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Interpretation § 184 StGB - Definition Begriff "Schrift"

*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Das kann doch nicht ernsthaft die Begründung sein. Seit Wochen ist das Thema medial präsent Der Joy reagiert, indem er Bilder in CM verpixelt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, nirgendwo.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Auf der persönlichen Pinnwand hat da gerade jemand einen passenden Link gepostet:

https://netzpolitik.org/2020 … fuenf-minuten/#spendenleiste
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Es ist wichtig, den Beitragslink von @*****ess zu scrollen und auch ganz unten zu lesen. Nämlich zu erfahren, dass die meisten Anzeigen zu Verfahren führen, die wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden.

(Geringfügigkeit im Sinne des Vergehens, nicht in Bezug den dargestellten Bildinhaltes natürlich).

Aus eigener Erfahrung mit Staatsanwaltschaften kenne ich das.
Vor ca 10 Jahren habe ich mir mal die Mühe gemacht, eine ganz bestimmte Abmahn-Industrie, welche im Sinne des StGB Nötigung als Geschäftsmodell betreibt und ungerechtfertigte Beträge unter Druckausübung und mit Androhung "empfindlicher Nachteile" einfordert, regelmäßig bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.

Meine Anzeigen wurden allesamt mit Standard-Textvorlagen durch die Staatsanwaltschaften abgewiegelt. In einem Fall erhielt ich sogar durch falsche Kuvertierung den Absage-Brief an einen anderen Bürger, der auch Anzeige erstattet hatte. Ganz offensichtlich sind die staatsanwaltschaftlichen Postversandstellen überlastet und setzen womöglich ungeschulte oder zumindest unaufmerksame Mitarbeiter ein, um sich die Flut von Anzeigen vom Hals zu halten. Die Staatsanwaltschaften müssen reagieren - aber sie haben keine Kapazitäten, wirklich was zu unternehmen.

Laut meiner damaligen Internetrecherche gab es ein oder zwei Fälle, in welchen es zur Verurteilung kam. Mit sehr milden Strafen. Soll man da als Nebenkläger auftreten und auch 30 Euro einklagen, weil man sich von einem solchen Geschäftsmodell genötigt fühlt ? Wie hoch ist denn da der Streitwert, den man als Nebenkläger ansetzen kann ? 30 oder 100 oder 1000 Euro ? Ich fühle mich genötigt - na und ?

Wie hoch kann eine sich gegen sexuelle Übergriffe wehrende Dame ihren "Schaden" beziffern ? Sie hat schlecht geträumt ? Ihr verging der Appetit für die nächsten 3 Stunden ? Na und ?

Unter dem Link, den @*****ess gepostet hat wird von 2 Verurteilungen gesprochen, in welchen die Täter 30 netto-Tagessätze zahlen mussten - es waren da wohl die Wiederholungstäter, denn gleichzeitig wird berichtet, dass Ersttäter, die "gar nicht wissen was sie da tun" oder "Alkohol intus hatten" glimpflich davon kommen.

30 Tagessätze Strafe sind theoretisch ein Netto-Monatsgehalt. Fragt sich nur "von was". Eine Verurteilung ist natürlich abschreckend - aber bei Umsetzungsgrad im Promillebereich ?

Ich bin überzeugt, dass der Sache nur mit "Peinlichkeit" und "Öffentlichkeit" beizukommen ist.

Die Frage ist dann halt, ob eine Dame, die das Dickpic eines Täters an den ganzen Bekanntenkreis weiter sendet mit dem Kommentar "da schaut mal her, was dieser Drecksack da macht", womöglich Ärger kriegt wegen "Verbreitung von Pornografie" - oder genauso "sexuellen Übergriffen" wie der Ursprungstäter auch. Könnte ja eine ihrer Freundinnen sagen "Ich will das weder wissen noch sehen", ich fühle mich belästigt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass trotz "Thema in den Medien" der Weg noch ein weiter ist.
Immerhin ist ein erster wichtiger Schritt getan - dem muss noch mehr folgen !!

Je nach Konstellation - also ob man den Absender überhaupt lokalisieren kann - könnte helfen, ihn bloss zu stellen. Wenn er sein "Dingsda" entblösst, dann bitte öffentlich, damit jeder weiß, wie er so tickt und "Daumen hoch" oder "Daumen runter" geben kann. Vor allem in "seinem Bekanntenkreis".

Meine persönliche Meinung - juristisch nicht abgesichert.



P.S. Sollte sich natürlich herausstellen, dass der Dickpic-Versender der Bigboss der Vereinigten Staaten von sonstwo ist, kann man da vielleicht richtig viel Kohle machen ....
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich hab da einen völlig anderen Blick. Sollten sich mehr, besser noch alle Frauen entschließen, Belästiger wirklich anzuzeigen, wird schon alleine durch die Zahl der Fälle ein Bewusstsein geschaffen, dafür, dass das täglich passiert. Bis vor ein paar Tagen gab es keinen Straftatbestand Upskirting, jetzt gibt es ihn. Zwei Frauen haben per Petition das Thema in die Öffentlichkeit transportiert. Wer mir ein Foto von seinem Schwanz ohne meine Zustimmung schickt, muss damit rechnen, dass das Folgen hat. Und das ist gut so.
*******ben Mann
3.382 Beiträge
Zitat von *****cgn:
Wer mir ein Foto von seinem Schwanz ohne meine Zustimmung schickt, muss damit rechnen, dass das Folgen hat.
Finde ich grundsätzlich gut

Wie ist das dann bei Brüsten oder Yonis?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****cgn:
Ich hab da einen völlig anderen Blick. Sollten sich mehr, besser noch alle Frauen entschließen, Belästiger wirklich anzuzeigen, wird schon alleine durch die Zahl der Fälle ein Bewusstsein geschaffen, dafür, dass das täglich passiert. Bis vor ein paar Tagen gab es keinen Straftatbestand Upskirting, jetzt gibt es ihn.
@*******mcat schreibt ja nicht, dass keine Anzeigen gemacht werden sollen oder dass das "Bagatellen" sind.

Allerdings passiert halt nur sehr selten etwas auf so eine Anzeige. Das Spielchen mit der Nötigung habe ich auch schon durch - wurde bei mir auch lapidar abgewiegelt. Dabei ging es schon um ein paar Hunderter, die da ein dubioser Inkasso-Anwalt für Vodafone eintreiben wollte.¹

Anzeigen allein werden also kaum etwas bringen, und mehr Anzeigen werden vermutlich auch kaum zu mehr Verurteilungen führen, weil dann einfach noch mehr Schreiben über die Einstellung des Verfahrens verschickt werden. Allenfalls wird dafür dann ein neuer Sachbearbeiter eingestellt *zwinker*

An den öffentlichen Pranger kann man diese Leute aber auch kaum stellen, weil sie sich dagegen auch wiederum wehren können (und würden). *schiefguck*

_____________________
¹) für einen Vertrag, von dem Vodafone wegen technischer Probleme selbst zurück getreten ist, wohl aber vergaß, dieses auch der Buchhaltung mitzuteilen. Die haben dann trotz mehrfacher Zusendung des Rücktrittsschreibens Vodafones für fast zwei Jahre die Gebühren für diesen Vertrag bis hin zum Mahnbescheid weiter eintrieben
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
es geht hauptsächlich um die Erwartungshaltung
@*****s42

An den öffentlichen Pranger kann man diese Leute aber auch kaum stellen, weil sie sich dagegen auch wiederum wehren können (und würden).

Ich diskutiere solche Vorgänge außerdem auch auf dem Forum 123-Anwaltssuche und nehme auch andernorts kein Blatt vor dem Mund.

Auf jenem Forum lesen noch mehr Leute mit, die "betreffenden" oft selber. Und da sind auch teilweise Experten darunter bis hin natürlich zu Rechtsanwälten (welche gerne auch ihre Dienste anbieten wollen).

Also - in geeigneter Weise "anprangern" ja - schnell sehr viel davon erhoffen nein.
Und Erwartungen an Staatsanwälte --->>> gegen Null.
Es sei denn, man ein Opfer wie Kachelmann, mit dem man sich vor der Presse groß machen kann - dann gehen auch Staatsanwälte gerne mal "die extra Meile".

Dass sich was ändert erfordert, dass "es weh tut" - der Ruf der Täter muss leiden. Deshalb machen auch Petitionen und Aktionen von verschiedenen Aktivistengruppen (Avaaz, WeMove, ChangeOrg und andere) durchaus Sinn. Bei OXFAM selbst gabs auch mal so einen Sexismus-Skandal. Sogar bei denen - und da ist natürlich dann was passiert.

Ergänzung - ähnlich gelagerte Fälle:

Wenn mich ne Behörde nervt, dann kriegt sie viele "Anträge mit Fristsetzung" von mir.

Meine Erwartungshaltung: Zumindest erreiche ich Zeit, Aufsehen, Nachdenken. Direkte Abhilfe aber eher selten.

Doch in einem Fall aber habe ich einen grandiosen Erfolg erzielt.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Vor ca 10 Jahren habe ich mir mal die Mühe gemacht, eine ganz bestimmte Abmahn-Industrie, welche im Sinne des StGB Nötigung als Geschäftsmodell betreibt und ungerechtfertigte Beträge unter Druckausübung und mit Androhung "empfindlicher Nachteile" einfordert, regelmäßig bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.

Offensichtlich sieht die zuständige Staatsanwaltschaft das ganze etwas differenzierter, wenn sie die versuchte Belästigung durch massenhafte falsche Anzeigen, statt mit Ordnungsgeldern lediglich mit Standardschreiben beantwortet.

Zitat von *******mcat:
Wie hoch ist denn da der Streitwert, den man als Nebenkläger ansetzen kann ?

Einem Nebenkläger kann ggf. ein Schmerzensgeld nach billigem Ermessen zugesprochen werden. Streitwerte spielen im Zivilrecht eine Rolle. Die Nebenklage kann diesbezüglich lediglich eine eigene Vorstellung von der Höhe nennen.

Zitat von *******mcat:
Die Staatsanwaltschaften müssen reagieren - aber sie haben keine Kapazitäten, wirklich was zu unternehmen.

Ich finde das wirklich wichtig, dass Du nach der ersten Einstellung weiter gemacht hast, damit möglichst viele Kapazitäten gebunden werden und möglichst wenig Staatsanwälte für wichtige Fälle zur Verfügung stehen.

Zitat von *******mcat:
30 Tagessätze Strafe sind theoretisch ein Netto-Monatsgehalt. Fragt sich nur "von was".

30 Tagessätze sind auch praktisch ein Nettogehalt. Und zwar vom Nettogehalt des Verurteilten. Das ist eindeutig und auch der Grund, aus dem es Blödsinn ist, wenn nur Beträge genannt werden, wenn über Strafurteile geschrieben wird.

Zitat von *******mcat:

Die Frage ist dann halt, ob eine Dame, die das Dickpic eines Täters an den ganzen Bekanntenkreis weiter sendet mit dem Kommentar "da schaut mal her, was dieser Drecksack da macht", womöglich Ärger kriegt wegen "Verbreitung von Pornografie" - oder genauso "sexuellen Übergriffen" wie der Ursprungstäter auch. Könnte ja eine ihrer Freundinnen sagen "Ich will das weder wissen noch sehen", ich fühle mich belästigt.

Darum sollte man das auch tunlichst unterlassen.

Zitat von *********uelle:
Wie ist das dann bei Brüsten oder Yonis?

Der Tatbestand unterscheidet nicht nach dem Geschlecht.

Zitat von *****s42:
Anzeigen allein werden also kaum etwas bringen, und mehr Anzeigen werden vermutlich auch kaum zu mehr Verurteilungen führen, weil dann einfach noch mehr Schreiben über die Einstellung des Verfahrens verschickt werden. Allenfalls wird dafür dann ein neuer Sachbearbeiter eingestellt

Doch, das bringt etwas, weil jeder Sachverhalt einzeln rechtlich gewürdigt und beschieden wird. Und wenn sich die Täter wiederholen, wird auch nicht dauerhaft mit Einstellungen reagiert. In der Staatsanwaltschaft sammelt keiner die Dickpickanzeigen und stellt die stapelweise ein. Das passiert allenfalls, wenn immer gleiche (falsche) Anzeigen von einer Person kommen.

Zitat von *******mcat:
Und Erwartungen an Staatsanwälte --->>> gegen Null.
Es sei denn, man ein Opfer wie Kachelmann, mit dem man sich vor der Presse groß machen kann - dann gehen auch Staatsanwälte gerne mal "die extra Meile".

Das ist absoluter Unfug. Es läuft zwar sicherlich nicht alles richtig in Deutschland, aber bei der Staatsanwaltschaft wird jeder Sachverhalt unabhängig von den involvierten Personen bewertet. Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist das Einzige, was sich da unterscheidet.

Zitat von *******mcat:

Dass sich was ändert erfordert, dass "es weh tut" - der Ruf der Täter muss leiden.

Das ist übrigens ein großes Problem unseres Rechtsstaates, dass sich immer mehr Laien mit nicht gesicherter Rechtskenntnis herausnehmen, öffentlichkeitswirksam zu proklamieren, was sie für gerecht halten.

Zitat von *******mcat:
Wenn mich ne Behörde nervt, dann kriegt sie viele "Anträge mit Fristsetzung" von mir.

Meine Erwartungshaltung: Zumindest erreiche ich Zeit, Aufsehen, Nachdenken. Direkte Abhilfe aber eher selten.

Anträge mit Fristsetzung sind super, die wandern direkt auf den Querulantenstapel. Gelegentlich wird dafür dann auch mal eine Mißbrauchsgebühr festgesetzt.
Mit wiederholten sinnlosen Anträgen erreicht man nichts, außer völlig überlastete Staatsanwaltschaften noch mehr von wichtiger Arbeit abzuhalten. Da gibt es übrigens keine "Sachbearbeiter", sondern nur Staatsanwälte. Darum kann man auch nicht mal eben welche befristet einstellen.

Zitat von *******mcat:
Ich diskutiere solche Vorgänge außerdem auch auf dem Forum 123-Anwaltssuche und nehme auch andernorts kein Blatt vor dem Mund.

Richtiger macht das die Einschätzung auch nicht unbedingt...

Zum Thema zurück:
Das deutsche Recht bedient sich vieler (un)bestimmter Rechtsbegriffe, um mit möglichst wenig Vorschriften (darin waren wir vor 100 Jahren schonmal besser) möglichst viele Sachverhalte zu erfassen. Darum fällt unter eine Schrift eben nicht nur Text, sondern auch Bild- oder ggf. Digitalerzeugnisse. Der Vorteil dieser Begriffe besteht darin, dass sie sich inhaltlich entwickeln können und damit auch zukünftige Sachverhalte im Wege der Rechtsfortbildung erfasst werden können.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier möchte einmal etwas anmerken, was mir schon öfter auf der Zunge lag:

Wenn "sich immer mehr Laien mit nicht gesicherter Rechtskenntnis herausnehmen, öffentlichkeitswirksam zu proklamieren, was sie für gerecht halten" und sie damit deutlich von dem abweichen, was nach der Meinung von Juristen (ge)Recht ist - sollte man da nicht überdenken, wie praxisbezogen und volksnah unsere Rechtsprechung ist? Immerhin geschieht sie "im Namen des Volkes" ... *oh* *gruebel*

Mal sehen - vielleicht mache ich dazu noch einen eigenen Thread auf ... *zwinker*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Expertenwissen versus Laienerfahrung
@**********ker79

Ich kommentiere jetzt einfach mal genauso - hoch lebe die Zitatfunktion des JC:

Offensichtlich sieht die zuständige Staatsanwaltschaft das ganze etwas differenzierter, wenn sie die versuchte Belästigung durch massenhafte falsche Anzeigen, statt mit Ordnungsgeldern lediglich mit Standardschreiben beantwortet.

Es handelt sich nicht um "massenhafte falsche" Anzeigen, sondern um sachlich belegbare Tatbestände unter Beifügung von Belegen und Hinweisen auf §§. Die Ablehnungsschreiben kamen von 3 verschiedenen Staatsanwaltschaften in 3 verschiedenen Fällen aber mit dem gleichen Text.

Ach ja, es ging nicht um Belästigung sondern um Nötigung. Weitere Details hier nicht.

Ich finde das wirklich wichtig, dass Du nach der ersten Einstellung weiter gemacht hast, damit möglichst viele Kapazitäten gebunden werden und möglichst wenig Staatsanwälte für wichtige Fälle zur Verfügung stehen.

In den von mir beschriebenen Fällen habe ich nach der ersten Einstellung NICHT weitergemacht und habe dies hier auch nicht geschrieben.

Wohl aber habe ich mich nicht davon abhalten lassen, in "anderen Fällen" Anzeige zu erstatten. Es hängt immer davon ab, worum es geht ---- eine Anzeige zu machen ist auch eine juristische Art, sich "zu beschweren".

Ein DonQuijote bin ich aber nicht und ein Querulant erst recht nicht.

Der Tatbestand unterscheidet nicht nach dem Geschlecht.

Männer können nach dem deutschen Gesetz Exhibitionisten sein (Sich in der Öffentlichkeit sexuell präsentieren). Frauen nicht.

Oder habe ich da was falsch verstanden ?

Soll also das Mailen von Bildern grundsätzlich anders zu werten sein als das reale Darstellen desselben Inhaltes ? Ich halte diesen Beitrag von @*********uelle für sehr wichtig !

Ein interessanter Aspekt, der hier auch hier in dieser Diskussion Berücksichtigung finden sollte.

Doch, das bringt etwas, weil jeder Sachverhalt einzeln rechtlich gewürdigt und beschieden wird.

Das bezweifle ich - siehe meine obige Erfahrung. Wenn unterschiedliche Fälle in unterschiedlichen Vorgängen an unterschiedlichen Staatsanwaltschaften mit textlich einheitlicher Ablehnung beantwortet werden, sieht das sehr nach "Massenabfertigung" aus.

Übrigens kam einer meiner Fälle damals anschließend vor Gericht. Die Richterin berücksichtigte meine Darlegung entsprechend meiner Sichtweise innerhalb des Verfahrens, um welches es eigentlich ging.
Und das spricht doch sehr dafür, dass die Staatsanwalt sich nur Arbeit vom Hals schaffen wollte, das Gericht dann aber in öffentlicher Verhandlung gezwungen war (und auch dafür bezahlt wird), sich die Sache genauer anzuschauen.

Die Staatsanwaltschaft wird zwar auch dafür bezahlt, aber pauschal und "nach Arbeitszeit" und nicht nach "Arbeit im konkreten Fall".

Anträge mit Fristsetzung sind super, die wandern direkt auf den Querulantenstapel. Gelegentlich wird dafür dann auch mal eine Mißbrauchsgebühr festgesetzt.
Mit wiederholten sinnlosen Anträgen erreicht man nichts, außer völlig überlastete Staatsanwaltschaften noch mehr von wichtiger Arbeit abzuhalten. Da gibt es übrigens keine "Sachbearbeiter", sondern nur Staatsanwälte. Darum kann man auch nicht mal eben welche befristet einstellen

Hier schrieb ich generell von Anträgen an Behörden und gerade nicht an eine Staatsanwaltschaft. Der von mir erwähnte Erfolg bestand nicht in der Festsetzung einer Missbrauchsgebühr, sondern bescherte mir ein Einsehen durch die Sachbearbeiterin bei einem Finanzamt, eine telefonische Verhandlung und Klärung und anschliessend eine Steuererleichterung von ca fünftausend Euro.

Hätte ich die Anträge nicht gestellt, wäre ich "hinten runter gefallen" und hätte blechen müssen.

Fazit: Lieber nerve ich erfolgreich die Behörden als dass ich die Klappe halte.

Und was Deine generelle Einschätzung meiner Person angeht, die Du deutlich vor Dir her trägst. Ich bin ganz bestimmt ein Laie, weil ich eben in Jura nicht ausgebildet bin.

Ich bin aber durch Lebenserfahrung nicht blöder sondern erfahrener geworden. Ich bin immerhin schon 24 Jahre länger als Du auf der Welt und habe mich in dieser Zeit reichlich mit Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten, Finanzämtern und weiteren Institutionen herumgeschlagen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in benachbarten europäischen Ländern.

Nur bei Staatsanwälten hatte ich (überall) noch keinen Erfolg. Ich bekam noch nicht einmal einen Termin - man könnte das auch "Verweigerung des rechtlichen Gehörs" nennen. Das erklärt sicher meine Einschätzung dieser Institutionen.

Dennoch diskutiere ich hier mit. Nicht weil ich müsste, sondern weil es mir überwiegend Spaß macht. Und ich möchte mir diesen auch nicht verderben lassen.

Und noch eine Anmerkung in Anlehnung an die Killerphrase "wer schreit hat Unrecht" - nein, es kann durchaus sein, dass jemand schreit, weil ihm etwas weh tut. Oder weil er gegen Zustände protestiert und anders nicht gehört wird.

Ich halte das Erstatten einer Anzeige auch als eine gerchtfertigte Art des "Schreiens" - auch das Stellen von Anträgen und auch das Unterschreiben von Petitionen. Wie denn sonst wenn nicht so ?

Oder geschieht erst etwas, wenn die Straßen brennen ?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Und was Deine generelle Einschätzung meiner Person angeht, die Du deutlich vor Dir her trägst. Ich bin ganz bestimmt ein Laie, weil ich eben in Jura nicht ausgebildet bin.

Meine generelle Einschätzung beschränkt sich darauf, dass Du Laie bist und denkst, anekdotische Evidenz hätte was mit Evidenz zu tun.

Zitat von *****s42:
Wenn "sich immer mehr Laien mit nicht gesicherter Rechtskenntnis herausnehmen, öffentlichkeitswirksam zu proklamieren, was sie für gerecht halten" und sie damit deutlich von dem abweichen, was nach der Meinung von Juristen (ge)Recht ist - sollte man da nicht überdenken, wie praxisbezogen und volksnah unsere Rechtsprechung ist? Immerhin geschieht sie "im Namen des Volkes" ... *oh* *gruebel*

Da ist das gleiche Dilemma mit der anekdotischen Evidenz betroffen.
Ziel des Rechts ist es nicht grundsätzlich "Gerechtigkeit" zu schaffen, sondern einen Interessenausgleich herbeizuführen. Das entspricht nicht immer dem Gerechtigkeitsgefühl aller.

Zitat von *******mcat:
Es handelt sich nicht um "massenhafte falsche" Anzeigen, sondern um sachlich belegbare Tatbestände unter Beifügung von Belegen und Hinweisen auf §§.

Rechtsanwendung erschöpft sich nicht darin, Paragraphen zusammen zu suchen, die vermeintlich passen. Ganz offensichtlich passten die Tatsachen eben nicht unter bestimmten Tatbestände. Und zwar so offensichtlich, dass sie keinem Gericht zugeführt werden mussten.

Zitat von *******mcat:

Männer können nach dem deutschen Gesetz Exhibitionisten sein (Sich in der Öffentlichkeit sexuell präsentieren). Frauen nicht.

184 StGB ist etwas anderes als 183 StGB. Die Strafbarkeitslücke ist durch 183a StGB geschlossen.

Zitat von *******mcat:
Das bezweifle ich - siehe meine obige Erfahrung. Wenn unterschiedliche Fälle in unterschiedlichen Vorgängen an unterschiedlichen Staatsanwaltschaften mit textlich einheitlicher Ablehnung beantwortet werden, sieht das sehr nach "Massenabfertigung" aus.

Obige Erfahrung = anekdotische Evidenz. Siehe oben: 100 Prozent anekdotisch, 0 Prozent evident.

Zitat von *******mcat:
Und das spricht doch sehr dafür, dass die Staatsanwalt sich nur Arbeit vom Hals schaffen wollte, das Gericht dann aber in öffentlicher Verhandlung gezwungen war (und auch dafür bezahlt wird), sich die Sache genauer anzuschauen.

Im Gegenteil spricht das doch dafür, dass das System funktioniert.

Zitat von *******mcat:
Die Staatsanwaltschaft wird zwar auch dafür bezahlt, aber pauschal und "nach Arbeitszeit" und nicht nach "Arbeit im konkreten Fall".

Das ist nicht korrekt. Staatsanwälte haben einen sog. Erledigungsschlüssel. Sie werden zwar nicht pro Fall bezahlt, müssen aber eine bestimmte Menge bearbeiten.

Zitat von *******mcat:
Hier schrieb ich generell von Anträgen an Behörden und gerade nicht an eine Staatsanwaltschaft.

Ich auch ;-).

Zitat von *******mcat:
Der von mir erwähnte Erfolg bestand nicht in der Festsetzung einer Missbrauchsgebühr, sondern bescherte mir ein Einsehen durch die Sachbearbeiterin bei einem Finanzamt, eine telefonische Verhandlung und Klärung und anschliessend eine Steuererleichterung von ca fünftausend Euro.

Klingt ebenfalls nach : Das System funktioniert. Dafür gibt es ja Rechtsmittel.

Zitat von *******mcat:
Ich bin immerhin schon 24 Jahre länger als Du auf der Welt und habe mich in dieser Zeit reichlich mit Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten, Finanzämtern und weiteren Institutionen herumgeschlagen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in benachbarten europäischen Ländern.

Und das ersetzt wie ein Studium der Rechtswissenschaften? Seniorität ist keine Qualifikation, die kommt von selbst.

Zitat von *******mcat:
Nur bei Staatsanwälten hatte ich (überall) noch keinen Erfolg. Ich bekam noch nicht einmal einen Termin - man könnte das auch "Verweigerung des rechtlichen Gehörs" nennen. Das erklärt sicher meine Einschätzung dieser Institutionen.

Rechtliches Gehör ist auch ein Rechtsbegriff und hat nichts damit zu tun, dass Dir jemand tatsächlich - also persönlich - zuhören muss. Staatsanwaltschaften haben grundsätzlich keinen Publikumsverkehr.

Zitat von *******mcat:
Dennoch diskutiere ich hier mit. Nicht weil ich müsste, sondern weil es mir überwiegend Spaß macht. Und ich möchte mir diesen auch nicht verderben lassen.

Sollst Du ja auch ruhig. Du musst dann nur auch mit Gegenrede rechnen.
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Nach diesem Ausflug über persönliche Einschätzungen von Staatsanwaltschaften und selbst erlebten Erfolgen und Misserfolgen, "anekdotische Evidenz" (unter Vermeidung von in der Gruppe unerwünschter Beifügung von Tatsachenbelegen realer Verfahren und Vorgängen), die Einschätzung der Lebenserfahrung im Vergleich zu Studienwissen (ich habe übrigens in einem anderen Beruf BEIDES), der Live-Präsentation dessen, was so oft bei juristischen Schriftsätzen als "darüber lässt sich trefflich streiten" bezeichnet wird, und dem Neu-Erlernen, was "Seniorität" bedeutet (den Begriff kannte ich noch nicht), und der gegensätzlichen Einschätzung der Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und deren Effizien, halte ich es nun angebracht, das bisherige im Sinne der TE zusammenzufassen:

Also - von meiner Seite:
a) Vieles ist und bleibt ungewiss und nicht belegt, was die neue Publicity des Themas "Strafbarkeit" von unerwünschtem Versenden von Dickpics bringen wird (analog "upskirts")
b) Es gibt Ansätze, die aktualisierte Rechtssprechung umzusetzen - auch die Abfassung von speziellen Strafanzeigen zu automatisieren, zu erleichtern und viele Anzeigen in kurzer Zeit zu ermöglichen ist ein rein organisatorischer Ansatz
c) Über die Handhabung dieser möglicherweise künftig massenhaft auftretenden Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Staatsanwälte jeden einzelnen Fall zu prüfen haben und das auch tun werden. Es gibt aber ebenfalls Anzeichen dafür, dass sie dies wie in anderen "Massenanzeigen" auch schon praktiziert, auf ein für sie beherrschbares Maß begrenzen werden. Beispielsweise durch standardisierte Massen-Ablehnungen.
d) Die Erfolgsaussichten im Einzelfall sind ungewiss - was die Betroffenen für sich selbst erreichen, ebenso. Was sich überhaupt ändern wird, bleibt abzuwarten. Prognosen aufgrund von Studium der Rechtswissenschaften wie auch aufgrund von Lebenserfahrung widersprechen sich, bzw tragen zur tatsächlichen Lage in der näheren Zukunft überhaupt nichts bei.
e) Es gibt eine Meinung, unbedingt Strafanzeige zu stellen, eil sich ja sonst nix bewegt (wozu eine Klagemöglichkeit, wenn sie nicht genutzt wird). Es gibt darüberhinaus auch eine, bei Ablehnung nicht zu insistieren, um die Staatsanwälte nicht zu verärgern oder von "wichtigeren Dingen" abzuhalten.
f) Meine Meinung ist auf jeden Fall, sich im Einzelfall keine allzu großen Erwartungen zu machen.

Die Spiele mögen beginnen oder auf "neudeutsch": Machen wir einen Feldversuch und die Damen mögen jedes unerwünschte dickpic zur Anzeige bringen und dann wieder berichten.

(Eine ähnliche Situation haben wir auch bei Cyberkriminalität - manche meinen, man brauche erst gar keine Anzeige zu erstatten, andere sagen, doch, um zumindest die Relevanz und das Ausmaß des Geschehens aufzuzeigen).

Gar nichts zu tun halte ich aufgrund meiner Seniorität für "nicht hilfreich".

Vielleicht kommen nun aber auch wieder Meinungen und Beiträge von anderen. Ich möchte mich vorübergehend zurück nehmen und abwarten.

*hutab*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Es gibt darüberhinaus auch eine, bei Ablehnung nicht zu insistieren, um die Staatsanwälte nicht zu verärgern oder von "wichtigeren Dingen" abzuhalten.

Falls Du damit mich meinst, hast Du das fehlinterpretiert. Das bezog sich auf Feldzüge, Behörden zu nerven.
Personen, die sich von ungefragt zugeschickten Bildern andererleuts primärer Geschlechtsorgane bedrängt oder verletzt fühlen, sollen diese Fälle selbstverständlich zur Anzeige bringen. Das sind nämlich "wichtige Dinge".
**********stern Mann
114 Beiträge
Zitat von *****cgn:
Der Joy reagiert, indem er Bilder in CM verpixelt.

Wenn jemand für seinen aktuellen Joyclub-Besuch FSK18-Inhalte aktiviert hat - werden solche Bilder in Clubmails dann auch standardmäßig angezeigt? Oder muss die Empfängerin dies nochmal separat bestätigen?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********stern:
Wenn jemand für seinen aktuellen Joyclub-Besuch FSK18-Inhalte aktiviert hat - werden solche Bilder in Clubmails dann auch standardmäßig angezeigt? Oder muss die Empfängerin dies nochmal separat bestätigen?
Schick doch einfach einer dir bekannten Person ein Dickpic (am besten vorher besprechen *zwinker* ).¹

Danach wisst ihr es. Und vielleicht schreibst du dein Ergebnis dann hier *ja*

_____________________
¹) Nein, es muss kein Dickpic sein - man kann auch ein harmloses Landschaftsbild auf FSK18 setzen.
**********stern Mann
114 Beiträge
danke @*****s42

Ich führe das Thema mal hier fort:
Recht: Unerwünschte FSK18-Inhalte in Clubmails (z.B. Dickpics)

(da ich es etwas weiter betrachten möchte, nicht nur aus strafrechtlicher Sicht *g* )
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