Wohnsitz an einer Adresse, an der man nicht wohnen darf
Auch Beamten machen FehlerNehmen wir mal an, man hätte vor Jahren bei einer Gemeindeverwaltung seinen Wohnsitz angemeldet und irgendwann stellt ein Amt fest, dass dort dauerhaftes Wohnen nicht erlaubt ist.
War das vor Jahren dann ein rechtswidriger Verwaltungsakt?
Fällt das unter den Vertrauensschutzt des §48 (3) des VwVfg, so dass:
"die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen hat, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat"?
Der meist genannte Fall für diesen § ist die Rücknahme einer Baugenehmigung.