Sicherheitseinbehalt beim Zahnarzt
Beim Bauen eines Hauses, etc. gibt es lt. VOB die Möglichkeit eines 10%igen Sicherheitseinbehaltes bei nicht erbrachten Leistungen. Ist es theoretisch möglich, eine solche auch bei zahnärztlichen Leistungen zu behalten? Zum Beispiel, wenn eine Leistung, die vom Patienten bezahlt werden müsste, nicht zufriedenstellend (immer noch Schmerzen) vorhanden wäre?
Nehmen wir an, der Patient hätte das bei einem weiteren ZA Besuch bereits mitgeteilt und der ZA hätte gesagt, dass es sich um eine Art Schürfwunde am Zahnhals handle, die einige Zeit zur Regeneration bräuchte....