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Bereitstellen von Bondage-Anleitungen zulässig?

in etwa so!
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
nur kurz...
...weil habe keine Zeit und mein Stundenhonorar können sicher ncith viele hier zahlen... ;o)

Also wenn ich eine Anleitung ins Netz stelle, bei der ich z.B. dem ich theoretisch etwas betrachte und das slebst noch nicht verwerflich ist, sehe ich kein Problem. Bezwecke ich aber z.B. mit einer Anleitung eine bestimmte Straftat und mir ist das auch voll bewusst, dann bin ich dafür auch strafrechtlich in Haftung (Anstiftung/Beihilfe, in bestimmten Fällen sogar Mittäterschaft). Sage ich z.B. man könnte Politiker Xyz am besten an dieser Straßenkreuzung auflauern, weil da geht er immer mit seinem Hund ohne Bodyguards spatzieren und der müsste auch mal sowieso aus dem Verkehr gezogen werden, dann hätte ic ein arges Problem, wenn da wirklich das passiert. Und will ich eine Anleitung geben, wie ich z.B. eine Frau vergewaltigen kann und welche K.O.-Tropfen am besten wirken und ich meine Spuren verwische, habe ich (whl berechtigt) auch ein Problem, wenn jemand das nachmacht. Nur wenn ich aber lediglich in BDSM-Bezug eine Siete gestalte, die auf Basis übereinstimmender Handlungen legal stattfinden, dann ist das kein Problem. Denn ich will ja keine Anleitung geben, dass das anderweitig missbraucht wird (Schwerpunkt: mein "will nicht" - kein Vorsatz).

So, dann werde ich mal weiterlesen. Aber schreiben kann ich nicht mehr so viel. Und sorry für die Tippfehler - mein Sekretariat weigert sich, meine diktierten Forumsbeiträge zu tippen. ;o) Schönes WE!
rope4ever
ich sage dazu nur:
wie es der apotheker sagt:
zu risiken und nebenwirkungen...fragen Sie ihren arzt oder apotheker..

und mein lieber,so sieht es in dieser branche auch aus.
weise immer darauf hin,daß dies erfahrungen sind aber ....es auch zu unfällen kommen könnte.

aber mal ehrlich.ich frage ja auch nicht jemanden der mir gefällt ob ich ihnen küssen darf aber er mit den folgen rechnen muß.haaaaaa haaaaaaaaaaa

wenn du noch mehr auskünfte in diesen bereich haben möchtest dann lese mal die beiträge im bereich sm.
Ich
*******itch
13.518 Beiträge
Als ich gerade die Beanchrichtigung zu diesem Thread bekam, war die Werbung am Rande witzigerweise für ein Buch eines gewissen Matthias Grimme mit dem Titel "Anleitung zum erotischen Fesseln" ...

Scheint man also sogar versenden zu dürfen, was mit Pornos nicht erlaubt ist...


PS: im Joy scheint man sich der Rechtslage auch sicher genug zu sein...
http://www.joyclub.de/ratgeber/bondage/camel_bondage.html
**********tlich Mann
447 Beiträge
Also, was hier geschrieben wurde passte ja nicht immer so ganz zur Frage *zwinker*


Meines Erachtens scheidet beim online-stellen eine strafrechtliche Verantwortlchkeit fast immer aus:

Dies vor allem, weil derjenige der es online stellt davon ausgeht, dass nur solche Leute so etwas tun, bei denen der "Knotende" und der oder die "Verknotete" dies einvernehmlich tun, also mit einer Einwilligung bzw. einem Einverständnis. Einfach gesagt: Ich will, dass nur diejenigen meine Anleitung benutzen, die dies einvernehmlich tun. Damit fehlt der strafrechtliche Vorsatz im Sinne von §16 StGB.


Was aber, wenn jemand die Anleitung benutzt um eine Dame oder einen Herren zu schädigen? Dann fehlt mir der Vorsatz zur Beihilfe, Anstiftung bzw. Mittäterschaft. Ich kann dann nicht bestraft werden. Schwierig wird es, wenn jemand sagt, erst weil er meine Anleitung hatte, konnte er etwas bestimmtes tun! Und dann hängt es von der Interpretation der Strafverfolgungsbehörde ab. Einigen werden sagen: Das hast du bewusst in Kauf genommen, die anderen: Das wollte derjenige der die Anleitung gab nicht bezwecken, und stellen das Verfahren - wenn es denn überhaupt eines gibt- gleich wieder ein (Wohl nach §170 II StPO). Sollte dennoch ein durchgeknallter Staatsanwalt meinen, es sei hier eine Strafbarkeit zu bejahen, wird wohl kaum ein Richter dieses Landes dem zustimmen. Denn dann kommt nämlich das Problem, der sog. straffreien Vorbereitungshandlung bzw. des Vergleiches mit einem Roman, in dem Mordmethoden geschildert werden, etc.

Die einzigen Fälle in denen man das anders sieht, ist bei Bombenbauanleitungen, da sagen wohl die meisten Fachleute, dass derjenige, der den Plan online stellt, auch will, dass eine Bombe gebaut und verwendet wird, aber der hat ja Vorsatz.

Also: Ich glaube kaum, dass man deswegen bestraft werden kann bzw. überbaupt eine Staatsanwaltschaft tätig wird.



PS: Im Einzelfall kann es immer andere - falsche- Ergebnisse geben, ein paar klarstellende Worte bei einer solchen Anleitung (Nur zum Einvernehmlichen Spielen online gestellt) sind sicherlich deshalb sehr von Vorteil, man dokumentiert nämlich seinen Willen.
Kater_zaertlich
sag das mal nicht!!
ich kann mich noch an den fall erinnern,wo dieses thema im stadtexpress von düsseldorf voll ausgeschlachtet wurde.

eine junge dame hatte einen verheirateten geliebten.(dies seit über mehreren jahren)
da in dieser beziehung der sm bereich schön ausgelebt wurde,kam es zu einem unfall.
der mann wurde an die heizung geschnürt und madame ging für eine stunde einkaufen.leider wurde der mann falsch geschnürt,so daß er bei der sexpraktik verstarb.
naja den rest kannste dir ja vorstellen.........polizei,straftat,presse,bloßstellung usw.
jedenfalls hat die zeitung die geschichte ausgeschlachtet.fand ich sehr schlimm...........
Ich
*******itch
13.518 Beiträge
man läßt ja auch niemanden gefesselt und alleine zurück, das ist mindestens grob fahrlässig...

Aber das stand so auch bestimmt nicht in der Anleitung.... *zwinker*
**********tlich Mann
447 Beiträge
Die berühmten SM Fälle des BGH
Also, den Fall den Du da beschreibst - Mann gefesselt und stirb an der Heizung- ist in der Rechtswissenschaft genüsslich diskutiert worden.

Allderdings ging es dabei um einen Fahrlässigkeitsvorwurf (luxuria bzw. bewusste Fahrlässigkeit) und Eventualvorsatz (dolus enventualis) bei einem Tötungsdelikt.

Hier geht es aber darum, dass man quasi das Werkzeug bereitstellt oder Anleitungen fertigt. Man "hilft" also nur jemanden anderes. Deshalb muss man das etwas voneinander trenne.

ABER!: Du sagst da etwas ganz wichtiges: SM wird in den Medien und in der Justiz schnell zum Reiztheman - aus vielen bekannten Gründen. Dies zeugt oft von mangelnder Toleranz und latentem Konservatismus in den beteiligten Kreisen. Allerdings vergessen viele die SM betreiben, dass sie sich immer in der Nähe zur Strafbarkeit bewegen. Zwar sind Grenzerfahrungen oftmals das Salz in der Suppe bei SM Spielen, aber sehr sehr schnell wird aus einem solchen Spiel eine Akte bei der Staatsanwaltschaft.

Zwar spielen hier Erwachsene, so dass man annehmen müsste alles geschieht mit Verstand, aber eben dieser Verstand nimmt häufig beim Spielen eine Auszeit.

Daher mein Credo: Ganz gleich was man im Bett oder woanders tut . erst einmal den Kopf einschlafte und ganz klare Absprachen treffen!! Vor allem sollte man immer im Hinterkopf haben, dass aus Spiel sehr schnell Ernst wird, strafbarer Ernst. Damit möchte ich niemandem den Spaß nehmen, aber zum Nachdenken anregen. Viele sind sich den Folgen ihres Handelns nicht bewusst!
******ver Mann
79 Beiträge
Themenersteller 
@all
Ein ganz herzliches Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben auf meine Frage zu antworten. Leider habe ich in den letzten Wochen das Thema nicht verfolgen können, da ich Probleme mit meiner Hardware hatte.

Nach dem ich noch einmal alle Beiträge gelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass das bereitstellen von Fesselanleitungen zwar eher keine Beihilfe zu einer Straftat ist, aber trotzdem rechtlich schnell grenzwertig wird.

Was sich mir nicht erschließt ist, warum es jugendgefährdend wird, wenn die Fesselungen an Menschen gezeigt werden.

Die Sache mit der Unverzichtbarkeit der Menschenwürde möchte ich bewusst nicht aufgreifen, da das Thema für sich alleine schon wochenlange Diskussionen ermöglicht.

LG, rope4ever
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