Bereitstellen von Bondage-Anleitungen zulässig?
Wie so viele Fragen lässt sich diese Frage am besten an einem fiktivem Beispiel diskutieren:Jemand stellt im Internet Bondage-Fachwissen allgemein zugänglich zu Verfügung. Das vermitteln gängiger Knoten und Bunde aus der Seefahrt und dem Klettersport an sich sollte ja unbedenklich sein.
Wie sieht das aber mit Knoten und Techniken aus, die der Fesselung von Personen dienen? Die Mehrzahl dieser Techniken wurde entwickelt, um andere kampfunfähig oder handlungsunfähig zu machen, und viele sind dafür hochgradig geeignet. Damit kann das Wissen um ihre Anwendung für eine Vielzahl an Verbrechen gewinnbringend eingesetzt werden. Gibt es hier eine rechtliche Verantwortung des Bereitstellenden? (Die Moralische Dimension möchte ich an dieser Stelle explizit nicht diskutieren)
In wie weit ändert sich die Situation, wenn diese Techniken mit Bezug auf
1. sexuelle Handlungen
2. BDSM
vermittelt werden?
Mich interessiert zum einen die bestehende Rechtslage und zum anderen, wo man diese nachlesen kann.
LG, rope4ever