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Aktueller Stand zu Stornierungskosten

***xy Frau
4.778 Beiträge
Themenersteller 
Aktueller Stand zu Stornierungskosten
Kann mir jemand einen Tip geben, wie es sich verhalten würde, wenn jemand ein Hotel in Berlin Mitte gebucht hätte, zB, der in Schleswig-Holstein wohnt, bevor der Berliner Bezirk Mitte für S-H zum Risikogebiet erklärt wurde.
Wenn besagter Reisender nun nach Mitte reist, dann müßte er ja bei der Heimkehr automatisch in Quarantäne.
Kann er sein Hotel dort stornieren, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Das das ganze ja überhaupt nicht kontrollierbar ist, weiß ich auch...aber es gibt Fälle, da ist es besonders wichtig, korrekt zu handeln.

Trixy
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Was sagt denn das Hotel? Was wurde bei der Buchung vereinbart?
Es gibt Hotels, da kann man noch bis einen Tag vorher oder sogar noch bis zum Anreisetag kostenlos und ohne Einbußen stornieren.
***xy Frau
4.778 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****ess:
Was sagt denn das Hotel? Was wurde bei der Buchung vereinbart?
Es gibt Hotels, da kann man noch bis einen Tag vorher oder sogar noch bis zum Anreisetag kostenlos und ohne Einbußen stornieren.

DAS ist nicht die Frage!
Bitte nur auf die gestellte, angenommene, Frage antworten.

Trixy
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Das kommt doch auf das Hotel an. Wie soll man die Frage pauschal beantworten können?
***xy Frau
4.778 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****ess:
Das kommt doch auf das Hotel an. Wie soll man die Frage pauschal beantworten können?

Meine Frage bezieht sich auf die Gesetzeslage, wie diese im Falle von Corona und im Bezug auf eine Neueinstufung des Reiseziels zum Risikogebiet, ist.
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Du dürftest ja anreisen, müsstest aber halt bei Rückkehr einen Test machen oder dich in Quarantäne begeben. Von daher "muss" das Hotel aufgrund der Warnung nichts nachlassen.

Aber der Hinweis auf die AGB bzw. Vereinbarungen bei Buchung ist natürlich vollkommen richtig.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Trixy hat schon Recht.

Wenn ich eine Reise ins Ausland gebucht habe und diese jetzt zum Risikogebiet erklärt wurde, darf ich die Reise kostenfrei stornieren - unabhängig von den AGB des Veranstalters. Vorausgesetzt, ich habe vor einem bestimmten bStichtag gebucht.

Die Frage ist halt: Gibt es ähnliches für innerdeutsche Reisen?
***xy Frau
4.778 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****s42:
Trixy hat schon Recht.
...

Die Frage ist halt: Gibt es ähnliches für innerdeutsche Reisen?

Ja, und daß ein Bundesland für sich einen Bezirk einer deutschen Stadt zum Risikogebiet erklärt, ist schon speziell.

Trixy
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Zitat von *****s42:
Wenn ich eine Reise ins Ausland gebucht habe und diese jetzt zum Risikogebiet erklärt wurde, darf ich die Reise kostenfrei stornieren - unabhängig von den AGB des Veranstalters.

Das galt, soweit mir bekannt ist, für Pauschalreisen und Reiseverbote - nicht für Warnungen.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das gilt, soweit mir bekannt ist, immer noch bei einer Reisewarnung (so die Reisewarnung nach der Buchung ausgesprochen wurde und auch bei der Buchung noch nicht absehbar war). Das galt übrigens auch schon vor Corona-Zeiten.

Eine Reisewarnung des AA ist hier so zu sehen, dass der Erbringer der Leistung (Schuldner, Reiseveranstalter) nicht wie erwartet erbringen kann (gefahrlose Einreise, gefahrloser Aufenthalt und/oder gefahrlose Rückreise sind sehr wahrscheinlich nicht möglich).
Es ist kein Reiseverbot, aber die bestehenden Risiken berechtigen zu einer Verweigerung der Leistungsannahme aus wichtigem Grund (der nicht in der eigenen Person liegt - dagegen müsste man sich dann privat absichern).

In diesem Fall sind auch keine Gegenleistungen geschuldet, bereits geleistete sind zurück zu erstatten.

In wie weit hier bei einem Hotelbesuch mit dem Risiko, bei der Rückkehr aufgrund politischer Willkür eines "Landesfürsten" in Quarantäne zu müssen, nach dem BGB so bewertet werden kann, sollten Anwälte besser einschätzen können *zwinker*
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