„Betten müssen standsicher und ausreichend belastbar sein (DIN EN 1725).
Wie fast alles ist in Deutschland, ist auch das Bett in eine Norm gehalten und werden bei Hotelanlagen von den Behörden abgenommen und zyklisch geprüft.
Die Belastbarkeit des Bettgestells / Lattenrostes wird nach der verlinkten Güte- und Prüfbestimmungen mit einer senkrecht wirkenden Kraft von 500 N (entspricht etwa dem Gewicht von 50 kg) mit 4 Lastwechseln pro Minute geprüft. Das ist nun nicht gerade sehr viel
Was heißt denn nun "ausreichend belastbar"? Dass es einen sanft hüpfenden Jungen mit 50 kg Gewicht aushält?
Zitat von **********ker79:
„Paragraph 1 AGG schützt keine Ungleichbehandlung aufgrund des Gewichts. Allenfalls, wenn das starke Übergewicht in dem Fall eine Behinderung darstellen würde.
Paragraph 20 Abs. 1 Nr. 1 AGG erlaubt daneben ausdrücklich Benachteiligungen, wenn diese zur Verhütung von Schäden sachlich gerechtfertigt sind.
Damit ist ja die juristische Seite, ob das erlaubt ist, geklärt
Es dient ja der Verhütung von Schäden - sowohl an der Einrichtung als auch (in Folge) an der Person selbst (oder nachfolgenden Gästen).
Natürlich würde es Sinn machen, in der heutigen Zeit darauf bereits in den AGB oder der Zimmerbeschreibung hinziweisen. Habe ich so aber bisher noch nie gesehen. Denn jeder Hotelier sollte davon ausgehen, dass ein Gast sich vor der Buchung auch informiert hat, was er da bucht.
Wenn aber der Gastgeber im Vorfeld nicht darauf hingewiesen hat, und der Gast auch nicht vor der Anreise nachfragt bzw. auf sein deutliches Übergewicht aufmerksam macht - und dann erst bei der Anreise abgewiesen wird - Wer trägt dann den Schaden des Gastes, der ihm aufgrund der Verweigerung der Beherbergung eventuell entsteht?
Muss ein Hotelier im Vorfeld so etwas mit beachten?
In Krankenhäusern ist das Problem deutlich größer, weil die aufnehmen müssen und Betten für gewisse Gewichte und Volumina nicht geplant sind. Särge übrigens auch nicht.
Krankenhäuser rüsten auch entsprechend auf. In unserem KH wurden vor ca. 10 Jahren neue OP-Tische installiert, die bis 300 kg belastbar sind (die müssen ja auch noch beweglich sein, um den Patienten in die für die OP günstige Position zu bugsieren und so zu halten).
Aber kann man einer kleinen Pension zumuten, nur deshalb die formschönen vorhandenen Möbel durch klobige Schwergewichte zu ersetzen, die dann ebensolche menschlichen aushalten?