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Zelte bauen oder Steile Zelte oder Höhepunkt im Zelt

Zelte bauen oder Steile Zelte oder Höhepunkt im Zelt
Der Höhepunkt des Jahres nähert sich und wie immer plant die Klasse vor den großen Ferien ein gemeinsames Ereignis. Bei der Idee von Kalle, eine Wanderzelttour zu unternehmen, sind alle „Feuer und Flamme“, insbesondere die 15-jährige Gitta, die sie alle nur „Nimmersatt“ nennen und der ihr seit ca. einem Jahr zugehörige Freund Max gleichen Alters. Die Route ist schnell geplant, genügend Zelte gibt es und somit steht nur noch die Verteilung der Schüler auf die Zelte an. Als der Klassenlehrer „Lax“ die Liste sieht, haben sich Gitta und Max für ein Zelt eingeplant. Mit der Klasse wird ein wenig diskutiert, keiner erhebt Einwände, die Eltern werden gefragt und diese teilen mit, ihnen sei dies alles egal und vom Zelten halten sie so und so nicht viel. Der Lehrer macht sich auch keine weiteren Gedanken. Nun geht die Tour los. Begleitet wird die Truppe von einer Mutter und einem Vater. Jeden Tag wird ein neuer Campingplatz angesteuert. Nach dem obligatorischen Lagerfeuer geht es in die Zelte, wobei Max jeden Abend Zelte baut und Gitta den Lockruf versteht. Nach 5 Monaten kommt heraus, dass Gitta schwanger ist und das Unheil nimmt seinen Lauf. Ursächlich sind nur die Abende mit Max auf der Klassentour.

Nun sind die Eltern von Gitta erbost *uah* und den Klassenlehrer trifft ihr geballter Zorn. Sie erstatten Anzeige gegen den Lehrer, weil er die Kinder in einem Zelt hat schlafen lassen mit dem Vorwurf, er habe die Sexualität Minderjähriger gefördert. Dann kommt die Schulbehörde auf den Lehrer zu und strengt, da es sich um einen Beamten handelt, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel an, den Lehrer zu entlassen. Der Schulrat ist insbesondere deshalb sauer, weil die Eltern von Gitta mittlerweile einen Prozess gegen die Schulbehörde eingeleitet haben mit dem Ziel, sämtliche Unterhaltskosten einschließlich Fortbildungskosten des mittlerweile geborenen Benno als Schadensersatz einzufordern. Lax weiß dies, denn mittlerweile hat auch er die Ankündigung erhalten, Unterhalt zahlen zu müssen. In seiner Not meint er, wenn die Behörde und er schon Unterhalt zahlen müssen, sollten gefälligst auch die beiden Elternteile, die mit auf der Tour waren, zur Kasse gebeten werden. Diesen Hinweis finden wiederum die Eltern der Gitta Klasse und weisen ihren Rechtsanwalt an, im Prozess neben der Schulbehörde und den Lehrer auch die beiden Eltern zu verklagen. Diese verstehen wiederum die Welt nicht mehr, weil den Eltern von Gitta und Max die Übernachtung im Zelt während der Tour völlig egal war. Sie hätten ja das gemeinsame Zelten von Gitta und Max verbieten können, teilten sie der Staatsanwaltschaft mit, die sich mittlerweile auch an sie wandte. Gitta wiederum überlegt, ob sie vielleicht von Lax auch noch Schadensersatz verlangen kann, weil sie ihr für später vorgesehenes Studium mit Sicherheit wegen der Personensorge für Benno mindestens 2 Jahre wird nach hinten verschieben müssen. Also wird sie erst später für ihren eigenen Unterhalt durch eine erlernte Beschäftigung sorgen können.

¿Was wird hier wohl für alle Beteiligten herauskommen? Wird sich der Staatsanwalt noch näher mit Lax und den Eltern beschäftigen? Kommt vielleicht auch noch die Schulbehörde ins Visier der Ermittler? Verliert Lax seinen Beamtenposten oder gibt es nur eine Schelle im Disziplinarverfahren? Bleibt Gitta oder ihre Eltern auf den Unterhaltskosten für Benno sitzen oder wird Lax und/oder die Eltern und/oder die Schulbehörde dafür einzustehen haben?

Egal, wie man es sieht. So jedenfalls kann einem das Leben mit- oder zuspielen ... wenn es auf Klassentour mit Minderjährigen geht.
******nry Mann
750 Beiträge
na herzlichen Glückwunsch!

Ich bin gespannt, wie da die Gerichte entscheiden werden/würden.

Ich hofe für den Lehrer, das er die Angabe der Ellis schriftlich hat, das keiner Einwände hat, das das Paar in EINEM Zelt pennt.

Wie gesagt, spannend ist es alle mal.
*******hen Frau
32.925 Beiträge
JOY-Team 
*gruebel*

Ich weiß grad nicht ob ich lachen soll oder nicht



Aber gut es gibts nichts was es nicht gib t
Ist der Sachverhalt...
...einer Klausur aus dem Staatsexamen entnommen? *rotfl*

Ich bekomme im täglichen Kanzleibetrieb zwar einige Geschichten mit, die das Zeug zu Anekdoten haben, aber das scheint mir doch ein wenig zu weit hergeholt.
Dies ist ...
... das pure Leben und ...

... Studenten würde man mit diesem Sachverhalt sicherlich völlig überfordern.
kleiner scherz oder?
wenn das die praxis wäre,müßten alle fahrten ausfallen.
egal ob bei den pfandfindern,schulausflüge in der jugendherberge usw.
ich weiß noch von der praxis vor ca.15 jahren.da wurde bei minderjährigen in der kaserne 24 uhr bettkontrolle durchgeführt.und wehe man war nicht im eigenen bett.
Oh Oh
Ich halte diesen Fall für absolut real, denn erstens ist Ähnliches schon passiert und zweitens spricht es sehr deutlich für die heutige Gesellschaft.

Lösungsvorschlag: Baby zu Adoption frei geben, Lehrer in die Grundschule versetzen, den Schülern zeigen, wie Kondome benutzt werden können und die Eltern bestrafen, weil es ja egal ist.

Allein die Tatsache, dass hier nur nach den Folgekosten gefragt wird und nicht nach dem Baby, ist schon sehr erschreckend. Ok, das Teil ist produziert, muß nun gehegt und gepflegt werden. Also ist nur die Frage zu klären, ob die Produzenten, oder das Aufsichtspersonal, oder alle zusammen zur Kostendeckung herangezogen werden müssen.

Schade nur, dass Gerichte keine moralischen Urteile fällen dürfen.

Mike
Zum Glück ...
... gestattet die Spruchpraxis regelmäßig keine moralischen Urteile.

Wer sollte ansonsten moralisch über die Urteilenden urteilen. Es wird doch nicht etwa vergessen sein, dass eine Frankfurter Richterin einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitige Scheidung von ihrem Mann marrokkanischer Herkunft mit der Begründung verweigerte, dass die Ausübung des Züchtigungsrechts durch den Mann keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB begründe, weil dies nach dem Koran (Sure 4, 34) so vorgesehen sei.

Manche Rechtstheoretiker vertreten zwar die Ansicht, dass legales und moralisches Verhalten identisch sei. Dann aber dürften Sprüche der Gerichte moralisch nicht kritisierbar sein. So wird es wohl eher zutreffen, dass moralische Vorstellungen erst in Rechtsform gebracht werden müssen, damit sie institutionell durchgesetzt und überwacht werden können. Letztendlich unterliegen aber auch die für die Spruchpraxis notwendigen Gesetze einer moralischen Beurteilung. Wie war dies noch mit § 175 StGB, der homosexuelle Betätigungen unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellte oder dass Frauen nicht eingeräumte Wahlrecht oder die Beschäftigungsmöglichkeit von Frauen, die nur mit Zustimmung des Gatten legal war, oder, oder, oder ...
Caballito
das sagste aber was.......
ich sage mal so.unsere mütter und wir haben für die jungen mädchen viele voraussetzungen geschaffen,die für viele heute normal ansehen.alice schwarzer läßt grüßen.*gg*
viele wissen nichts über die aktive frauenbewegung und die gesetzlichen reglungen der eu!auch deutschland mußte sich irgendwann mal an die gesetze halten.

mit feministischen gruss von der muse*gg*
Ja und...
...nun übertreiben sie es mit dem Feminismus. *gr3*

Eine Familienrichterin darf einem Vater z. B. sagen, dass er am Vatertag keinen Umgang mit seinem Kind brauche. Er könne an diesem Tag auch ohne sein Kind singend und trinkend durch den Wald ziehen; begeht ein Pärchen gemeinsam eine Straftat, wird der Mann in der Regel härter bestraft; grundsätzliches Alleinsorgerecht für die nicht eheliche Mutter, der nicht eheliche Vater bleibt außen vor, wenn sie die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht grundlos verweigert; Schlagwort: Gewalt ist männlich, obwohl jüngste Studien ergeben haben, dass gerade die psychische Gewalt in Beziehungen meistens von Frauen ausgeht und dass immer mehr Mädchen in Straßengangs ihr Unwesen treiben, usw.

Es wird Zeit, dass in der Bundesrepublik die tatsächliche Gleichberechtigung ankommt, so wie z. B. in den skandinavischen Ländern, und der ewige unselige Geschlechterkampf ein Ende hat. *roseschenk*
so sieht es aus.
gleiche rechte gleiche strafen.dafür war ich schon immer.
solange die frauen bis zu 30 % weniger verdienen wird da nix mit der gleichberechtugung.*gg*(oder die damen machen was falsch)
Wenn Frauen...
...wirklich 30 % für gleiche Arbeit weniger verdienen würden, dann wäre das gesetzwidrig. Jedes Arbeitsgericht würde diesem Spuk ein Ende betreiben.

Ja ja, ich weiß, diese Behauptung ging erst kürzlich wieder durch die Medien. Aber wenn man bei dieser Berichterstattung genau hingehört hatte, wurde einem bewusst, dass hier ein Durchschnittsvergleich angestellt worden ist und Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Denn es wurde durchaus dargetan, dass berufstätige Frauen oft geringer qualifiziert sind und deswegen nicht so hoch dotierte Jobs ausüben, während Männer - nicht zuletzt auch weil sie nicht wegen Kindererziehungszeiten ausfallen - die besser bezahlten Jobs ausüben.

Aber es ist bei der Bezahlung völlig gleich, ob Mann oder Frau an der Supermarktkasse sitzt oder wer die Professorenstelle besetzt.
Nur findet man an der Supermarktkasse meistens Frauen, während man sie an den universitären Lehrstühlen meistens wie die Nadel im Heuhaufen suchen muss. Und so kommt es dann zu der Behauptung, dass Frauen noch immer weniger verdienen als Männer.

Aber so langes driften wir von der Thematik dieses Threads ab... *g*
mafloew
das ist ein langesssssssss aufwändiges thema.
würde hier den rahmen sprengen und passt ja jetzt nicht zum thema.
nur eins.du liegst mit deinen punkten die du hier ansprichst nicht richtig.wenn ich es nicht weiß wer dann*gg*
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