Richtiges Parken ?
Hallo, es war mal wieder Wochenende und wir haben uns hier über die Vorschriften zum Parken etwas in die Wolle bekommen Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen.
Wir haben ein wenig recherchiert und sind uns nach dem Studium des § 12 Halten und Parken, der StVO, nicht ganz einig.
§ 12 Halten und Parken , kann man hier nachlesen: https://www.stvo.de/strassen … nung/99-12-halten-und-parken
Das Parken ist demnach bis 5m bzw. 8m vor einer Kreuzung Verboten - o.k.
Das Parken auf dem Bürgersteig ist nur bei einer entsprechenden Kennzeichnung (Verkehrszeichen 315-50, -51, -52, -53 Parken auf dem Gehweg) erlaubt. - o.k. Die Breite des Bürgersteiges scheint keine Rolle zu Spielen.
Das Parken an Engstellen ist nicht erlaubt und da fangen dann unsere Verständigungsprobleme an. Wie ist eine Engstelle definiert?
Kleines Beispiel: Eine Straße hat die Gesamtfahrbahnbreite von 5,80 m, Wohngebiet, innerorts und keine Fahrbahnmarkierungen in der Mitte. Rechts parkt nun ein Fahrzeug, sagen wir mal 2,00 m Breit. Dann bleiben nach Adam noch 3,80 m für die Durchfahrt.
• Das würde ja für die Feuerwehr reichen, oder nicht?
• Reicht das auch, wenn gegenüber eine Einfahrt ist?
• In welchem Abstand darf dann auf der anderen Straßenseite geparkt werden, es muss ja eine ordentliche Durchfahrt möglich sein.
• Wie Breit muss eine Straße überhaupt sein, damit man auf ihr Parken darf - 6 m?
• Darf man auf einer Straße mit 4 Fahrstreifen, zwei für jede Richtung, innerorts, auf der rechten Spur parken? Wenn ja, warum ist da eine Fahrbahn und kein Parkstreifen
Noch ein Beispiel: Eine nicht richtig fertiggestellte Straße, Fahrbahn Teer, ohne Markierungen und am Rand etwas verdichteter Schotter und Unkraut, Breite ca. 80 cm, daneben Zaun. Teerdecke gesamte Fahrbahn ca. 3,80 m breit. Alles in allem mehr ein innerörtlicher Feldweg. Darf dort geparkt werden, und zwar so, das kein Fußgänger mehr am geparkten Fahrzeug vorbeikommt, er also vom Schotter auf die Fahrbahn ausweichen muss?
Es gibt da in unseren Augen noch viele Fragen. Vielleicht hat ja einer eine Adresse, bei der man weiteres nachlesen kann. Eventuell gibt es ja auch relevante Urteile zu dem Thema.
Wir sind mal gespannt