Expertenwissen versus Laienerfahrung
@**********ker79
Ich kommentiere jetzt einfach mal genauso - hoch lebe die Zitatfunktion des JC:
Offensichtlich sieht die zuständige Staatsanwaltschaft das ganze etwas differenzierter, wenn sie die versuchte Belästigung durch massenhafte falsche Anzeigen, statt mit Ordnungsgeldern lediglich mit Standardschreiben beantwortet.
Es handelt sich nicht um "massenhafte falsche" Anzeigen, sondern um sachlich belegbare Tatbestände unter Beifügung von Belegen und Hinweisen auf §§. Die Ablehnungsschreiben kamen von 3 verschiedenen Staatsanwaltschaften in 3 verschiedenen Fällen aber mit dem gleichen Text.
Ach ja, es ging nicht um Belästigung sondern um Nötigung. Weitere Details hier nicht.
Ich finde das wirklich wichtig, dass Du nach der ersten Einstellung weiter gemacht hast, damit möglichst viele Kapazitäten gebunden werden und möglichst wenig Staatsanwälte für wichtige Fälle zur Verfügung stehen.
In den von mir beschriebenen Fällen habe ich nach der ersten Einstellung NICHT weitergemacht und habe dies hier auch nicht geschrieben.
Wohl aber habe ich mich nicht davon abhalten lassen, in "anderen Fällen" Anzeige zu erstatten. Es hängt immer davon ab, worum es geht ---- eine Anzeige zu machen ist auch eine juristische Art, sich "zu beschweren".
Ein DonQuijote bin ich aber nicht und ein Querulant erst recht nicht.
Der Tatbestand unterscheidet nicht nach dem Geschlecht.
Männer können nach dem deutschen Gesetz Exhibitionisten sein (Sich in der Öffentlichkeit sexuell präsentieren). Frauen nicht.
Oder habe ich da was falsch verstanden ?
Soll also das Mailen von Bildern grundsätzlich anders zu werten sein als das reale Darstellen desselben Inhaltes ? Ich halte diesen Beitrag von @*********uelle für sehr wichtig !
Ein interessanter Aspekt, der hier auch hier in dieser Diskussion Berücksichtigung finden sollte.
Doch, das bringt etwas, weil jeder Sachverhalt einzeln rechtlich gewürdigt und beschieden wird.
Das bezweifle ich - siehe meine obige Erfahrung. Wenn unterschiedliche Fälle in unterschiedlichen Vorgängen an unterschiedlichen Staatsanwaltschaften mit textlich einheitlicher Ablehnung beantwortet werden, sieht das sehr nach "Massenabfertigung" aus.
Übrigens kam einer meiner Fälle damals anschließend vor Gericht. Die Richterin berücksichtigte meine Darlegung entsprechend meiner Sichtweise innerhalb des Verfahrens, um welches es eigentlich ging.
Und das spricht doch sehr dafür, dass die Staatsanwalt sich nur Arbeit vom Hals schaffen wollte, das Gericht dann aber in öffentlicher Verhandlung gezwungen war (und auch dafür bezahlt wird), sich die Sache genauer anzuschauen.
Die Staatsanwaltschaft wird zwar auch dafür bezahlt, aber pauschal und "nach Arbeitszeit" und nicht nach "Arbeit im konkreten Fall".
Anträge mit Fristsetzung sind super, die wandern direkt auf den Querulantenstapel. Gelegentlich wird dafür dann auch mal eine Mißbrauchsgebühr festgesetzt.
Mit wiederholten sinnlosen Anträgen erreicht man nichts, außer völlig überlastete Staatsanwaltschaften noch mehr von wichtiger Arbeit abzuhalten. Da gibt es übrigens keine "Sachbearbeiter", sondern nur Staatsanwälte. Darum kann man auch nicht mal eben welche befristet einstellen
Hier schrieb ich generell von Anträgen an Behörden und gerade nicht an eine Staatsanwaltschaft. Der von mir erwähnte Erfolg bestand nicht in der Festsetzung einer Missbrauchsgebühr, sondern bescherte mir ein Einsehen durch die Sachbearbeiterin bei einem Finanzamt, eine telefonische Verhandlung und Klärung und anschliessend eine Steuererleichterung von ca fünftausend Euro.
Hätte ich die Anträge nicht gestellt, wäre ich "hinten runter gefallen" und hätte blechen müssen.
Fazit: Lieber nerve ich erfolgreich die Behörden als dass ich die Klappe halte.
Und was Deine generelle Einschätzung meiner Person angeht, die Du deutlich vor Dir her trägst. Ich bin ganz bestimmt ein Laie, weil ich eben in Jura nicht ausgebildet bin.
Ich bin aber durch Lebenserfahrung nicht blöder sondern erfahrener geworden. Ich bin immerhin schon 24 Jahre länger als Du auf der Welt und habe mich in dieser Zeit reichlich mit Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten, Finanzämtern und weiteren Institutionen herumgeschlagen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in benachbarten europäischen Ländern.
Nur bei Staatsanwälten hatte ich (überall) noch keinen Erfolg. Ich bekam noch nicht einmal einen Termin - man könnte das auch "Verweigerung des rechtlichen Gehörs" nennen. Das erklärt sicher meine Einschätzung dieser Institutionen.
Dennoch diskutiere ich hier mit. Nicht weil ich müsste, sondern weil es mir überwiegend Spaß macht. Und ich möchte mir diesen auch nicht verderben lassen.
Und noch eine Anmerkung in Anlehnung an die Killerphrase "wer schreit hat Unrecht" - nein, es kann durchaus sein, dass jemand schreit, weil ihm etwas weh tut. Oder weil er gegen Zustände protestiert und anders nicht gehört wird.
Ich halte das Erstatten einer Anzeige auch als eine gerchtfertigte Art des "Schreiens" - auch das Stellen von Anträgen und auch das Unterschreiben von Petitionen. Wie denn sonst wenn nicht so ?
Oder geschieht erst etwas, wenn die Straßen brennen ?