hab ich solche Eingebungen *ggg*

(BTW: Ich kann mich über meine Erfolgsquote vor dem Arbeitsgericht ohnehin nicht beklagen - in der Position als Arbeitnehmer. Allerdings war die Sache meist auch relativ klar)
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Zitat von *****s42:
RSV ist schon klar für den Arbeitnehmer - der eigene Anwalt kostet bei so einem Fall, ggf. noch mit Fahrtkosten, schnell mal um die 1000 Euronen und mehr *g*

Mir ging es bei einer eher darum, vor einem Zivilprozess wenigstens ein wenig das Kostenrisiko mit in die Waagschale werfen zu können. Der Anwalt des AG arbeitet ja eh meist pauschal oder ist sogar angestellt bei einem größeren AG. Das juckt nicht, ob der einen Prozess führen muss oder nicht - ist schließlich das, wofür er eh bezahlt wird.

War auch nur so eine Idee *idee* - manchmal hab ich solche Eingebungen *ggg*

(BTW: Ich kann mich über meine Erfolgsquote vor dem Arbeitsgericht ohnehin nicht beklagen - in der Position als Arbeitnehmer. Allerdings war die Sache meist auch relativ klar)

wenn das reicht.... mit Prozess-, Termins- und der im Arbeitsrecht häufigen Vergleichsgebühr kann das schnell auch schon mal das Doppelte des von Dir genannten Betrags sein.... und das ist dann definitiv mehr als eine 10fache Jahresprämie einer RSV
und das Kostenrisiko ist im normalen Zivilprozess ungleich höher.... man kann da auch mal total verlieren *baeh* und dann zahlt man halt ALLES
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *****ney:
und das Kostenrisiko ist im normalen Zivilprozess ungleich höher.... man kann da auch mal total verlieren *baeh* und dann zahlt man halt ALLES
Wegen des höheren Kostenrisikos hatte ich das ja ins Auge gefasst. Und mit RSV hat man ja selbst keines (OK, vorausgesetzt, die RSV trägt es mit, dass man in einen Zivilprozess geht *zwinker* ).
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