Also, was hier geschrieben wurde passte ja nicht immer so ganz zur Frage
Meines Erachtens scheidet beim online-stellen eine strafrechtliche Verantwortlchkeit fast immer aus:
Dies vor allem, weil derjenige der es online stellt davon ausgeht, dass nur solche Leute so etwas tun, bei denen der "Knotende" und der oder die "Verknotete" dies einvernehmlich tun, also mit einer Einwilligung bzw. einem Einverständnis. Einfach gesagt: Ich will, dass nur diejenigen meine Anleitung benutzen, die dies einvernehmlich tun. Damit fehlt der strafrechtliche Vorsatz im Sinne von §16 StGB.
Was aber, wenn jemand die Anleitung benutzt um eine Dame oder einen Herren zu schädigen? Dann fehlt mir der Vorsatz zur Beihilfe, Anstiftung bzw. Mittäterschaft. Ich kann dann nicht bestraft werden. Schwierig wird es, wenn jemand sagt, erst weil er meine Anleitung hatte, konnte er etwas bestimmtes tun! Und dann hängt es von der Interpretation der Strafverfolgungsbehörde ab. Einigen werden sagen: Das hast du bewusst in Kauf genommen, die anderen: Das wollte derjenige der die Anleitung gab nicht bezwecken, und stellen das Verfahren - wenn es denn überhaupt eines gibt- gleich wieder ein (Wohl nach §170 II StPO). Sollte dennoch ein durchgeknallter Staatsanwalt meinen, es sei hier eine Strafbarkeit zu bejahen, wird wohl kaum ein Richter dieses Landes dem zustimmen. Denn dann kommt nämlich das Problem, der sog. straffreien Vorbereitungshandlung bzw. des Vergleiches mit einem Roman, in dem Mordmethoden geschildert werden, etc.
Die einzigen Fälle in denen man das anders sieht, ist bei Bombenbauanleitungen, da sagen wohl die meisten Fachleute, dass derjenige, der den Plan online stellt, auch will, dass eine Bombe gebaut und verwendet wird, aber der hat ja Vorsatz.
Also: Ich glaube kaum, dass man deswegen bestraft werden kann bzw. überbaupt eine Staatsanwaltschaft tätig wird.
PS: Im Einzelfall kann es immer andere - falsche- Ergebnisse geben, ein paar klarstellende Worte bei einer solchen Anleitung (Nur zum Einvernehmlichen Spielen online gestellt) sind sicherlich deshalb sehr von Vorteil, man dokumentiert nämlich seinen Willen.