Stornierung von Reisen/Unterkünften auf Grund von Corona
Wie schaut das mit Stornierungen von Reisen und Unterkünften in Zeiten von und kurz vor Corona aus? Speziell, wenn es sich um Ziele in Deutschland und nicht gerade um Pauschalreisen handelt.Der Deutsche Tourismusverband schreibt dazu:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html
Auszug:
1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (» https://www.rki.de/DE/Conten … navirus/Risikobewertung.html), die Bundesregierung hat die Bevölkerung aufgefordert, nicht notwendige soziale Kontakte und Reisen zu unterlassen.
Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gäste können daher kostenlos stornieren. Geleistete Anzahlungen müssten in diesem Fall erstattet werden.
Gastgeber sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden trifft. Allerdings kommt eine Vertragsanpassung in Betracht. Gastgeber sollten versuchen, sich mit ihren Gästen auf eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt zu einigen.
Bei Stornierungen vor dem 17.3.2020 (vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das RKI) hängt die Beantwortung der Frage, ob kostenfrei storniert werden kann, davon ab, wo die Unterkunft bzw. das Reiseziel liegt. Galten dort schon Warnungen bzw. war das Gebiet abgesperrt (z.B. die deutschen Inseln), berechtigt dies den Gast zur kostenlosen Stornierung.
Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (» https://www.rki.de/DE/Conten … navirus/Risikobewertung.html), die Bundesregierung hat die Bevölkerung aufgefordert, nicht notwendige soziale Kontakte und Reisen zu unterlassen.
Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gäste können daher kostenlos stornieren. Geleistete Anzahlungen müssten in diesem Fall erstattet werden.
Gastgeber sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden trifft. Allerdings kommt eine Vertragsanpassung in Betracht. Gastgeber sollten versuchen, sich mit ihren Gästen auf eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt zu einigen.
Bei Stornierungen vor dem 17.3.2020 (vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das RKI) hängt die Beantwortung der Frage, ob kostenfrei storniert werden kann, davon ab, wo die Unterkunft bzw. das Reiseziel liegt. Galten dort schon Warnungen bzw. war das Gebiet abgesperrt (z.B. die deutschen Inseln), berechtigt dies den Gast zur kostenlosen Stornierung.
Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.
Gerade der letzte Punkt scheint mir Rechtlich noch sehr unklar zu sein.
Wie ist Eure Einschätzung dazu und wie sollten sich Kunden/Reisende verhalten?