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Bereitstellen von Bondage-Anleitungen zulässig?

******ver Mann
79 Beiträge
Themenersteller 
Bereitstellen von Bondage-Anleitungen zulässig?
Wie so viele Fragen lässt sich diese Frage am besten an einem fiktivem Beispiel diskutieren:

Jemand stellt im Internet Bondage-Fachwissen allgemein zugänglich zu Verfügung. Das vermitteln gängiger Knoten und Bunde aus der Seefahrt und dem Klettersport an sich sollte ja unbedenklich sein.

Wie sieht das aber mit Knoten und Techniken aus, die der Fesselung von Personen dienen? Die Mehrzahl dieser Techniken wurde entwickelt, um andere kampfunfähig oder handlungsunfähig zu machen, und viele sind dafür hochgradig geeignet. Damit kann das Wissen um ihre Anwendung für eine Vielzahl an Verbrechen gewinnbringend eingesetzt werden. Gibt es hier eine rechtliche Verantwortung des Bereitstellenden? (Die Moralische Dimension möchte ich an dieser Stelle explizit nicht diskutieren)

In wie weit ändert sich die Situation, wenn diese Techniken mit Bezug auf
1. sexuelle Handlungen
2. BDSM
vermittelt werden?

Mich interessiert zum einen die bestehende Rechtslage und zum anderen, wo man diese nachlesen kann.

LG, rope4ever
******lau Mann
709 Beiträge
Beihilfe
Auch wenn es nicht mein Speziel gebiet ist gebe ich mal meine Meinung kund...

Zitat §27 StGB "Beihilfe":
"Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Mit entsprechenden Vorbemerkungen auf den Seiten sollte m. E. der Vorsatz ausgeschlossen werden können. Und die Eräuterungen sollen ja nicht für Straftaten genutzt werden, sondern für einvernehmlich geplante und beiderseits gewünschte Luststeigerungen.
Diese Vorbemerkunden oder alle Beschreibungen sollten allerdings so formuliert werden, daß mögliche Straftäter die Seite nicht so leicht "ergooglen", um auch einen Mißbrauch nicht fahrlässig zu erleichtern.

Wo ist jetzt die Meinung der Juristen...
Gibt ...
...

Wo ist jetzt die Meinung der Juristen...

... es die hier wirklich. *gruebel*
******ver Mann
79 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Meinung
Diese Vorbemerkunden oder alle Beschreibungen sollten allerdings so formuliert werden, daß mögliche Straftäter die Seite nicht so leicht "ergooglen", um auch einen Mißbrauch nicht fahrlässig zu erleichtern.
Aber widerspricht das nicht irgendwo dem Sinn des ganzen? Warum soll man Anleitungen ins Internet stellen, wenn man sie dann so versteckt, dass sie keiner mehr findet? Gerade für Bondage-Neulinge ist google oft der einzige Freund.

LG, rope4ever
******lau Mann
709 Beiträge
Begriffe...
Knackpunkt wäre z. B., welche Begriffe verwendet werden...
Eher aus der "Verbrechersprache" => schlecht
Eher aus der Bondage-Szene => gut
Alles ist ...
... zu bedenken und dies finde ich auch gut so.

Setzte sich ehedem eine erst später geschätzte Pilotin und Geschäftsfrau mehr als 2000 Anzeigen (aus vielerlei Überlegungen) und anfangs der Verfolgung aus, weil sie Präservative verschickte und so dem Frevel Vorschub geleistet haben sollte, stellt sich nun eine ähnliche Frage zum Bereitstellen von Knotenanleitungen?

Knoten als solche stellen ja vorrangig lediglich eine Verknüpfung von Fäden oder Seilen dar, wobei sie vorrangig dazu geeignet sein sollen, Gegenstände und keine Personen zu befestigen und/oder zu verschnüren. Dabei kann man Gegenstände und Personen sehr wohl auch an Seilen befestigen und/oder mit diesen verbinden. Soweit es Personen betrifft, kann das Verknoten anhand eines Seiles bei einer etwaigen Rettungsaktion hilfreich sein. Insoweit ist es ja sogar erwünscht.

Die Unfreiheit und Knechtschaft verbunden mit der beiderseitigen Willensrichtung beim Bondage, dürfte einen gewissen Ansatzpunkt darstellen, um sich ein abschließendes Bild machen zu können. Das nicht gewünschte Verknoten, also die Fesselung gegen den Willen eines/-er Dritten erschiene dann als verwerfliches Unrecht. Also scheint es doch ohne Frage eine Herausforderung zu sein herauszustellen, was mit den Techniken keinesfalls verfolgt werden sollte. Übrigens können deliktisch handelnde Personen auch mit anderen Knoten, selbst mit einem Kravattenknoten Unheil anrichten. So etwa mit dem englischen Knoten, den italienischen oder türkischen Knoten, den persischen Knoten, dem Windsor oder halben Windsorknoten oder aber den Four-in-hand-Knoten, den St. Andrew Knoten usw. ...

... es wäre schwer vorstellbar, dass Anleitungen für diese Knoten nicht gestattet wären, und zwar nur deshalb, weil Dritte diese Techniken missbrauchen könnten.
******ver Mann
79 Beiträge
Themenersteller 
Danke, Caballito
@******lau:
Jetzt verstehe ich was du gemeint hast. Irgendwie hatte ich das als selbstverständlich angesehen. Vermutlich weil ich, als in der Schule Verbrechersprache dran war, gepennt habe *zwinker*

@******ito:
Was "Seemannsknoten" und ähnliches angeht, sind wir uns sicher einig. Das vermitteln der selben ist eher unbedenklich. Aber man kann doch nicht abstreiten, dass mit speziellen Techniken Auswirkungen erzielt werden können, die einem Laien sicher nicht möglich sind. Deshalb denke ich, dass sie eine Sonderrolle einnehmen.

Also scheint es doch ohne Frage eine Herausforderung zu sein herauszustellen, was mit den Techniken keinesfalls verfolgt werden sollte.
Auch hier sind wir uns denke ich einig. Hinweise dieser Art sind (in unserer Gesellschaft) leider nötig.

@**l:
Was mir noch so durch den Kopf gegangen ist:
Wie sieht das mit Jugendschutz aus? Sind da Probleme zu erwarten? Fesselspiele, die über die Verwendung einer Kravatte hinausgehen sind in unserer scheinheiligen Gesellschaft immer noch sozial geächtet...

LG, rope4ever
Fesselspiele ...
... scheinen zumindest nicht gut angesehen zu sein.

Denn das Wort Bondage befindet sich ja immerhin auch in der Zusammenschau des Begriffes "BDSM", und dies nicht ohne Grund.
Und dieser Begriff wiederum, der sich aus den Anfangsbuchstaben der englischen Begriffe Bondage & Discipline, Dominance & Submission, Sadism & Masochism zusammensetzt, umschreibt nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Berlin vom 11.06.2008 (80 A 17.07) eine sehr vielgestaltige Gruppe von meist sexuellen Verhaltensweisen, die unter anderem mit Dominanz und Unterwerfung, spielerischer Bestrafung, Lustschmerz oder Fesselungsspielen in Zusammenhang stehen können. Derartige Handlungen bringen nach der Entscheidung, und hier schloss sich das Gericht einem Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2003 (D 6 B 221/01) an, eine Sexualität zum Ausdruck, die den Einzelnen als Objekt zeigt, das entweder körperliche Gewalt hinzunehmen oder auszuüben hat. Das letztgenannte Gericht führt hierzu wieder aus

Mit dem dem Grundgesetz zugrunde liegenden Menschenbild, das dem Einzelnen in seiner personalen Ganzheit eine menschliche Würde zuweist, ist diese Reduzierung des Einzelnen auf ein Sexualobjekt, das körperliche Gewalt hinzunehmen oder auszuüben hat, nicht vereinbar. Unerheblich ist dabei, dass die hier in Rede stehende Darstellung durch den ... freiwillig erfolgte. Die Menschwürde nach Art 1 Absatz 1 GG ist unantastbar; auf ihre Gewährleistung kann nicht verzichtet werden.

Als einen Ausdruck der Scheinheiligkeit empfinde ich diese Entscheidungen dann keinesfalls. Sie sind vielmehr, insbesondere unter dem Hinweis auf die Menschenwürde, plausibel und konsequent.
Beihilfe...
zu was auch immer ist völlig abwegig, da dabei immer doppelter Vorsatz gebraucht wird. Bei beiden Ansatzpunkten ist der Vorsatz zu verneinen.
Strafrechtlich sehe ich da überhaupt kein Problem.

Aber kann es sein, dass hier jemand versucht, eine kostenpflichtige Rechtsberatung zu vermeiden? *zwinker*
@Lukas187
Eine Rechtsberatung, und dies dürfte hier ja allgemein bekannt sein, erfolgt hier nicht. Der te, so habe ich ihn jedenfalls verstanden, will sich doch in das ihn interessierende Sachgebiet nur umfassend einarbeiten. *g*

... wo man diese nachlesen kann.

Auf diesem Gebiet gibt es ja vielschichtige Literatur, um erst einmal die "Spreu vom Weizen" zu trennen. Wenn es dann nicht ausreicht, sollte ein Rechtsanwalt des Vertrauens aufgesucht werden mit der Bitte, ein entsprechendes Rechtsgutachten zu erstellen. Dort wird es dann mit einiger Gewissheit nachzulesen sein. *zwinker*
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Anleitung
Man kann es auch so auffassen: Bondage gibt es. Personen, die das machen und machen wollen, gibt es auch genug - das hat nicht nur mit BDSM-Szene zu tun, das wollen auch viele "normale" Paare mal ausprobieren. Und was ist schlimmer als einfach im Baumarkt ein schönes PE/PP-Seil zu kaufen und dann irgendwelche nicht haltenden aber auch nicht wieder aufzubekommenden Knoten dort reinzuflechten? Vielleicht sich gleich auch noch beim ersten Mal in eine Hängebondage zu steigern oder eben "einfach" nur zu fest irgendwas zuziehen und dabei etwas abbinden?!

Also kann eine hilfreiche Seite eben genau das Gegenteil bezwecken: Sie hilft schlimme Unfälle zu verhindern. Wenn dann noch die übliche Hinweise stehen wie "kinder, macht das nicht nach" oder noch der Bezug "wer's nicht mag, braucht nicht weiter zu lesen", hätte ich wenig Bedenken. Aufpassen mus man aber bei den üblichen Formsachen, also ob da z.B. durch Werbung etwas zur Impressumpflicht führt oder ob Bildmaterial verwendet wird, welches Ü18 zuzuordnen wäre. Dann müsste man den gesetzlichen Jugendschutz Genüge leisten.
*********chen Paar
6.332 Beiträge
da es selbst auf amazon, und auch in öffentlichen buchhandlungen, einschlägige bücher, betreffs bondage, gibt, und diese auch nicht, in für jugendliche unter 18 verbotenen regalen stehen,
warum sollte man sich, dann strafbar machen, wenn man die anleitungen ins internet stellt?
Mit ...
... kurzen Negativabgrenzungen sollte man immer vorsichtig sein. Genauso gut könnte jemand auf die Idee kommen zu sagen, weil x und y den z öffentlich als Drecksau bezeichneten oder eine Schippe hauten (und nichts passierte), warum soll ich mich strafbar machen, wenn ich A so bezeichne oder seine Unterlippe verschönere. Dies kann nicht gehen.

Die Überlegungen mit breit gestreuten Fächer von @*****hPi halte ich da eher für hilfreich, wobei das "B" nun einmal für Bondage steht und der Begriff in seiner ursprünglichen Verwendung unter anderem Unfreiheit oder Knechtschaft bedeutete.
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@cabllito
nun dass ich mich mit körperverletzung strafbar mache ausser es handelt sich um notwehr ist wohl unbestritten
aber wenn es in öffentlichen buchhandlungen bücher über bondage bzw anleitungen für bondage knoten gibt und diese nicht unter fsk stehen
stellt sich mir die frage warum sollte man sich strafbar machen wenn man anleitungen für bondage ins internet setzt
wofür es übrigens sehr viele seiten bereits gibt
selbstredend kommt es darauf an auf welche plattformen ich diese anleitungen stelle
selbstverständlich wird es in dem moment strafbar wenn ich es auf eine plattform stelle die für kinder und/oder jugendliche gedacht ist
aber das ist dann schon wieder eine völlig andere rechtslage denke ich
auch kommt es sicherlich darauf an stelle ich fotos mit ein die dann unter den jugendschutz fallen oder sind die knoten gezeichnet ohne dass man dabei menschliche haut sieht
das sogenannte drum rum macht es aus ob es rechtlich gesehn jugendgefährdent ist
geht man davon aus man könnte unbewusst anleitung für straftäter geben dürfte vieles nicht zu sehen sein selbst krimis müssten verboten sein denn auch diese können zu strafhandlungen anleiten
mir ist aber kein fall bekannt in dem ein krimiautor verurteilt wurde weil jemand sein buch zur vorlage für ein verbrechen genommen hatte
lg jagstpaerchen
Dann ...
... sollte man aber auch das Eingangsposting sorgsam lesen. U. a. wird gefragt:

In wie weit ändert sich die Situation, wenn diese Techniken mit Bezug auf
1. sexuelle Handlungen
2. BDSM
vermittelt werden?

Da wird es schon etwas konkreter und dies betrifft nur das "Ob" des Zusammenhangs. Bis jetzt haben wir überhaupt keine Kenntnisse über das "Wie" und dann geht es "ans Eingemachte". Pauschal können wir über diese Angelegenheit natürlich herzhaft schnacken. Wenn es der te jedoch konkreter wünscht, sollte er sich fachkundigen Rat einholen.

So ist etwa auf speziellen Seiten zum Auffinden des Verkaufsraums oftmals zu sehen, dass laienhaft einfach Kartenmaterial kopiert und als Wegbeschreibung eingestellt wird ... und ... zack hat man das erste Abmahnverfahren mit nicht unerheblichen Gegenstandswerten vor sich sowie die unvermeidliche Kostentragungspflicht. Urheberrechtsverletzungen sind oftmals auch mit Strafe bedroht. Deswegen sollte man über den Tellerrand schauen und alles im Zusammenhang mit der Präsentation bedenken. Wie gesagt ...

... besser ist es, fachkundigen Rat einzuholen, wenn es akut wird. Dies hilft oftmals, erhebliche Beiträge zu sparen, die ansonsten an Dritte abgeführt werden müssen.
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@caballito
Wenn es der te jedoch konkreter wünscht, sollte er sich fachkundigen Rat einholen.

was das betrifft gebe ich dir recht
sich bei unklarheiten fachkundigen rat einzuholen ist immer besser
besonders wenn man evtl die idee hat sich mit einer bestimmten sache vielleicht noch ein paar euronen dazu verdienen zu wollen
und auf grenzgängigem auch wenn man etwas nur aus dem hobby heraus macht
es ist immer besser man sichert sich nach allen seiten ab eh das böse erwachen kommt
ich bezog das ganze auf die einstellung für knotenanleitung im bondage und wie ich auch schon geschrieben hatte
kommt darauf an wie ich es präsentiere
die reine zeichnung der knotung dürfte harmlos sein während bei abbildung auf menschlicher haut schon die grenzwertigkeit mit sexueller handlung besteht und unter das jugendschutzgesetzt fällt
die feinheiten machen es eben aus
@jagstpaerchen
*top*
Ähm....
Irgendwie fällt mir zu diesem Thema ein, dass ich meinen Sohn zum Beginn seiner Kochlehre einen Messersatz schenkte.
Er hatte sich diesen in einem Fachgeschäft selbst ausgesucht und mit 17 Jahren bekam er dann auch Messer im Wert von 2.500 € von einem Fachverkäufer ausgehändigt. Ok, ich war einen Tag vorher in dem Laden und besprach mit dem Verkäufer vorallem die Qualität und den Preis.

Theoretisch sind das doch die besten Mordwerkzeuge, mit denen der Junge zur Arbeit geht. Es wird auch öffentlich Werbung für solche Mordinstumente gemacht. Man kann auch mit nem Abschleppseil wunderbar Leute aufknüpfen, könnte dann nicht auch jeder Autofahrer zum potentiellen Mörder gemacht werden, der es kaufen will?

Ich kann mich auch noch gut daran erinnern, dass wir als Schüler im Werkunterricht Seemannsknoten und andere Verknüpfungen.

Mike
kann es sein, das der bezug zum thema verloren gegangen ist?
Im ...
... Eingangsbeitrag lese ich

Knoten

und im vorletzten Beitrag von @*****man, dem ich nach der kurzen Zeit der Abstinenz hier ein ganz herzliches "hola" hinübersende

Seemannsknoten und andere Verknüpfungen

Da ist doch ein gewisser Zusammenhang feststellbar. Dies betrifft übrigens auch andere Überlegungen bezüglich der Gefährlichkeit, der Möglichkeit, die Gegenstände zu entfremden ...

¿Ist es also nicht herrlich, wie sich Diskussionen entwickeln können und dürfen?
*********gman Mann
253 Beiträge
Also,
wenn dem so wäre, das man wegen einer Anleitung zum Fesseln
der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schuldig ist, müßte dies doch im gleichen Maß für jede Darstellung von Bondage oder den Verkauf von
Fesselutensilien zutreffen. Damit würde sich dann jeder Onlineversand der etwas derartiges anbietet der Beihilfe schuldig machen.
sowas gibt es nicht. das ist unsinn!
strafrechtlich ist das unproblematisch.

zivilrechtlich kann das anders sein!
*********gman Mann
253 Beiträge
@Lukas187
So war das eigentlich auch gemeint, aber wie kommst Du auf zuvilrechtlich? bzw warum möglicherweise zivilrechtliche Folgen?
weil du da vielleicht gewissen aufklärungspflichten unterliegst!
so wie jeder betreiber anderer webseiten auch.
*********gman Mann
253 Beiträge
@Lukas187
Du meinst sowas in dem Sinne eines Pornovorwortes?
Sinngemäß: alle hier gezeigten Personen machen freiwillig mit?
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