Wohnrecht auf Lebenszeit - Ansprüche nach Ende
Ich hab mal wieder eine interessante Sache gefunden:A und B leben gemeinsam in einer WG in einem Haus. Das Haus gehört A, B finanziert aber überwiegend den Unterhalt und die Modernisierung des Hauses (20 Jahre lang), da A nur geringes Einkommen hat.
A und B sind nicht verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft.
A lässt im Grundbuch ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für B eintragen, damit B auch nach dem Tod von A in dem Haus weiter wohnen kann. Dieses Wohnrecht kann gegen Zahlung von Summe X im Einvernehmen mit B auch vorzeitig beendet werden.
A verstirbt, die Erben von A erhalten das Geldvermögen ausgezahlt, Möbel und sonstiger Besitz von A verbleibt aber im Haus, so dass es B weiter nutzen kann.
1. Problem: B muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen - dazu wird der geldwerte Vorteil durch das lebenslange Wohnrecht herangezogen. Kann man da wenigstens die Kosten, die man durch die Nutzung des Hauses hat, gegenrechnen?
Im gleichen Jahr verstirbt auch B.
Wie sieht es jetzt mit der Erbschaftssteuer für B aus? Er wurde ja noch gar nicht veranlagt. Und vor allem: Wird immer noch eine fiktive Nutzungsdauer aufgrund der restlichen Lebenserwartung angesetzt? Es gibt ja jetzt eine reale Nutzungsdauer.
2. Problem:
Haben die Erben von B ggf. einen Ausgleichsanspruch gegen die Erben von A für die Wertsteigerungen des Hauses in den letzten Jahren, die nachweislich alle durch B finanziert wurden? Oder haben die Erben von A ggf. noch einen Anspruch gegen die Erben von B, z.B. weil B das Haus in den letzten Monaten nicht mehr so gepflegt hat, wie sie es gern gehabt hätten?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Zumindest muss es prinzipiell möglich sein, dass noch Ansprüche größeren Ausmaßes entstehen können - denn die Erben des Wohnberechtigten können aus diesem Grund z.B. ihre Zustimmung auf die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch hinauszögern (§23 GBO - das war der Auslöser für obige Gedanken).