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Richtiges Parken ?

******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Richtiges Parken ?
Hallo, es war mal wieder Wochenende und wir haben uns hier über die Vorschriften zum Parken etwas in die Wolle bekommen *lach*
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Wir haben ein wenig recherchiert und sind uns nach dem Studium des § 12 Halten und Parken, der StVO, nicht ganz einig.
§ 12 Halten und Parken , kann man hier nachlesen: https://www.stvo.de/strassen … nung/99-12-halten-und-parken

Das Parken ist demnach bis 5m bzw. 8m vor einer Kreuzung Verboten - o.k.
Das Parken auf dem Bürgersteig ist nur bei einer entsprechenden Kennzeichnung (Verkehrszeichen 315-50, -51, -52, -53 Parken auf dem Gehweg) erlaubt. - o.k. Die Breite des Bürgersteiges scheint keine Rolle zu Spielen.
Das Parken an Engstellen ist nicht erlaubt und da fangen dann unsere Verständigungsprobleme an. Wie ist eine Engstelle definiert?
Kleines Beispiel: Eine Straße hat die Gesamtfahrbahnbreite von 5,80 m, Wohngebiet, innerorts und keine Fahrbahnmarkierungen in der Mitte. Rechts parkt nun ein Fahrzeug, sagen wir mal 2,00 m Breit. Dann bleiben nach Adam noch 3,80 m für die Durchfahrt.
• Das würde ja für die Feuerwehr reichen, oder nicht?
• Reicht das auch, wenn gegenüber eine Einfahrt ist?
• In welchem Abstand darf dann auf der anderen Straßenseite geparkt werden, es muss ja eine ordentliche Durchfahrt möglich sein.
• Wie Breit muss eine Straße überhaupt sein, damit man auf ihr Parken darf - 6 m?
• Darf man auf einer Straße mit 4 Fahrstreifen, zwei für jede Richtung, innerorts, auf der rechten Spur parken? Wenn ja, warum ist da eine Fahrbahn und kein Parkstreifen *gruebel*

Noch ein Beispiel: Eine nicht richtig fertiggestellte Straße, Fahrbahn Teer, ohne Markierungen und am Rand etwas verdichteter Schotter und Unkraut, Breite ca. 80 cm, daneben Zaun. Teerdecke gesamte Fahrbahn ca. 3,80 m breit. Alles in allem mehr ein innerörtlicher Feldweg. Darf dort geparkt werden, und zwar so, das kein Fußgänger mehr am geparkten Fahrzeug vorbeikommt, er also vom Schotter auf die Fahrbahn ausweichen muss?

Es gibt da in unseren Augen noch viele Fragen. Vielleicht hat ja einer eine Adresse, bei der man weiteres nachlesen kann. Eventuell gibt es ja auch relevante Urteile zu dem Thema.

Wir sind mal gespannt *wink*
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Zitat von ******sky:
Reicht das auch, wenn gegenüber eine Einfahrt ist?
Meines Erachtens nach ist das Parken gegenüber Einfahrten nicht erlaubt. *gruebel*
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******geur:
Meines Erachtens nach ist das Parken gegenüber Einfahrten nicht erlaubt.
Scheint es doch zu sein, wenn der normal geübte Fahrer nicht mehr als einmal rangieren muss. Ich habe da gerade etwas zu gelesen.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Ich hatte da auch mal eine Diskussion mit einem Herrn, der meinte ich dürfte nicht in der Parktasche gegenüber, nicht die Fahrbahn, seiner Einfahrt parken, weil seine Frau, mit dem SUV, dann nicht mehr in die 3 m breite Einfahrt käme *lach* Wahr sehr unterhaltsam, ich denke doch eine Parktasche muss immer o.k. sein.
****lch Mann
147 Beiträge
****lch Mann
147 Beiträge
Schöne Fragen!
Ich antworte jetzt in Etappen, weil ich zum dritten Mal beginne 😡
Zur Fahrbahnbreite gibt es mehrer Urteile bzgl. einer Ein- oder Ausfahrt. Zwei- bus dreimal rangieren ist zumutbar. Auch mit einem SUV und geschlechterunabhängig 😉
****lch Mann
147 Beiträge
Zum befestigen oder unbefestigten Seitenstreifen kann man in der Verwaltungsvorschrift zur StVO nachlesen.

http://www.verwaltungsvorsch … und_26012001_S3236420014.htm

Geparkt werden darf dort, wo es nicht verboten ist. Also auch da, wo -i. g. O. - zwei Fahrstreifen vorhanden sind.
Zum letzten Beispiel habe ich eine Meinung 😉 ich suche mal, ob irgendwo etwas dazu steht.
****lch Mann
147 Beiträge
Das hier:
https://verkehrslexikon.de/TexteA/EngerStrTeil01.php

Entspricht dem gesunden Menschenverstand.
Allerdings wird hier nicht auf Fußgänger eingegangen.
Es wird vermutlich Gerichtsurteile aufgrund von Unfällen mit Personenschaden an solchen Stellen geben.
****lch Mann
147 Beiträge
Bei 3,80 m Fahrbahnbreite dürfte das geparkte Fahrzeug gerade mal 0,75 m breit sein. Reicht das für einen Smart? 🧐😉
Demnach muss eine Fahrbahn, auf der geparkt werden soll so breit sein, dass neben dem geparkten Fahrzeug eine Breite von mindestens 3,05 m für die Durchfahrt übrig bleibt. Hängt somit vom geparkten Fahrzeug ab. Bei einem Leo II ..... 😉


Bei zwei Fahrstreifen für jede Richtung darf innerorts auf dem jeweils rechten geparkt werden.
Er wird deshalb kein Parkstreifen, weil man dann eben „nur“ parken und ihn nicht zum durchgängigen Befahren nutzen dürfte.

Noch Fragen - Hauser? ☺️😉
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
*danke* Kienzle

Ich werde mir noch ein paar Fragen überlegen. Bei der Antwortgeschwindigkeit war das Rätsel zu leicht *lach*
****lch Mann
147 Beiträge
Nur zu ☺️ Immer wieder gerne.
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Naja @******sky

Ich stolpere jetzt doch über deinen Satz:"....wenn das Rätsel zu leicht war..."
Ich will dir/euch weiland nicht zu nahe treten, aber ich dachte diese Gruppe diskutiert Fragen zum Recht und ist kein heiteres Rätselraten gemäß unserem altehrwürdigen und leider verstorbenen Spielleiter Robert Lemke mit seiner berühmten Dienstagsfrage:"Welches Schweinderl hätten's denn gerne"?

Der Paragraf 12, "Halten und Parken" fußt auf den Beinen der StVO.
Diesbezüglich gibt es aber auch beispielsweise den Paragraf 315c, im StGb - grob verkehrswidrig und rücksichtslos.
Dort sind juristisch die sogenannten "7 Todsünden" der Autofahrer verankert.

Bei Betrachtung desselben, mit entsprechend juristischen Kenntnissen, leuchtet vieles ganz plötzlich nicht nur im Lichtstrahl einer Taschenlampe, sondern im Flutlicht eines Sportstadions.

Wundert mich ja, dass dieser Querverweis auf den 315c aus der Gemeinde der lieben Rechtsfreunde, oder die es sein möchten, noch nicht angeschnitten wurde.

33 Jahre Uniformträger in diesem Staat:
Da verwundert dich nichts mehr.

Viele Grüße in diese illustre Runde.

"Wir sind ja nicht die Besten, aber mit Abstand die Lustigsten.
♥️ lichst euer Chaos *koenig* *polizei*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
.... und hat dich erstmal einer abschleppen lassen, gibts vorab Ärger und Kosten und anschliessend nochmal Ärger.

Beispiel: Wegen des Kotflügels eines VW-Käfers, der um wenige Zentimeter in eine Parkverbotszone hineinragte, als ich damals vor Jahrzehnten zusammen mit ner Bekannten des nächtens im Kino war, wurde der Wagen durch die gerade am Ende der Straße gelegenen Polizeiwache als "verkehrswidrig geparkt mit Behinderung" eingestuft und sofort abgeschleppt. Nach dem Kinogang hatten wir dann noch ne nächtliche Taxifahrt zu dem Platz, wo die Autos deponiert wurden. Die Wache war ja rund um die Uhr besetzt und wir erhielten sofort Auskunft über die Adresse.

Dann ein Herumtelefonieren über Telefonzellen (Handies gabs damals noch nicht), bis der Platzbetreiber endlich auftauchte - es war inzwischen Mitternacht durch.

Mitten im Gebell von dessen Hunde dann gegen Cash den Wagen endlich wieder frei - und weil wir dafür ne Stunde im strömenden Regen standen auch noch einen ordentlichen Schnupfen in der Folge. Der nächtliche Glühwein und das heiße Bad haben das nicht verhindern können.

Neuzeit: Kürzlich kostete mich ein "2-Euro-Leichtsinn" im Ausland 70 Euro.

Von daher werde ich als Autofahrer mit "Parkierungsabsicht" von Jahr zu Jahr vorsichtiger. Lieber nochmal um den Block, als zu Fuss nach Hause.

Allzeit gute Fahrt - good luck.
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ng50:
Ich stolpere jetzt doch über deinen Satz:"....wenn das Rätsel zu leicht war..."

Wir meinen unsere Fragestellungen immer ganz ernst, rätseln aber manches Mal doch sehr rum in unserem Dschungel der Gesetze. Von daher ist es auch immer ein "Ratespiel" für uns, ob wir die richtigen Gesetze gefunden haben und auch richtig ausgelegt und angewendet haben. Darum geht es hier doch oft, bei den theoretischen Fragen.

Eine Anekdote zum Thema:
Heute war in unserer Straße ein netter Polizist und hat den Anwohnern erklärt, dass sie nicht auf dem Bürgersteig parken dürfen. Auch dann nicht, wenn der Fahrer des Müllwagens sie darum bittet, damit er besser durch die Straße kommt *lach* Einige werden jetzt sicher schon einmal Außenspiegel auf Vorrat kaufen *rotfl* Das Parken auf dem Gehweg sollte ja eigentlich schon 100 Euro und einen Punkt geben. Hatten die Anwohner mal wieder Glück.
Wir haben nie auf dem Gehweg geparkt, hätten es aber besser mal gemacht. Das Ergebnis war dreimal Fahrerflucht in 2 Jahren und 6500 Euro Schaden. Dafür kann man oft falsch parken *heul* Wird jetzt sehr eng in unserer Straße, denn die Motorräder kommen jetzt auch ganz korekt auf die Straße und nicht auf den Gehweg *lach* Wird sicher witzig, wenn rauskommt, wer die Ordnungshüter gerufen hat. Mit dem wollte ich nicht tauschen. Wir waren es jedenfalls nicht.

Vielen Dank für die Infos, wir passen beim Parken jetzt sicher viel besser auf und konnten den Nachbarn heute auch schon etwas erklären: Gehwegparkverbot und Parkverbot 5 m vor der Kreuzung und 3,05m Durchfahrt muß sein. Die SUVs können jetzt gar nicht mehr in der Straße Parken *lol* schade, die füllten sonst 50% vom Bürgersteig aus.
****lch Mann
147 Beiträge
Naja @*******ng50 😉
vielleicht kannst du erläutern, in welchem Zusammenhang du 315c StGB mit 12 StVO siehst?
Allenfalls ein unzureichend kenntlich gemachtes haltendes Fahrzeug.
Darauf zielte der TE jedoch nicht ab. 😊
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
@****lch
Ganz einfach!
-ohne Panne das halten auf Bundesautobahnen oder ausserhalb geschlossener Ortschaften, autobahnähnlich ausgebauten Bundes- und Landstraßen mit mindestens zwei Richtungsfahrstreifen in jede Richtung, in scharfen Kurven -ausserhalb - auf Bahnübergängen - JA, solche Vollhorste gibt es... etc...
Exklusiv für dich suche ich noch mehr raus.
Auch ein ehemaliger PHK kann nicht alles wissen, aber er weiß wo es steht.

Was meinst du, wo die vielen Verkehrsfunkdurchsagen im Radio "Achtung, Personen auf der Fahrbahn" denn herkommen?
Während meiner Zeit bei der "Gradausbolizei" - das ist der liebevolle Nick der Stadtsheriffs zu den Autobahnern, den wir Highwaypolicer fahren nun mal "nur" gradaus.." - habe ich schon erwischt, bei Notrufen, wenn Papi seinem kleinen Freund mal die weite Welt zeigen will, und sich auf dem Standstreifen mal eben über die Schutzplanke entleert und Mami und Kinder sich mal kurz die Beine vertreten.....

Der 12er in der StVO sagt
"Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt!"

Auf der Autobahn ist das aber kein Kinderfasching, sondern ein unter Umständen tödliches Unterfangen.

Soviel zunächst von eurem Chaos *koenig* *polizei*
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Ich glaube, ich sollte mir mal wieder die komplette StVO als Nachtlektüre reinziehen.
Scheint spannend und informativ zu werden.
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
--- oder nen Satz aktuelle Führerschein-Prüfungsfragen besorgen und testweise ausfüllen. Könnte erhellende Eingebungen bringen, was man seit der eigenen Führerscheinprüfung vor Jahrzehnten so alles vergessen (verdrängt) hat oder was sich alles geändert hat in den letzten Jahren.

Dann hat sich die Joy-Mitgliedschaft mal wieder gelohnt - was man hier so an Impulsen bekommt.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Apropos Führerscheinprüfung:

Meine sind auch schon eine Weile her, aber an eine Frage erinnere ich mich immer noch sehr gut:
"Sie kommen an eine Unfallstelle mit offenbar verletzten Personen - was machen Sie (in der angegebenen Reihenfolge)?"
A) Anhalten, Unfallstelle sichern, Notruf absetzen
B) Unfallstelle sichern, Notruf absetzen, ggf. Erste Hilfe leisten
C) Anhalten, Unfallstelle sichern, Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten, ggf. Vorbeileitung anderer KfZ organisieren
D) Anhalten, Unfallstelle sichern, Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten
E) Anhalten, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen

Bin mal gespannt - meine Antwort war damals falsch (weil ich nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten, sondern nach dem gesunden Menschenverstand geantwortet habe - schließlich hatte ich schon etliche Jahren den Lappen für große Zweiräder *zwinker* ).

BTW: Das B) falsch ist, ist ja offensichtlich. Bei E) ebenso *ggg*
Wobei man über den Notruf auch noch diskutieren könnte - es steht ja nicht da, dass man als erster und/oder einziger an der Unfallstelle ist. *zwinker* Aber er ist ja in jeder Antwort enthalten.
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Der gesunde Menschenverstand rätmeiner Meinung nach zu D) - dass man erst anhält bevor man Notruf absetzt d.h. das Mobiltelefon nicht beim Fahren benutzt (das ist rechtlich wichtig in Prüfungen); dass man weitere Unfälle verhindert besagt, dass man noch mehr Schaden verhindert (das ist aus juristischer Sicht wichtig), wenngleich etwas "gnadenlos" gegenüber den bereits vorhandenen Opfern.

Also - um die Prüfung zu bestehen, rät der "gesunde Menschenverstand zu D).

In der Realität würde ich Warnblinklicht einschalten, Blick in den Rückspiegel werfen ob ich schnell anhalten kann ohne mich selbst zu gefährden, Warnweste anziehen, Warnschild aufstellen als erste Sicherungsmaßnahme, hinter die Leitplanke verschwinden zum Telefonieren, vorher mindestens einen Blick werfen, wie schwer die verletzt sind und wie viele, dann Notruf absetzen mit konkreten Angaben - also bei 1 Opfer genügt ein Krankenwagen, bei dreien könnte die Leitstelle mehrere senden, Unfallstelle weiter sichern wenn ich mehr Sicherungsmaterial dabei habe (weitere Warndreiecke, man sollte mehrere haben, aufstellbare mobile Blinklichter) wenn die Verletzten nicht unmittelbar vor dem Tod stehen - anderenfalls versuchen, durch Erste Hilfe sofort Leben zu retten.

Übrigens laufen Multiple Choice Fragen beim Bund ähnlich ab - in all diesen Abwägungen wird abgefragt, ob man juristische Vorgaben verstanden hat und nicht, ob man logisch oder menschlich handelt. Und es wird immer geschaut, ob man die Gemeinschaft vor den Einzelnen stellt.

Ich habe in allen meinen vielen Prüfungen in meinem ganzen Leben zwar immer bestanden, habe aber nie die Höchstpunktzahl erreicht, weil ich das Beamtendenken schlichtweg nicht akzeptieren konnten. Oft habe ich später in der Literatur gefunden, dass ich Recht gehabt hätte, dass dieses Wissen aber nicht in solchen Multiple Choice-Tests enthalten ist. Einmal habe ich angekreuzt, dass ich Kaffee und Tee zu den Drogen zähle (Koffein). Wissenschaftlich ist das richtig - für die Prüfung war das natürlich falsch. Bestanden aber eben nur mit Note Zwei.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich muss dazu sagen - die Prüfung ist schon Jahrzehnte her. Warnwesten gab es für Bauarbeiter, nicht für Autofahrer :D. Heute würde der Punkt sicher mit dabei stehen und wichtig sein *ja*

Hinter der Leitplanke verschwinden wäre für mich schon ein Ausschlusskriterium bei so einem Multiple-Choice-Test - was macht man, wenn keine Leitplanke da ist? *zwinker*

Und man kann vielleicht noch darüber diskutieren, ob man zuerst die Unfallstelle sichert oder zuerst den Notruf absetzt. Würde ich heute von der konkreten Situation abhängig machen.
Damals waren Mobiltelefone noch sehr, sehr selten *zwinker* - da ging die Sicherung der Unfallstelle vor (Warnblinklicht, Warndreieck, ggf. Posten auf der Fahrbahn, wenn ausreichend Helfer da sind). Da hieß Notruf: Schicke einen Passanten/Fahrer in den nächsten Ort ... *g* Oder stoppe einen Fernfahrer, die hatten in der Regel CB-Funk an Bord.
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Sehr richtig, würde nun Andre Heller in seiner "Exzellentien-Prüfung" anmerken (das ist ein Test, wo die Exzellenz dumm und falsch antwortet und man dann belegen muss, warum dero Hohheit trotzdem Recht hat).

Also - man sollte immer ein Stückchen Leitplanke dabei haben. Für alle Fälle. Paßt in fast jeden Kofferraum.

Eventuell auch beim Ausschmücken des Platzes verwendbar, an dem man eigentlich nicht parken darf, aber trotzdem will.

Btw - ich hatte mal einen Anlasserdefekt auf einer Dienstreise direkt vor dem Hotel - der Wagen schaffte es gerade auf den Parkplatz, an welchem ab dem nächsten Morgen ein zeitlich befristetets Parkverbot galt.

Ich legte ein Schild hinter die Winschutzscheibe, dass der Wagen defekt sei und nachmittags vom ADAC abgeschleppt würde, sobald ich zurück sei vom unverschiebbaren Kundentermin (mit Taxi).

Hat nix geholfen, ich bekam trotzdem ein Knöllchen.

Soviel noch zum ursprünglichen Thema "Richtiges Parken".

Und um den Anschluss an den Humor nicht zu verlieren, den man sich im heutigen Straßenverkehr und in der Juristerei nicht nehmen lassen darf:

Ich kenne einen, der hat Baustellenhütchen (diese weiß-rot-gestreiften Kegel) im Kofferraum. Für die "erweiterte Absicherung" einer etwaigen Unfallstelle - kein schlechter Gedanke.

Mir kommt soeben die Idee, die auch gezielt bei der Schaffung eines "sicheren Parkraumes" zu verwenden. Vielleicht merkts ja keiner, dass man die selber hingestellt hat ..... *nase*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Warum nicht gleich ein eigenes Parkplatzschild, dass man über das Parkverbotsschild hängt? *ggg*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
@*****s42 - gute Idee *top* , kann man das irgendwo downloaden für den 3D-Drucker *smile*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
*achtung*
Kinners - nicht nachmachen!
Juristen - das war keine Aufforderung zu einer Straftat! *zwinker*

Hier albern nur ein paar ältere Männer ein wenig rum *ggg*
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