Forderung aus Arbeitsvertrag als Zivilklage?
Mich beschäftigt gerade die Frage, ob man eine Forderung aus einem Arbeitsvertrag bzw. dem daraus resultierenden Vertragsverhältnis auch als Zivilklage vor dem Amtsgericht verhandeln kann statt vor dem Arbeitsgericht.Das Arbeitsgericht ist zwar erstinstanzlich kostenfrei, auch wenn man mit seiner Klage verliert. Allerdings muss man auf der anderen Seite seine eventuellen anwaltlichen Kosten immer selbst tragen (bei Kostenübernahme durch RSV oder Gewerkschaft für einen selbst ja nebensächlich).
Bei einer zivilrechtlichen Klage gibt es dagegen eine Kostenaufteilung, im schlimmsten Fall muss der Unterlegene auch alle notwendigen Kosten der Gegenseite mit tragen. Manchmal kann das ja von Vorteil sein (wenn man z.B. keinen "Kostenträger" auf seiner Seite hat) - zumindest wenn man gewinnt
Wenn es zum Beispiel um Lohnschulden geht, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer noch zu erbringen hat. Oder andere Leistungen, die nicht direkt mit dem allgemeinen Arbeitsrecht zu tun haben, sondern eher mit dem Schuldrecht.