Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
We ❤️ Ibiza
1259 Mitglieder
zum Thema
Nach Corona-Phase - exzessives Leben und Feiern mit Orgien?47
Nach früheren Pandemien feierten die Menschen angeblich exzessiv und…
zum Thema
2020 - Ein Lächeln gegen Corona-Einsamkeit ツ 35
Corona zwingt uns 2020 viel zu Hause zu bleiben, nicht zu Reisen und…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Stornierung von Reisen/Unterkünften auf Grund von Corona

******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Stornierung von Reisen/Unterkünften auf Grund von Corona
Wie schaut das mit Stornierungen von Reisen und Unterkünften in Zeiten von und kurz vor Corona aus? Speziell, wenn es sich um Ziele in Deutschland und nicht gerade um Pauschalreisen handelt.

Der Deutsche Tourismusverband schreibt dazu:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html

Auszug:
1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (» https://www.rki.de/DE/Conten … navirus/Risikobewertung.html), die Bundesregierung hat die Bevölkerung aufgefordert, nicht notwendige soziale Kontakte und Reisen zu unterlassen.

Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gäste können daher kostenlos stornieren. Geleistete Anzahlungen müssten in diesem Fall erstattet werden.

Gastgeber sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden trifft. Allerdings kommt eine Vertragsanpassung in Betracht. Gastgeber sollten versuchen, sich mit ihren Gästen auf eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt zu einigen.

Bei Stornierungen vor dem 17.3.2020 (vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das RKI) hängt die Beantwortung der Frage, ob kostenfrei storniert werden kann, davon ab, wo die Unterkunft bzw. das Reiseziel liegt. Galten dort schon Warnungen bzw. war das Gebiet abgesperrt (z.B. die deutschen Inseln), berechtigt dies den Gast zur kostenlosen Stornierung.

Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.

Gerade der letzte Punkt scheint mir Rechtlich noch sehr unklar zu sein.

Wie ist Eure Einschätzung dazu und wie sollten sich Kunden/Reisende verhalten?
*******geur Mann
21.798 Beiträge
Klarer Fall.
Reisen, die vor einer amtlichen Reisewarnung vom Kunden storniert wurden, fallen unter "eigenes Risiko" / "eigene Verantwortung".
Der Kunde muss die Stornokosten zahlen und kann nur auf Kulanz hoffen.

Oder wie ist die Frage gemeint?
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Ich bin ja Neu-Camper bzw. wollte es werden. Ich habe keinen der bisher anvisierten Plätze gebucht, aber in vielen Camping-Gruppen bei Facebook las ich, dass die Campingplatzbetreiber versuchen, Anzahlungen für später zu verrechnen.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******geur:
Der Kunde muss die Stornokosten zahlen und kann nur auf Kulanz hoffen.

Oder wie ist die Frage gemeint?
Genau so ist die Frage gemeint und auch ich war bisher der Meinung, das es sich genau so verhält, aber der zitierte Passus, auf der Seite des Deutschen Tourismusverbands hat mich dann doch etwas stutzig gemacht. Manchmal ist man sich nämlich seiner eigenen Einschätzung sehr sicher und wird hinterher doch eines besseren belehrt.

Hier noch einmal der Passus:
Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.

Nach dem lesen und überdenken, kam bei mir dann der Gedanke auf, ob dem wirklich so ist, wie ich das zuerst angenommen habe. Bei einer Forderung von 80% des Preises bei Stornierung, 2 Tage vor Mietung einer FeWo, denke ich erst mal das ist o.k. Wenn die FeWo aber in der Zeit anderweitig vermietet wird, oder gar nicht vermietet werden konnte, sondern geräumt werden musste, so ist dem Vermieter auch kein ganz so großer Schaden entstanden. Aber dazu dienen ja eben die Storno gebühren, um einen entstandenen Schaden ab zu decken. Ich denke das ein Vermieter in solch einem Fall schon Schwierigkeiten haben dürfte einen Schaden von 80% glaubhaft nach zu weisen.
*******geur Mann
21.798 Beiträge
Mir ist seit 20 Jahren kein Fall bekannt, in der ein Gast, der eine Reise von sich aus storniert hat, von uns verlangt hat, darzulegen, ob wir tatsächlich XY% oder XY€ Ausfall haben.

Der Kunde wird über die Höhe der zu zahlende Stornokosten bei der Buchung informiert und akzeptiert diese durch seine Buchung.

EINE Ausnahme allerdings machen WIR:
Wenn der Kunde bei der Stornierung SOFORT einen Ersatzreisenden nennt, der die Reise zu den gleichen Konditionen übernimmt, zahlt er nur eine geringe Gebühr für die Namensänderung.

Glaub mir, wir haben zu Anfang der Coronakrise täglich genau mit diesem Problem zu kämpfen gehabt.
Ganz besonders bei Italienreisenden:
Noch bevor eine Reisewarnung für die noch nicht gesperrten Gebiete herausgegeben wurde, stornierten die Gäste zu Dutzenden.
Sie alle mussten die Stornogebühren zahlen, um diese kamen nur die Gäste herum, die geduldig gewartet hatten.
Die mussten allerdings auch nicht mehr selber stornieren, wir kamen ihnen zuvor und stornierten die Reise von uns aus.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn man es rein formal betrachtet, haben Gast und Vermieter einen Vertrag geschlossen und eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung vereinbart, wenn dafür kein außergewöhnlicher Grund vorliegt, der von beiden Seiten nicht beeinflusst werden kann und die Nutzung des Ferienobjektes unmöglich macht.
Diese vorzeitige Kündigung ist eingetreten - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem dieser "außergewöhnliche Grund" noch nicht bestand.
Damit schuldet der Gast dem Vermieter die vereinbarte Vertragsstrafe. Wenn sich an den Umständen zu einer möglichen Vermietung später etwas ändert, spielt das keine Rolle mehr, da das Vertragsverhältnis ja nicht mehr bestand. Es könnte ja auch sein, dass das Hotel abbrennt - da kann man auch nicht kommen und sagen: "Hey, Sie hätten das Zimmer ja gar nicht mehr an mich vermieten können, weil es abgebrannt ist - also war meine vorzeitige Kündigung überflüssig und ich verlange die Stornogebühr zurück!" *oh2* *zwinker*

Man könnte allenfalls die Höhe der Vertragsstrafe (Stornogebühr) allgemein anfechten.

Demzufolge liegt es hier wirklich nur im Ermessen des Vermieters, ob er hier dem Gast entgegen kommen will.
*******geur Mann
21.798 Beiträge
Du hast es auf den . gebracht!
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Wieder etwas dazu gelernt. Stornogebüren verhalten sich also nicht äquivalent zu einem entgangenem Gewinn z.B. bei der vorzeitigen Ablösung eines Kredits.

Dank an Alle, für die Diskussion!
*******geur Mann
21.798 Beiträge
Richtig.

Und mal so als *klugscheisser*

Wenn wir Stornogebühren für kurzfristig vom Kunden abgesagte Reisen erheben, stecken wir uns als Reiseveranstalter das Geld ja nicht in die eigene Tasche:
Wir müssen ja auch am Urlaubsort beim Hotel, bei Geschäftspartnern vor Ort (Restaurants, Museen, Stadtführer, u.v.m.) Stornogebühren für das leerbleibende Zimmer/den fehlenden Platz zahlen.
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Das gilt ja für jeden in der Kette: Das Hotel muss das Zimmerpersonal trotzdem bezahlen, auch wenn ein Zimmer weniger zu reinigen ist.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********Herz:
Das gilt ja für jeden in der Kette: Das Hotel muss das Zimmerpersonal trotzdem bezahlen, auch wenn ein Zimmer weniger zu reinigen ist.
Nicht nur das - ein Zimmer ist pro Nacht nur ein Mal vermietbar, ist die Nacht vorbei, ist diese Nacht komplett verloren. Man kann die Vermietung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wie man ein Produkt dann eben zwei Wochen später verkaufen kann (es sei denn, es kann bis dahin verderben).

Ein Hotel verkauft praktisch Zeit an einem bestimmten Ort - und ist die Zeit abgelaufen, ist die weg.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****s42:
Nicht nur das - ein Zimmer ist pro Nacht nur ein Mal vermietbar, ist die Nacht vorbei, ist diese Nacht komplett verloren.
Darum ging es eindeutig nicht. Es ging um eine Stornierung um 18:30 Uhr und dann eine Vermietung um 19:00 Uhr an einen anderen Kunden. Da hält sich der Schaden ja in Grenzen *zwinker*

Aber es ist ja soweit schon geklärt. *danke*
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******sky:
Darum ging es eindeutig nicht. Es ging um eine Stornierung um 18:30 Uhr und dann eine Vermietung um 19:00 Uhr an einen anderen Kunden. Da hält sich der Schaden ja in Grenzen *zwinker*
Wenn man die Stornogebühr als "Schadenersatz" deklariert, müsste sie in so einem Fall angepasst werden (dafür müsste der Stornierende aber von der Neuvermietung erfahren - und letztlich auch nur, wenn die Neuvermietung ohne sein Storno nicht möglich gewesen wäre).

Wenn man die Stornogebühr aber als Vertragsstrafe bei Annahmeverzug deklariert ... ? *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.