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Kurzarbeit

******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Kurzarbeit
Wie wird es berechnet? Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr das geht zur Verfügung hat um zur Arbeit zu fahren, weil er durch die gehaltseinbussen kein Geld für Benzin hat.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Der Weg zur Arbeit ist vom Arbeitnehmer geschuldet. Je nachdem, wie die Kurzarbeit beantragt und organisiert wird, sind es weniger Fahrten, bei Kurzarbeit null muss gar nicht gefahren werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuell aufstockende Hilfen zu beantragen.
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Moin,

Berechnung Kurzarbeitergeld siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

zum Fahrgeld/Benzin:

sprich mit deinem Arbeitgeber, vielleicht bietet er ja auch an, mit Öffis zu fahren und zahlt diese ?!
Kommunikation ist das Zauberwort, nicht von der Arbeit fern bleiben.
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Die Berechnung habe ich meiner Tochter so versucht zu erklären:

1. Beispiel:
Kurzarbeit 50% (80 Std./Mon.) =
Arbeitnehmer verdient normalerweise 2.000,- € netto
Arbeitnehmer arbeitet nur noch die Hälfte.
Arbeitgeber zahlt nur noch die Hälfte, sprich 1.000,- €
Das Amt (die Arge) zahlt 60% Kurzarbeitergeld, sprich, sie zahlt die 60% vom Verlust des normalen Lohns, also 600,- €
Der Arbeitnehmer verdient also 1.000,- € + 600,- € = 1.600,- €, er verliert als 400,- €

2. Beispiel:
Kurzarbeit 0% (0 Std./Mon.) =
Arbeitnehmer verdient normalerweise 2.000,- € netto
Arbeitnehmer arbeitet gar nicht mehr
Arbeitgeber zahlt gar nichts mehr
Das Amt zahlt 60% Kurzarbeitergeld, sprich, es zahlt die 60% vom Verlust des normalen Lohns, also 1.200,- €
Der Arbeitnehmer verdient als 1.200,- €, er verliert also 800,- €

Alles dazwischen kann man an Hand dieser Formel ausrechnen.

Kurzarbeitergeld kann NUR der Arbeitgeber bei der Arge beantragen! Nicht der Arbeitnehmer.

******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ion:
Moin,

Berechnung Kurzarbeitergeld siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

zum Fahrgeld/Benzin:

sprich mit deinem Arbeitgeber, vielleicht bietet er ja auch an, mit Öffis zu fahren und zahlt diese ?!
Kommunikation ist das Zauberwort, nicht von der Arbeit fern bleiben.

Ich würde gerne reden, aber ich war gestern in der anderen Außenstelle und habe es heute von der Kollegin erfahren. Ich weiß nicht wieviel ich noch effektiv arbeiten werde und was ich bekomme. Die 60% reichen nicht um die Fixkosten zzgl Benzin und Nahrungsmittel erwähnen wir nicht, zu tragen. Das Fahrgeld ist im Moment eh nur Zucker. Kann da das Arbeitsamt nicht auch was zugeben? Öffentliche Verkehrsmittel bedeuten für mich: 5 Uhr aus dem Haus und um 21.30 zu Hause sein. Bei regulärer Arbeitszeit
*******ion Frau
4.851 Beiträge
Zitat von ******lou:
Zitat von *******ion:
Moin,

Berechnung Kurzarbeitergeld siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

zum Fahrgeld/Benzin:

sprich mit deinem Arbeitgeber, vielleicht bietet er ja auch an, mit Öffis zu fahren und zahlt diese ?!
Kommunikation ist das Zauberwort, nicht von der Arbeit fern bleiben.

Ich würde gerne reden, aber ich war gestern in der anderen Außenstelle und habe es heute von der Kollegin erfahren. Ich weiß nicht wieviel ich noch effektiv arbeiten werde und was ich bekomme. Die 60% reichen nicht um die Fixkosten zzgl Benzin und Nahrungsmittel erwähnen wir nicht, zu tragen. Das Fahrgeld ist im Moment eh nur Zucker. Kann da das Arbeitsamt nicht auch was zugeben? Öffentliche Verkehrsmittel bedeuten für mich: 5 Uhr aus dem Haus und um 21.30 zu Hause sein. Bei regulärer Arbeitszeit

Warum sollte dir das Arbeitsamt Fahrgeld geben ? dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich und du kannst den Arbeitgeber nett fragen, kostet nix.

Ansonsten Aufstockung beantragen.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Kurzarbeit heißt Kurzarbeit, weil die Arbeitszeit reduziert wird, ist bis auf Null möglich. Die bisherigen Arbeitszeiten dürfen dabei nicht erreicht werden. Und, alle Mitarbeiter müssen die Zusatzvereinbarung unterschreiben. Ehe du also nichts unterschrieben hast, ist das alles Spekulation.
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Dann kann ich sagen, ich habe den Anspruch auf volles Gehalt, bis mir der Antrag zur Unterschrift gegeben wird?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ja.
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Ok. Ich bin gespannt
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Der Weg zur Arbeit ist vom Arbeitnehmer geschuldet.


Darf ich fragen wo das zu finden ist...? Habe leider bisher eine solche Information nicht finden können und im Normalfall ist das meines Wissens eine Frage der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ... bin mir da aber nicht sicher
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
§616 BGB, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Vergütung zu leisten, wenn der Arbeitnehmer aus subjektiven Gründen nicht zur Arbeit kommt.
Danke
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe gestern einen minijob von zu Hause angeboten bekommen. Dann wird es wohl einigermaßen klappen
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Also, um bei Kurzarbeit nicht mehr das Benzingeld für die Fahrt zur Arbeit zu haben, müssen ja schon sehr extreme Bedingungen vorliegen.

Ich unterstelle mal den Mindestlohn und rechne dabei vereinfacht mit 7,- € Netto pro Stunde. Man arbeitet normal nur Teilzeit mit 30 Stunden/Woche. Dann hat man Netto bei Minimum 20 Arbeitstagen im Monat 840,- € Netto.

Jetzt unterstelle ich einen Arbeitsweg von 50 km, also 100 km hin und zurück, und ein spritfressendes Auto (alter VW-Bus oder so), dann kommen wir pro Tag auf 15,- € Benzinkosten. Macht im Monat 300,- Euro.

Unter diesen Bedingungen sollte man ohnehin schon zum Amt und Aufstockung beantragen, weil diese mindestens um die 100,- € betragen wird (genaue Höhe hängt letztlich von den Kosten der Unterkunft ab).

Wenn man jetzt natürlich nur noch 2 Stunden Kurzarbeit pro Tag machen muss, verdient man pro Tag nur noch 14,- Netto und verfährt 15,- € Benzin. Macht im Monat 20,-€ minus im Monat Für die anderen 4 Stunden am Tag gibt es Kurzarbeitergeld, das wären am Tag knapp 17,-€, also um die 330,- im Monat. In der Summe gute 300,- für Miete und zum Leben.

So eine Konstellation ist also möglich.

Die Auswege sind:
• nicht die Stunden pro Tag , sondern die Arbeitstage reduzieren (Gespräch mit AG)
• Fahrtkostenzuschuss von AG (Gespräch mit AG)
• Aufstockung beim Amt beantragen (lohnt sich immer, wenn vom Nettolohn nach Abzug von Miete und Pauschale für Fahrt zur Arbeit weniger als 550-600 € im Monat übrig bleiben).
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe spritkosten und Parkgebühren in Höhe von 620€ im Monat. Die Miete und die sonstigen Fixkosten müssen bedient werden
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sorry, aber womit fährst du zur Arbeit und wie weit ist dein täglicher Arbeitsweg.
Und sind das Parkkosten am Arbeitsort oder zu Hause?
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Ich fahre mit meinem Auto ca 80 km je weg zur Arbeit. Sind etwa 160 km pro Tag. Benziner. Ein tank reicht für 4 Tage. Und ich muss in der Stuttgarter Innenstadt parken. Ich habe schon mit dem geringerem parksatz für 4 Stunden gerechnet
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Also, ich komme bei 3500 km im Monat, 7 l/ 100 km und 1,50€/l aufgute 350 € für Sprit. Das heißt, dass du tun 200 € fürs Parken beim Arbeitgeber zahlst?
Sorry, aber da lohnt sich auf ja fast schon, das Auto am Stadtrand zu parken und mit dem Taxi weiter zu fahren *zwinker*

Schon mal wegen einer Dauerparkberechtigung bei der Stadt nachgefragt? Oder über die Nutzung von Öffis für einen Teil der Strecke?

Ich fahre bis Berlin auch ca 80 km. Wenn ich in Berlin einen Job hatte, bin ich immer nur die 10 km bis zum Bahnhof mit dem Auto (oder dem Rad bei schönem Wetter) gefahren und den Rest mit der Bahn. Dauerte nie länger und war deutlich billiger und stressfreier.
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Zitat von ******lou:
Ich habe gestern einen minijob von zu Hause angeboten bekommen. Dann wird es wohl einigermaßen klappen
Eher nicht, wenn ich mich richtig informiert habe:

Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken. Hier muss zwischen zwei Fallkonstellationen unterschieden werden:

  • Der Minijob wird neu aufgenommen

Bei Arbeitnehmern, die in ihrer Hauptbeschäftigung in Kurzarbeit gegangen sind und jetzt bei einer anderen Firma einen Minijob neu aufnehmen, wird der Verdienst aus dem neuen Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld des Arbeitnehmers um den Verdienst aus dem Minijob gekürzt wird.

  • Der Minijob bestand schon vor Beginn der Kurzarbeit in der Hauptbeschäftigung

Bei Arbeitnehmern, die bereits vor der Kurzarbeit einen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausgeübt haben und diesen lediglich fortsetzen, ist die Situation eine andere. Diese Arbeitnehmer können ihren Minijob fortführen, ohne dass es Abzüge beim Kurzarbeitergeld gibt. Die Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld wird nicht um den Verdienst aus dem Minijob gekürzt.

Eine Mindestbeschäftigungszeit im Minijob vor Beginn der Kurzarbeit ist hierbei nicht erforderlich.

  • Ausnahmen für Minijobs in einem systemrelevanten Bereich


Wer in einem systemrelevanten Bereich (z. B. im Gesundheitswesen, Apotheke, Landwirtschaft) während der Kurzarbeit einen Minijob aufnimmt, bei dem wird der Verdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass der aus der Hauptbeschäftigung noch gezahlte Verdienst zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem Verdienst aus dem Minijob das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt. Dies wurde am 23. März 2020 vom Bundeskabinett im Rahmen des milliardenschweren Maßnahmenpakets beschlossen. Noch in dieser Woche soll dies von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Quelle https://blog.minijob-zentral … arbeit-in-zeiten-von-corona/
Und immer gilt:
Nebenjobs müssen meines Wissens nach IMMER mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Zitat von *****s42:
nicht die Stunden pro Tag , sondern die Arbeitstage reduzieren (Gespräch mit AG)
So halten wir das jetzt in unserer Firma.
Statt jeden Tag für vier Stunden in die Firma zu fahren und die gleichen Kosten zu haben wie sonst, hatte ich einen 7-tägigen oder 14-tägigen Wechsel vorgeschlagen.
Das wurde von AN und AG gerne aufgenommen und jetzt arbeiten wir immer zwei Wochen jeweils 8 Std. täglich und haben dann zwei Wochen frei.
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****s42:
Also, ich komme bei 3500 km im Monat, 7 l/ 100 km und 1,50€/l aufgute 350 € für Sprit. Das heißt, dass du tun 200 € fürs Parken beim Arbeitgeber zahlst?
Sorry, aber da lohnt sich auf ja fast schon, das Auto am Stadtrand zu parken und mit dem Taxi weiter zu fahren *zwinker*

Schon mal wegen einer Dauerparkberechtigung bei der Stadt nachgefragt? Oder über die Nutzung von Öffis für einen Teil der Strecke?

Ich fahre bis Berlin auch ca 80 km. Wenn ich in Berlin einen Job hatte, bin ich immer nur die 10 km bis zum Bahnhof mit dem Auto (oder dem Rad bei schönem Wetter) gefahren und den Rest mit der Bahn. Dauerte nie länger und war deutlich billiger und stressfreier.

Ich habe schon geschrieben wie die Bedingungen sind mit den öffentlichen. Habe es versucht, aber es ist zeitlich fast nicht möglich rechtzeitig bei der Arbeit zu sein

Und ich habe auf der Autobahn und im Stadtverkehr leider einen höheren Verbrauch.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Auf der Autobahn kann man den Verbrauch einfach reduzieren - nur noch Tempo 100 statt 130 oder mehr. Der zeitliche Unterschied bei 50 km Autobahnfahrt macht nicht einmal 10 Minuten aus.

Nur so als Tipp *g*

Und zu den Öffentlichen: Ich kenne Stuttgart nicht, aber in einer Großstadt ist eigentlich jeder Ort mit Öffis mindestens so schnell zu erreichen wie mit dem Privatfahrzeug (außer vielleicht mitten in der Nacht, wenn die Straßen leer sind und die Öffis kaum fahren). Man muss mit dem eigenen Auto also nur bis an die Stadtgrenze - und genau das ist mit hohen Parkgebühren in der Innenstadt auch immer so gewollt *zwinker*

Wer also trotzdem "bequem" mit dem Auto bis vor die Haustür in der Stadt fahren will, muss dann da halt ordentlich löhnen. Wer triftige Gründe hat, dennoch das Auto dazu zu nutzen, bekommt in der Regel (natürlich nur, wenn man sich regt) eine Ausnahmegenehmigung, um die Parkgebühren zu sparen.
******lou Frau
3.210 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe das alles Versucht. Das Ticket für die sbahn ist so teuer wie Parkgebühren zahlen. Zusätzlich spare 80 Minuten Zeit

Die Stadt sagt ich habe als Angestellte kein Anrecht auf einen parkausweis. Und die Parkhäuser sind alle voll
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